Diskussion:Niederheid

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 217.255.133.237 in Abschnitt freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile
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Fehlt noch[Quelltext bearbeiten]

Der Neubau der Provinzialstraße (ca 1835) und der neue Bau dieser als Umgehungsstr. Ungewöhnlich ist die Aufzählung der Straßennamen. Erwähnenswert wären die Straßen nach den Höfen.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 20:38, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:26, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Der Link kann nach meiner Meinung weg, da das Ganze unter Ortsvorsteher geregelt ist. Oder ??

freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile[Quelltext bearbeiten]

Brandschutz ( feuerwehr) etc ist nach gesetz eine pflichtaufgabe der gemeinde, diszipinarvorgesetzter bislang der stadtdirektor (nun in personalunion der bürgermeister), das ist eine einrichtung der gemeinde, finanziert durch die gemeinde. Die Gemeinde ist Eigentümer aller Einrichtungen und Fahrzeuge. Eine kommunale einrichtung der öffentlichen hand. Eine körperschaft öffentlichen rechts. Organisatorisch dem ordnungsamt zugewiesen (Ehrenamt). Fachl. leitung, Einsatz und tätigkeiten erfolgt im auftrage des Amtes (Verwaltung) durch haupt- und/ oder ehrenamtl. tätige fachleuten gem. den richtlinien der feuerwehr, besonders der FwDV2 [1].

Siehe dazu auch:

Es ist jedermann (also auch den tätigen) unbenommen, "unter sich", z.B. zur förderung von tradition und brauchtum, eine vereinigung, einen "verein" (Klub) zu bilden. Dies geschieht aus unterschiedl. gründen, mitunter auch, um als gemeinnütziger verein (e.V.) steuerrechtl. unbeschadet sein zu können, wenn z.B. aus der verein- oder kameradschaftskasse (nicht gemeindekasse) feuerwehrfeste zur förderung von tradition und brauchtum gehalten werden und dies mit einnahmen verbunden sind. --217.255.133.237 07:30, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten