Diskussion:Parthenophilie

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Folgenden Abschnitt halte ich für problematisch:
In seinem Werk Die Homosexualität des Mannes und des Weibes aus dem Jahre 1914 stellt er ein ganzes Begriffssystem vor und beschreibt das Alter als vom Beginn bis zum Abschluss der Reife, „also zirka von 14-21 Jahren“. Das Schutzalter lag in Deutschland auch damals bei 14 Jahren und die Volljährigkeit bei 21 Jahren.
Der gesamte Abschnitt in dem Buch befasst sich mit der Ephebophilie, erst zum Schluss wird erwähnt, dass die entsprechende Neigung zu weiblichen Jugendlichen als Parthenophilie bezeichnet wird. Damit gilt zwar der Satz "vom Beginn bis zum Abschluss der Reife" ebenfalls als Charakteristikum der Parthenophilie, nicht jedoch die explizite Altersangabe. Bereits zu Hirschfelds Zeiten lag der Beginn der Pubertät bei Mädchen einige Jahre früher als bei Jungen, so dass diese Altersangabe hier nicht zutrifft. Der Satz "Das Schutzalter lag in Deutschland auch damals bei 14 Jahren und die Volljährigkeit bei 21 Jahren" impliziert, dass die rechtlichen Altersgrenzen für Hirschfelds Begriffssystem von Relevanz waren, was für mich aus dem fraglichen Kapitel aber nicht hervorgeht. Entsprechend würde ich den Satz kürzen:
In seinem Werk Die Homosexualität des Mannes und des Weibes aus dem Jahre 1914 stellt er ein ganzes Begriffssystem vor und beschreibt das Alter als vom Beginn bis zum Abschluss körperlichen Entwicklung.
"Die us-amerikanischen Autoren Donaldson und Dynes, in deren Land das Schutzalter meist bei 16 Jahren liegt, merken 1990 eine aktuelle Verwendung für den Altersbereich von 17 bis 21 Jahren an." Die Quellen beziehen sich hier ebenfalls explizit auf die Ephebophilie, so dass diese Angaben hier komplett rausgenommen werden sollten.

Da der Pschyrembel sich auf Hirschfeld bezieht, sollte hier der Verweis auf Hirschfelds Bücher reichen.

Die rausgenommenen Passagen habe ich in den Artikel Ephebophilie eingebaut.

Panthalaimon 15:12, 6. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was mir insgesamt vorschwebt ist die Begriffsverwendung zu dokumentieren und zu erklären. Wenn man auf den Begriff stößt, soll man hier erfahren können, was damit (verschiedenes) gemeint sein kann und dass Altersgrenzen nicht absolut sind.
Die ganzen Begriffe in diesem Bereich werden sehr unterschiedlich verwendet und verändern sich laufend, sie sind von Moral und Kultur abhängig. Es hängt auch immer davon ab in welchem Definitionsgebilde ich mich befinde, was die Gegenbegriffe sind. Am deutlichsten habe ich dies bisher bei der Hebephilie aufgezeigt.
Rechtliche Grenzen und medizinische Kodizes haben auch immer einen Einfluß auf die Verwendung der Begriffe. So wird Pädophilie trotz definierter Prepubertät sehr oft bis zum vollendeten 13. Lebensjahr verwendet, weil das Gesetz in DE und AT ist und weil es die maximale Obergrenze im DSM-IV ist. Besonders in den USA wird Pädophilie auch bis zu 16 Jahren verwendet, also alles was unter dem Schutzalter liegt. Um da zu differenzieren wurde der Begriff Hebephilie geprägt. Auch Hirschfeld kann sich nicht aus dem herauslösen, zumal er einer der ersten ist, der sich ernsthaft mit einer Differnzierung auseinandergesetzt hat. Dass die Altersgrenzen von 14 und 21 mit den damaligen rechtlichen Altersgrenzen zusammenfallen halte ich nicht für einen Zufall, auch wenn es nicht extra erwähnt wird. Das wird nie extra erwähnt, sondern ergibt sich immer nur daher, wenn man sich die gesellschaftliche Umgebung und das Definitionsgebilde anschaut. Sie sind auch aus diesem Grund nicht unveränderlich. Er hätte auc etwa 13 Jahre nehmen können, wo die meisten schon Schamhaare haben und 18 Jahre, wo man mit dem Gymnasium oder der Lehre fertig ist.
So sind auch die Altersgrenzen von Donaldson und Dynes aus dem Rechtssystem entstanden. Sie halten sich nicht an Hirschfelds altersgrenzen und Beschreibungen. Mit dem Hinweis auf beides sollte gezeigt werden, dass es keine absolut gültigen Grenzen in der Verwendung gibt. Das einzig gültige ist die Abgrenzung zur Pädophilie/Korophilie und dass diese meist höher ist als bei der Abgrenzung Pädophilie vs. Hebephilie. Hirschfeld ist nicht der Endstand aller Dinge, auch wenn sich der Pschyrembel klarerweise zuerst an den Begriffspräger hält. Wenn ich dann einen US-Text oder Schweizer Kinderschützertext lese und im Pschyrembel nachschlage, kommt man auf ganz falsche Schlußfolgerungen. Passiert leider oft genug.
Beginn der Reife "einige Jahre früher" ist etwas übertrieben formuliert. Es handelt sich dabei um ein bis maximal zwei Jahre Unterschied. In den meisten Beschreibungen ist Parthenophilie nur ein Anhänsel zu Ephebophilie. Ich werde noch schauen spezifischeres zu finden mit dem ich es dann wie Hebephilie ausbauen kann. Man könnte auch auf die Altersgrenzen verweisen und dazuschreiben, dass sie nur explizit für Ephebobilie genannt wurden und dass die weibliche Pubertät in der Regel früher beginnt. --Franz (Fg68at) 18:43, 17. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:43, 5. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Der Begriff gewinnt an Bedeutung?! Fraglich![Quelltext bearbeiten]

"Diese Neigung ist aus sexualwissenschaftlicher Sicht von der Pädophilie abzugrenzen, bei der sich das begehrte Objekt im präpubertären Stadium befindet. Der Begriff „Parthenophilie“ wurde lange Zeit nur sehr selten verwendet, gewinnt aber mit der Beschäftigung um den Themenbereich sexueller Missbrauch und der damit einhergehenden genaueren Differenzierung wieder an Bedeutung." - Nun, diese Aussage ist unbelegt und daher doch sehr fraglich. Ich kannte den Begriff bis eben nicht. --DerErbse (Diskussion) 03:55, 10. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ich bin selber ohne Account unterwegs und korrigiere meist nur Tippfehler, aber die Aussage ist so gewichtig, dass man dies nicht so ohne weiteres stehen lassen kann.
"...um den Themenbereich sexueller Missbrauch und der damit einhergehenden genaueren Differenzierung wieder an Bedeutung." impliziert ja fast schon eine rechtliche Würdigung.
Aus wissenschaftlicher Sicht kann ich nichts dazu beitragen. Im Bezug auf Urteile oder der rechtlichen Einordnung von Taten ist mir gänzlich unbekannt, dass mittels diesen Begriffen differenziert wird. --Anonym 18:03, 05. Aug. 2020 (CEST) (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:1300:2954:54CF:723:C6D3:32A1 (Diskussion) 18:05, 5. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]