Diskussion:Oldenburger Baby

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Der Arzt wurde, wie dem Dokument, das unter Weblinks zu entnehmen ist, nicht wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) "verurteilt", sondern erhielt wegen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach §§ 223, 223a a.F. StGB einen Strafbefehl.

Bitte korrigieren! (nicht signierter Beitrag von 91.52.190.187 (Diskussion) 17:25, 28. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Der Assistenzarzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen hatte und das Kind nicht medizinisch versorgen ließ, sollte zunächst wegen Körperverletzung angeklagt werden, allerdings wurde nie Anklage erhoben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden nach einem Strafbefehl wegen „Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ eingestellt.

Der erste Satz liest sich sehr wertend. Wenn die StA den Weg über einen Strafbefehl geht, kann sie sowieso keine Anklage erheben. Zudem ist es Unsinn, davon zu sprechen, die Ermittlungen wären "eingestellt" (Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)) worden. Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung. Einen Tatbestand "Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" gibt es ebensowenig. Vermutlich ist hier gefährliche Körperverletzung gemeint bzw. genauer gesagt § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB.

Diese beiden Sätze sind peinlich, bitte überarbeiten. --Simon Karthaus (Diskussion) 11:22, 8. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Hatte eine IP schon erledigt. Danke. --Simon Karthaus (Diskussion) 16:03, 8. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel ist mir etwas tendenziös geschrieben. Man merkt durch den ganzen Text die Einstellung des anonymen Hauptautors zu Abtreibungen allgemein:

1997 war es noch nicht üblich, Föten [...] präventiv zu töten.
Da das Ziel des Eingriffs der Tod des Fötus war ...

--Furfur Diskussion 05:50, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Das ist inwiefern tendenziös? --77.0.81.37 06:35, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Abtreibungsbefürworter mögen das Verb "töten" nicht ... --Simon Karthaus (Diskussion) 11:03, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Auch der Begriff „Abtreibungsbefürworter“ ist tendenziös. „Befürworten“ hört sich so an, als ob man Abtreibungen fördern wolle. Das ist wohl kaum je der Fall. --Furfur Diskussion 17:38, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Was ist das Gegenteil von "Abtreibungsgegner"? (Was ist das Gegenteil von "Umweltschützer"?) Und jetzt will ich endlich wissen, was denn nun das Tendenziöse an der Formulierung sein soll, und wie eine nicht-tendenziöse Formulierung aussehen könnte. --77.0.156.191 20:10, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Wie würdest du Da das Ziel des Eingriffs der Tod des Fötus war denn alternativ formulieren? Ein begonnener Schwangerschaftsabbruch hat üblicherweise nicht die Gesundheit des Fötus zum Ziel. Das Wort töten suggeriert in diesem Kontext auch kein Tötungsdelikt oder eine andere Straftat gegen das Leben. Der verantwortliche Arzt wurde schließlich auch nicht wegen einer Strafnorm, deren Schutzgut das Leben ist, verurteilt, sondern die Gesundheit bzw. körperliche Unversehrtheit (heute normiert in § 224 StGB). Ich verstehe deine Bedenken nicht. --Simon Karthaus (Diskussion) 20:39, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Hab das Verb an der ersten Stelle (das mit der Spritze, die damals noch nicht üblich war) in "abtöten" geändert. Die Formulierung mit dem beabsichtigten "Tod des Fötus" kann man stehen lassen, steht auch sehr ähnlich in der Quelle.--Jordi (Diskussion) 22:19, 7. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Schadensersatz[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Informatione, wie über die Klage der Eltern geurteilt wurde. --77.0.81.37 06:34, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Bzw., wie das finanziell überhaupt ausgegangen ist. Wer war z. B. für das Kind unterhaltspflichtig? --77.0.156.191 20:17, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Alter der leiblichen Mutter[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt im Jahre 1997 35 Jahre alt war.

Etwas weiter unten steht, dass sie im Jahre 2005 mit 41 Jahren gestorben ist.

Das stimmt rechnerisch nicht. Sie wäre 8 Jahre später 43 Jahre oder sogar 44 Jahre alt geworden (sofern ihr Geburtsatg nach dem Geburtstag des Kindes im Jahr gelegen hat). (nicht signierter Beitrag von 2001:4cf0:2:220::80b0:308 (Diskussion) 14:23, 9. Jan. 2019 (CET)) [Beantworten]

Mit Beleg geändert. --Vanellus (Diskussion) 14:57, 9. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das in der Versionsgeschichte immer wieder abgeänderte Alter der leiblichen Mutter wird in den als Quelle verwendeten Presseberichten unterschiedlich angegeben: Gabriele Schultes Artikel aus Januar 2019 sagt 33, der Spiegel-Artikel von Silvia Dahlkamp aus 2010 sagte 35. Dass die leibliche Mutter tatsächlich bereits vor Tims Tod selbst verstarb, bestätigt Schulte, sagt aber sonst nichts dazu. Das unten beschriebene manipulierte YouTube-Video mit der nachträglich eingebauten Toneinblendung, die vom Tod der leiblichen Mutter mit 41 Jahren spricht und ihren Tod als eine Art Strafe für die Abtreibung beschreibt, ist als Beleg unbrauchbar. Ich passe die Darstellung entsprechend an.--Jordi (Diskussion) 21:01, 7. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Auch Krischer gibt das Alter der Mutter bei Tims Geburt in seinem Artikel aus dem Juni 2016 [korr.: Juli 2004] mit 35 an. Auch er bestätigt den Tod der Mutter, die "vor kurzem" (Bezugszeitpunkt Juni 2016 [korr.: Juli 2004]) verstorben sei. Das stimmt mit der Angabe in dem getürkten Youtube-Video, die Mutter sei kurz nach Erscheinen des Films von Gisela und Udo Kiliman im Jahr 2005 im Alter von 41 Jahren verstorben, schonmal nicht überein. Es passt aber insofern, als dieses manipulierte Video mit dem Film im Jahr 2017 hochgeladen wurde, die Hochlader also schon wussten, dass die leibliche Mutter nicht mehr lebt.--Jordi (Diskussion) 21:17, 7. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]
P.P.S.: Habs jetzt angepasst, dabei noch festgestellt, dass der Tod der leibl. Mutter mit 41 Jahren auch von Dahlkamp erwähnt wird und Krischer seinen 2016 online veröffentlichten Beitrag schon viel früher, nämlich im Sommer 2004 verfasst hatte.--Jordi (Diskussion) 22:15, 7. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ist das Lemma Oldenburger Baby bei einem erwachsenen Menschen noch sinnvoll? Vielleicht sollte man das Lemma ändern. Wie hieß dieser verstorbene Herr? Eventuell Tim Guido?--22:16, 9. Jan. 2019 (CET)

Auf der Hauptseite hatte ich ihn als „‚Oldenburger Baby‘ Tim“ eingetragen, das wäre eine Alternative. --Vanellus (Diskussion) 10:23, 2. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Tod der leiblichen Mutter[Quelltext bearbeiten]

Wo findet sich denn in Quelle 5 (dem Youtube Video) die Aussage, dass die Mutter kurz nach den Dreharbeiten starb? Gibt es dazu noch weitere Quellen? --2.203.237.111 12:52, 14. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir eben die Dokumentation auch angeschaut, es wird da nicht gesagt, dass die Mutter gestorben ist. --Gruß, testet95§ 87 AO beachten ;) 18:37, 22. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Der Beleg wurde offb. von @Vanellus [korr.: nein, von @MattesKoeln [1] im Jan. 2019] nachgetragen. Die Minutenangabe ist dabei falsch, die Mitteilung vom Tod der Mutter, der relativ plump als Spätfolge ihrer psychischen Belastung durch den Vorfall um ihr Kind dargestellt wird, befindet sich bei Minute 43:08 bis 43:25 des Videos, nicht 44:21 (das ist die Gesamtdauer). Außerdem handelt es sich um eine handwerklich dilettantisch gemachte, nachträgliche Toneinblendung, die nicht Teil des aufgenommenen Fernsehfilms war und von der wir nicht wissen, wer sie gemacht hat. Das könnte gut auch der Hochlader des Youtube-Videos getan haben, eine Manipulation mit Fake-News ist ja ohne Weiteres denkbar bei diesem Thema. Als Beleg taugt das also selbst dann nicht, wenn man (wie ich normalerweise) nicht besonders restriktiv bei den Belegformaten ist und Youtube-Videos nicht schon von vornherein als Belege ausschließen möchte.--Jordi (Diskussion) 15:07, 7. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]