Diskussion:Oberbayerisches Landrecht von 1346

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Georg Hügler
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Schon der einleitende Satz führt den Leser, anders als der zitierte Beitrag von Volkert, in die Irre, denn Ludwig war wohl der Initiator, aber erlassen oder verkündet hat er das Landrecht nicht, das waren seine Söhne als amtierende Herzöge. Sinnvoll wären auch Angaben über die Überlieferung und die Ausgaben. --Enzian44 (Diskussion) 22:43, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Demenmtsprechend sollte das Lemma "nur" lauten: Oberbayerisches Landrecht von 1346. --Georg Hügler (Diskussion) 12:35, 15. Aug. 2020 (CEST)Beantworten