Diskussion:Ostmarken Rundfunk AG
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Lemma[Quelltext bearbeiten]
"Unternehmensname möglichst ohne Rechtsform und Namensanhängsel" heißt es in den Namenskonventionen. Es gibt aber begründete Ausnahmen, zu denen einige Sender der ehemaligen Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RGG) gehören. Weiteres Beispiel:
- Mitteldeutsche Rundfunk AG (MIRAG) - wg. Verwechslungsgefahr mit MDR
Daher Lemma bitte nicht verschieben. --Kolja21 02:02, 2. Mai 2008 (CEST) vom Portal:Hörfunk