Diskussion:Paul Jorns

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Unverständliche Darstellung[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Satz bedeuten „Jorns hinterging auch...“. Auch andere Teile des Lemmas sind unverständlich. Fragwüdig ist auch eine Benutzung von Originalquellen einer Quellensammlungder Roten Fahne. Das widerspricht WP:BLG. --Orik (Diskussion) 10:55, 6. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Der Text, insb. die Zitate, wurden großenteils der angegebenen Literatur entnommen. Die Einzelnachweise wurden großenteils nur als Zierde eingefügt. Inwiefern das Erstellen des Textes an Hand von Literatur eine "Verletzung von WP:BLG" sein solle, ist mir unverständlich. Was dem Kollegen Orik an dem Satz: Jorns hinterging auch das Bauernopfer des Verfahrens... unverständlich ist, kann ich nicht nachvollziehen. Andere Teile des Lemmas, bitte spezifizieren.--Wiguläus (Diskussion) 23:00, 20. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Darstellung war und ist in der Tat bisweilen umständlich, manche Formulierungen waren verworren.
Inwiefern Jorns den Angeklagten Runge hintergangen haben soll, wurde in der Tat nirgends erklärt. Aus dem Runge-Zitat geht nur hervor, dass Jorns Runge ermutigt hat, die Schuld auf sich zu nehmen.
Dass die Einzelnachweise "großenteils nur als Zierde eingefügt" wurden, stellt dem Artikel kein gutes Zeugnis aus und beraubt ihn eines großen Teils seiner Quellen Unterfütterung. Es ist m.E. erlaubt, einen Artikel an Hand von Literatur zu erstellen, selbst wenn es sich nur um wenige handelt, aber unzulässig ist es, den Standpunkt dieser wenigen Quellen einfach so zu übernehmen. Die verwendete Quelle ist nicht an WP:NPOV gebunden, Wikipedia schon.
Ein wiederkehrende formales Ärgernis war das Einführen von Zitaten durch bloßes Nennen des Zitierten, ohne Verb und ohne Zusammenhang zum restlichen Text. Eben so eine sich in der korrekten Namensform unsicheren Einleitung. Für das frühe 20. Jahrhundert ist solcherlei nicht mehr hinnehmbar. Str1977 (Diskussion) 18:35, 8. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
PS. Die Einleitung behauptete "Er war ein bekanntes Beispiel für die damalige hochkonservative und einseitig gegen die Demokratie gerichtete Justiz.", aber der Artikel gibt dann nichts weiteres in dieser Richtung her (ganz abgesehen davon, dass ein solches Urteil dann einer Quelle zugewiesen werden müsste.)
Der Abschnitt "Republik" referiert vor allem drei Prozesse: 1. jenen gegen die Mörder von Liebknecht und Luxemburg, 2. den Pontonprozess, 3. den Beleidigungsprozess gegen das Drei-Tage-Buch. Keiner der drei Prozesse läßt eine Stoßrichtung gegen die Demokratie erkennen: 1. belegt Klüngelei zugunsten von Militärs, die man ebenso als Demokratiefeinde bezeichnen kann wie ihre Mordopfer, 3. koch diesen Zusammenhang nur wieder auf und zeigt, wie Jorns nun selbst von Klüngelei unter Kollegen profitiert. 2. ist ein in der Weimarer Republik übliches Verfahren zum Schutz militärischer Geheimnisse. Befürwortet von eben jener Demokratie (korrekter: Republik), gegen die Jorns hier in Stellung gebracht werden soll.
Dass Jorns wohl ein Konservativer und kein Freund der Republik war, wird zwar deutlich, eine "einseitig gegen die Demokratie gerichtete" Rechtsprechung aber eben nicht. Vielleicht ließe sich das mit anderen Verfahren belegen, mit diesen dreien aber nicht. Str1977 (Diskussion) 18:47, 8. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
Tja, was soll ich sagen:
  • es stand "Nach der Kapitulation 1918 war er Kriegsgerichtsrat..."
Du schriebst: "Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde Jorns 1918 Kriegsgerichtsrat..."
  1. Fürgewöhnlich werden Kriege mit dem Frieden beeendet, der war am 28. Juni 1919.
  2. Er war bereits Kriegsgerichtsrat;
Ob er erst nach dem 11.11.1918 Kriegsgerichtsrat bei der im Frühjahr 1918 gegründeten Garde-Kavallerie-Schützen-Division wurde, habe ich bewußt offen gelassen (weil ich's nicht weiß).
du hast es gestrichen.
  1. Die Dokumentation der Hannovers in der Literaturliste sollte schon gelesen werden, insb. das Plädoyer Levys auf S. 156, das die zahlreichen Eingaben Runges an staatliche Stellen nach der Verurteilung, warum er immer noch Haft sei, genüßlich zitiert:
"...Herr Kriegsgerichtsrat Jorns hat mich beeinflußt, falsche Aussagen zu machen und dazu auch meine Ehefrau zu veranlassen gesucht, daß ich so aussage, wie es dem Militär genehm sei. Ich beziehe mich auf die Aussage meiner Ehefrau.« Und dann fährt der, wie man ihn hinstellt, Halbidiot in demselben Schreiben fort:..."
Vielleicht ist "Halbidiot" mit "Bauernopfer" paraphasieren unangemessen.
  • Und warum mußte das Zitat von Kaul auch raus? Die literarische Frucht aus der Begegnung mit dem Mitarbeiter des Reichsgerichts Jorns ist eins der Standardwerke zum Reichsgericht. Auch wenn es aus der DDR war.
  • Aber was soll ich schon schreiben, jemand der "kam es zum Zerwürfnis" statt "zerstritten sich" für gutes Deutsch hält, in seinem P.S. behauptet, der Artikel gäbe für die entfernte Einleitung nichts her und dabei das Tucholsky-Zitat im Text übersieht ("weil es für den Geist des Reichsgerichts typisch ist.....Der ehemalige Kriegsgerichtsrat weiß von dem Bruder nichts, außer ein wenig Klatsch....") und von juristischen Angelegenheiten weder Ahnung noch Gespür hat. Sonst wäre der Satz "...wich das Reichsgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung ab" unterblieben. Rechtsprechungsänderung is 'n Fachausdruck und schlecht auswechselbar. Und genauso ist das Verständnis der drei Prozesse: Im Lemma des Pontonprozeß fehlt ein Link, und zwar auf den Weltbühne-Prozeß. Seit der Spiegelaffäre haben wir ein engeres Verständnis vom Straftatbetand Landesverrat auf Grund der Pressefreiheit als im Pontonprozeß. Wenn schon verschlimmbessert wird, dann sollte man zuvor ein Buch der Literaturliste gelesen haben. Ansonsten werden nach Gusto Sätze neu gemixt - ohne nur ein Buch oder Aufsatz zu den Prozessen oder zu den Personen gelesen zu haben - baut Fehler ein und killt Kommunistenzitate und macht Rosa Luxemburg zur Demokratiefeindin - selbstverständlich ohne Nachweis. Genau so kommen die Zustände zustande, die die SZ gestern moniert hatte: "Die Inhalte von Büchern werden dort oft krude oder absichtlich verfälschend wiedergegeben." Von Leuten, die Hand an Inhalte legen, von denen sie nicht verstehen (wollen). Aber ich werd 'nen Teufel tun 'was offensichtlich falsches auszubessern.
Es grüßt, krank zu Bette liegend--Wiguläus (Diskussion) 23:39, 12. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
? mir fällt wieder ein, was ich mit Bauernopfer paraphrasiert habe, den religiös konnotierten Sündenbok wollte ich vermeiden (Lucian O. Meysels: Morde machen Geschichte. Politische Gewaltakte im 20. Jahrhundert, Wien 1985, S. 129 "Daher mußten sich die „Henker" etwas einfallen lassen: etwa einen Sündenbock für den Fall des Falles finden. Den hatten sie in der Person des Jägers Runge, der im Nachspiel die Hauptlast zu tragen hatte, rasch zur Hand." S. 131 "Sündenbock Runge"; Harald Wessel, Das Bauernopfer. Notwendige Anmerkungen zu Otto Runges letzten Geständnissen, „UTOPIE kreativ“, (Publikation der Rosa-Luxemburg-Stiftung) 1991, H. 7, S.74-81; usw. usw. Kurz: die "Kritik" des Kollegen Str1977 ist nicht stichhaltig, die Änderungen zumindest nach WP:KORR zurückzusetzen, wenn nicht als WP:VAND zu werten.--Wiguläus (Diskussion) 17:46, 3. Dez. 2019 (CET) extra angepingt @Str1977:--Wiguläus (Diskussion) 07:33, 9. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Entschuldige bitte die Verzögerung, aber deswegen hättest Du nicht gleich ausfällig werden müssen. Gerade an Weihnachten hat man auch noch anderes zu tun, als Wikipedia zu editieren. Und vor Deiner Beschwerde auf meiner Seite habe ich Deinen Einwand gar nicht bemerkt. So, nun zuerst zu Deinen Erwiderungen:
1. Was den Kriegsgerichtsrat (KGR) angeht, hast Du einerseits Recht, andererseits Unrecht. Ich habe hier in der Tat größere Präzision hineingelesen, als in der Formulierung drinsteckte. Wir wissen nicht, wann er KGR wurde - der Artikel sollte die präzise Information enthalten und sich nicht ins Vage fliehen, aber so lange die Info nicht da ist, ist sie nicht da. Ich werde die vagere Formulierung wiederherstellen. Unrecht ABER hast Du, was das Ende des Kriegs angeht: es ist ganz üblich, darunter den Waffenstillstand vom 11.11.18 darunter zu verstehen. Du selbst hast das ja auch so verstanden.
2. Ich habe überhaupt keinen Einwand gegen das Wort "Bauernopfer" und meinetwegen kann es gerne rein. Auch Runge erscheint mir als solches. Wogegen ich mich wandte, war der Vorwurf, Jorn habe Runge hintergangen. Dafür sehe ich keine Grundlage. Runge war sich ja über seine Rolle als Bauernopfer bewusst und hat die entsprechende Strafe bekommen, nicht etwa mehr als versprochen.
3. Meine Edits bezogen sich auf den Artikeltext, wie er vorlag. Dokumentationen, die nicht in den Artikel eingearbeitet waren, habe ich nicht hinzugezogen. Insofern kann sich der Vorwurf nicht an mich richten, wenn jemand anderes Dokumentationen in Literaturlisten ablädt und sich nicht um die Einarbeitung in den Artikel kümmert.
4. Das Zitat von Kaul habe ich entfernt, weil es nichts über den Prozess oder Jorns ausssagte (anders als andere Kommentare) sondern über die intellektuell-politische Entwicklung des Herrn Kaul. In einem Artikel über diesen, wäre es angebracht, hier aber nicht. Das Lemma heißt Paul Jorns.
5. Ich halte "kam es zum Zerwürfnis" für normales Deutsch, habe aber auch nichts gegen "zerstritten sich". Das sind zwei gleichwertige Alternativen. Aber für die Formulierung in der Einleitung gibt der Artikel in der Tat nichts her. Das Tucholsky-Zitat ist erstmal seine Meinung, die wir nicht einfach ungeprüft zum Faktum erheben dürfen, wobei ja auch Tucholsky hier nicht über "damalige hochkonservative und einseitig gegen die Demokratie gerichtete Justiz".
Wenn der Fachausdruck "Rechtsprechungsänderung" hier angebracht ist, sollte er herein - natürlich. Aber wo ist der Beleg dafür? Die einzige Quelle in der Nähe ist die kerstin-koeditz.de, die leider nicht abrufbar ist und wohl eher das Landsberg-Zitat belegen soll.
Warum Du Dich hier beschwerst "Im Lemma des Pontonprozeß fehlt ein Link ..." weiß ich nicht. Wäre das nicht ein Fall für Diskussion:Pontonprozess? Oder geht es Dir darum, dass ich das "(Vgl. „Weltbühne-Prozess“).Prozeß]]") entfernt habe? Ja, in der Tat. Weil es kein guter Stil ist, mal einfach so einen Link fallen zu lassen.
Über die Spiegelaffäre und die daran anhaftenden Mythisierungen möchte ich mit Dir besser nicht diskutieren müssen. Nur so viel: was man zur Zeit der Spiegelaffäre oder danach so denkt, ist ohne Belang für das Denken der Personen in der Weimarer Republik. Welches Buch von der Literaturliste meinst Du denn? Eine Demokratiefeindin (im Sinne einer freiheitlichen Demokratie) war Rosa Luxemburg übrigens ohne jeden Zweifel.
?. Deine letzten Zeilen im PS. sind ebenso Beispiel der Mängel gerade der deutschen WP wie das, was die SZ hier so schreibt. Kritik verträgt man nicht, nein, es wird gleich "Vandalismus" gerufen, ein Wort das man anscheinend kaum versteht.
So und jetzt noch ein paar Erläuterungen zu Dingen, die Du nicht angesprochen hast, die aber aufzeigen, dass meine Korrekturen durchaus berechtigt sind, im Gegensatz zu Deinen Rücksetzungsphantasien:
6.Der Artikel sagte "Paul Jorns oder auch häufig Paul Jörns" - ja ist es denn unklar, wie der Mann hieß? Das mag für Leute im Mittelalter oder der frühen Neuzeit angehen (aber selbst da sind es nur Schreibvarianten), aber nicht in den 1920er Jahren.
7.Vielleicht wollte "Die Öffentlichkeit ... an die Untadligkeit Jorns glauben", aber ein Bernstein-Zitat kann das nicht belegen sondern eben nur, was Bernstein so denkt und glaubt. Und das wäre anständig einzuleiten, nicht durch ein bloßes "Bernstein:"
8. Die Formulierung "Der Artikel stellte schließlich die mangelnde Eignung Jorns für das Amt des Reichsanwalts fest." klingt doch arg POV, als ob ein Zeitungsartikel so was einfach so feststellen könnte und jeder müsse dieses Urteil dann übernehmen. (Denkt Wiguläus etwa so? Ich will es nicht glauben, zumal Du Dich ja auch nicht beschwert hast.) Ich habe deshalb das Verb in "attestiert" geändert, weil es so klar als die (mehr oder minder gut begründete und fachlich versierte) Meinung des Zeitungschreibers erscheint. Ob Jorn geeignet war oder nicht, weiß ich nicht und es ist mir, was die Editierung des Artikel angeht auch völlig egal.
Dennoch hoffe ich, dass du eine gute Besserung hattest. Wenn nicht, wünsche ich sie Dir. Str1977 (Diskussion) 18:01, 31. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Ojemine. Und den von Dir verursachten Rechtschreibfehler lässt Du stehen, obwohl ich das angemahnt habe? Vorne weg, ich setze deine Veränderungen zurück, denn es besteht von meiner Seite kein Konsens. Bitte lies Dir WP:KORR durch. Wenn Du etwas verändern willst, hol eine Dritte Meinung ein. Nur zur Information, ich habe in der Wikipedia Hunderte von Biografien von führenden Juristen der Weimarer Republik geschrieben. Bevor Du blind edit-war betreibst: deine Wendungen "attestieren" "Rechtsprechungabweichung" sind eindeutig falsch. Ich bin verstimmt, den Du hast nicht die Mühe gemacht wenigstens ein paar Artikel zu googeln, geschweige die angebene Literatur zu lesen. Und Du hast offensichtlich viel Meinung, aber leider keine Ahnung von der Materie Justizgeschichte der Weimarer Republik. Das muss ich Dir in aller Deutlichkeit sagen. Unterlasse Änderungen ohne Absprache! Danke.
Im Einzelnen:
ad 1. "Waffenstillstand" schreibst Du; ich schrieb "Kapitulation" -> stilistische Veränderung, daher nach WP:KORR zurückgesetzt.
ad 2. Ich habe bereits oben zitiert, "zahlreichen Eingaben Runges an staatliche Stellen nach der Verurteilung, warum er immer noch Haft sei". Darum ging dein Hinweis ("nicht etwa mehr als versprochen") am Diskussionsstand vorbei. Hinterging ->Paraphrasierung des Kernstücks des Plädoyers Levys: „Am 8. Juni 1919 zum erstenmal schreibt Runge: Wo bleiben die Befehle, die ich hatte und die Befehle die meinerseits nicht mehr zur Ausführung kamen?" [...] Am 12. Juni 1919 schreibt er: Ich habe doch aber Befehl dazu gehabt, die niederzuschlagen und den Redakteur von der Roten Fahne zu erschießen im Edenhotel, was aber nicht mehr zur Ausführung kam. Ich will in der Oeffentlichkeit nicht mehr als Mörder gelten, ich werden den gesamten Sachverhalt klarlegen, wie er zutage get, jetztreten ist. Allerhand Versprechungen sind mir ja vorher gemacht worden. Jetzt bin ich lächeld abgeurteilt worden, jetzt bekümmert sich kein Herr Verteidiger mehr um ich. Am 9. Oktober 1919: Welcher Herr Gerichtsrat doch Versprechungen gemadu hat, ich soll ruhig auf mich nehmen, es kommt doch eine Amnestie. Dieser Herr Gerichtsrat hat diese Versprechungen auch meiner Frau gegenüber geäußert. Am 5. Januar 1920 : "Auch die eigentlichenen Schuldigen und die richtigen Mörder werde ich namhaft machen, auch die Gerichtsräte werde ich namhaft machen, die mich fortwährend beeinflußt haben auf meine falsche Aussage. Am 13. Januar 1920: Voruntersuchung, das ist eine komische Vernehmung. Gerichtsrat Jorns: Ich spreche mit Ihnen noch privat. Nehmen Sie ruhig alles auf ich. Vier Monate werden es nur, und Sie können sich immer wieder an uns sich immer wieder an uns wenden in der Not"[...] Meine Herren, das ist die Genesis der Behauptung. Ruhig, ohne Übertreibung, erst andeutend, weil Runge noch immer baut auf die ihm gegebenen Versprechungen. [...] In Runge hatte man den Mann, den man brauchte. Der mußte sitzen im Kasten für die Offiziere.“ Levi, Paul: Der Jorns-Prozess. Rede des Verteidigers Dr. Paul Levi – nebst Einleitung, Berlin 1929, S. 49f. PDF der Friedrich-Ebert-Stiftung
ad 3. Unverständlich
ad 4. Der Jorns-Prozess hat (noch) kein eigenes Lemma. daher ist es geboten, den berühmten Prozess zu beschreiben. Und selbstverständlich bezieht sich das Zitat Kauls auf den Jorns-Prozess. Und Kaul hat als erster den Fall Jörns in der Nachkriegszeit thematisiert, s. Weimarer Pitaval.
ad 5a. Das Ding heißt Rechtsprechungsänderung. Das ist triviales Wissen, und bedarf keines Belegs. Rechtsprechungsabweichung gibt es nur heutzutage beim damals nicht existenten Bundessozialgericht
ad 5b. ich schrieb: "zerstritten", du schriebst: kam zum Zerwürfnis -> zurückgesetzt nach WP:KORR.
ad 5c. Du hast mit dem Ponton-Prozess angefangen. Der Weltbühne-link war nur deswegen notwendig, weil im Lemma Ponton-Prozess der Link auf den sachlich und zeitlich nachfolgenden bekannteren Weltbühne-Prozess fehlte. Das wurde dankenswerterweise am 3. Dezember behoben].
ad 5d. Deine Versuche, Jorns als Konservativen darzustellen und Rosa Luxemburg als Demokratiefeindin, dazu fällt mir nichts mehr ein.
Robert M. W. Kempner: „Dieser Mord an der deutschen Justiz – denn nichts anderes bedeutete der Feldgerichtsprozeß gegen die Mörder – [...] Der Anklagevertreter Jorns spielte dabei die schlimmste Rolle“ Mord an der deutschen Justiz, Zeit vom 5. Januar 1968
Gotthard Jasper in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte: „Das nichtbestrittene Vorschubleisten gegenüber den Mördern an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht disqualifizierte in den Augen der Leipziger Reichsgerichtsräte den Reichsanwalt offensichtlich nicht. Der Korpsgeist und die Kollegialität einer nationalkonservativen Körperschaft schützten ihn. Wie Hitler den Münchener Polizeipräsidenten Pöhner, der Nazis und Putschisten gedeckt hatte und die Erzberger-Mörder ihrer Verhaftung entzog, gelobt hatte, er habe gewagt, zuerst Deutscher und dann Beamter zu sein, so mochten auch die Reichsgerichtsräte von Jorns denken. Sie übernahmen damit nachträglich eine Mitverantwortung für die mangelhafte Sühnung der Berliner Januar-Morde.“ [1]
Hans-Albert Walter: „Wendet man diese Maxime des schärfsten zeitgenössischen Justizkritikers Kurt Tucholsky auf den Fall Jorns an, so ergibt sich, daß die Justiz einen Mann »im Gruppengeist bejahend umfaßte«, der in seinem Amte Mördern Vorschub geleistet hatte. Die »Gruppe« hatte Jorns aber nicht »grade noch« geduldet. Ihre obersten Repräsentanten hatten das Recht gebeugt, um ihn in seinem Amte zu halten. Angesichts dieses und anderer ähnlicher Fälle ist es schwer verständlich, daß die überaus justizkritischen Hannovers der weimarischen Richterschaft verallgemeinernd eine Art Unschuldsattest ausstellen: »[Man] glaubte ehrlich, einer Rechtsidee zu dienen, die irgendwo droben in den Sternen zu sein schien. Die Richter waren sich ihrer eigenen Befangenheit nicht bewußt, ihre Ungerechtigkeit war naiv unschuldig.« Das in der Tat behaupteten die konservativen Juristen, wenn sie wegen politischer Tendenzurteile angegriffen wurden; freilich muß sich dieses Selbstverständnis an der Realität messen lassen und damit an der absurden Vorstellung, daß ein Richter oder Staatsanwalt seine persönliche politische Identität ausziehe, wenn er den Talar anlege.“ Deutsche Exilliteratur 1933–1950, Band 1,2: Weimarische Linksintellektuelle im Spannungsfeld von Aktionen und Repressionen. Stuttgart 2017, S. 173.
Der Spiegel 1967: Von diesem Rechtsverständnis zur Terrorjustiz des Dritten Reichs war es für zahlreiche deutsche Richter dann nur noch ein winziger Schritt. Sie hatten geholfen, die braune Brut zu hegen, und sie wurden dafür belohnt. Untersuchungsrichter Paul Jorns zum Beispiel, der... [2]
usw.usw.
Kurz: das Zitat Tucholsky ist das literarisch wertvollste und bekannteste. Was hat diese Kritik an Aktualität und Qualität verloren?
In Westdeutschland wurden und werden sicher keine Strassen Demokratiefeinden ofentlich-rechtlich gewidmet
Die Einleitung enthält keine Zitate, sondern die Zusammenfassung des Artikels. Und wenn jemand darauf bestehst, dann kommt vom Kempner, dem US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, die Bezeichnung von Jorns als "Mörder an der deutschen Justiz" rein.
ad 6. Das ist in den Darstellungen über Jorns gängig. Ich weiß schon die Antwort: das hat was mit der Schreibung des Namens in Sütterlin zu tun, oder die Kenntnis der Geschichte, wie Namenslisten sortiert werden, hilft. Ö geschrieben ist nicht gleich Ö ausgesprochen. Aber das führt hier zu weit.
ad 7. Soviel ich mich jetzt ohne Bibliothekszugang erinnere, war das die paraphrasierende Zusammenfassung der Reichstagsdebatte zu Jorns
ad 8. Aus dem Urteil "Wenn er aber den Tätern Vorschub geleistet hat, so ist die Folgerung des Angeklagten berechtigt, daß der Nebenkläger zu einer Tätigkeit im Verbande der Reichsanwaltschaft nicht geeignet ist" Malte Wilke/Stefan Segerling: Politisierte Beleidigungsprozesse in der Weimarer Republik, Journal on European History of Law, Band 10 (2019), S. 36f. (PDF); attestieren ist falsch, da "feststellen" der einzig korrekte Fachterminus ist (vgl. Beweis_(Recht)).
Wenn ich was vergessen/übersehen haben sollte, bitte ich um Verzeihung.--Wiguläus (Diskussion) 15:57, 1. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Gegen eine Dritte Meinung habe ich nichts einzuwenden, aber Dein Pauschalrevert auf Deine, POV-belastete Version, ist inakzeptabel. Sich an einem einzigen Tippfehler aufzuhängen ist albern. Und mit der Zahl von Editierungen zu prahlen, ebenso. Ich glaube nicht, dass ich Dir darin nachstehe.
Das Grundproblem der vorherigen Version war - das zeigt Dein sehr informativer letzter Diskussionsbeitrag - dass hier Sätze in den Artikel geschrieben werden, die entweder eine Meinung/eine Beurteilung zur Tatsache erheben, und/oder für die die relevante Quelle nicht angegeben wird bzw. sich auf eine völlig andere Quelle bezogen wird. [Stichwort: die Eignung von Jorns]
Es ist die Verpflichtung dessen, der etwas in den Artikel hineinschreibt, passende Quellen herbeizubringen. Es ist nicht meine, zu erraten bzw. darauf zu vertrauen, dass es irgendwo eine Quelle geben wird und der vorherige Editor in seiner großen Weisheit, dass schon alles richtig gemacht hat.
"Attestieren" ist übrigens in jedem Fall vollkommen richtig. Es bedeutet: jemanden etwas bescheinigen, zuschreiben - in diesem Fall den Mangel an Eignung.
Einzelpunkte:
1. Der Unterschied zwischen "Waffenstillstand" und "Kapitulation" ist nicht nur stilistisch (unddas gäbe Dir noch lange nicht das recht, einfach zurückzusetzen). Eine Kapitaluation des deutschen Heeres fand ja gar nicht statt sondern eine Bitte um Waffenstillstand. Deswegen spricht man auch immer vom Waffenstillstand, bis hin zum gleichnamigen französischen Feiertag.
2. Dein Kommentar geht völlig an jedem Dissens vorbei. Ich habe nichts dagegen Runge als "Bauernopfer" zu bezeichnen. Aus Deinem Zitat entnehme ich, dass Runge sich "hintergangen" fühlte, weil ihm eine Amnestie versprochen worden wäre. Das kann, attribuiert an Runge, gerne hinein, aber nicht als Fakt, es sei denn Du hättest da noch eine andere, über jeden Zweifel erhabene Quelle.
3. Dann ließ nochmal. Oder nochmal kurz: Du kannst mir nicht vorwerfen, dass etwas was vorher schon im Artikel fehlt nach meinen Edits immer noch fehlt.
4. Beschreibung des Jorns-Prozesses ist eine Sache, das Zitieren irgendwelcher Prozessbeobachter über ihre eigenen Befindlichkeiten etwas anderes. Einen "Fall Jörns" gibt es nicht - und damit wären wir der Schreibfehler quitt.
5a. Und wo ist der Beleg dafür, dass es eine "Rechtsprechungsänderung" war? Ach ja, Du bringst keinen!
5b. Dein Kommentar ist überflüssig. Ich hatte das schon längst korrigiert.
5c. Ich habe mit keinem "Ponton-Prozess angefangen". Ich bleibe dabei: einen Link einfach mal hinzuschreiben, ohne dass dem Leser der Zusammenhang klar gemacht wird, ist kein guter Stil.
5d. Für was ich Jorns oder Luxemburg halte ist völlig ohne Belang. Es geht darum, was der Artikel - mit Quellenbeleg sagen kann. Da stand aber bisher nur ein Urteil im Intro, was im Artikeltext weiter unten nicht unterfüttert wurde. Von Quellen keine Spur. Was Du nun zitierst (Kempner, Jasper, usw.) das sollte in den Artikel rein als Beurteilung der Vertuschungstätigkeit Jorns (immer attribuiert, nie einfach als Fakt). Und dann kann man auch einen zusammenfassenden Satz im Intro plazieren. Nicht das Pferd vom Schwanze her aufzäumen. (NB. Das Spiegel-Zitat geht dann aber doch zu weit. Mit "brauner Brut" hatte Jorns 1919/20 nichts zu tun.)
Die Einschätzung als "literarisch wertvollste und bekannteste" hat ersten immer etwas subjektives, aber auch keinen Fall wird es dadurch zum Fakt.
Was soll der Unsinn, es würden keine Straßen nach Demokratiefeinden benannt? Wenn Du es schon bei der guten Rosa nicht einsiehst, wie ist es dann mit Ernst Thälmann?
"Und wenn jemand darauf bestehst (sic!)" - ja, ich bestehe darauf. Als Meinung in den betreffenden Artikelabschnitt.
6. Ich gehe davon aus, dass Anfang des 20. Jahrhundert in Deutschland einheitlich geschriebene Namen existieren. Will sagen: es sollte klar sein, welcher Name korrekt ist.
7. Wie kann man eine "Reichstagsdebatte zu Jorns" paraphrasieren mit "Die Öffentlichkeit wollte an die Untadligkeit Jorns glauben". Du hast eine merkwürdige Aufassung, was eine Paraphrase ist. Meiner Meinung nach darf der Inhalt nicht verändert werden. Mann kann ja gerne schreiben: "In der Reichstagsdebatte bezweifelte kein Redner seine Untadeligkeit" und dann Bernstein (wenn er einer dieser Redner war) als Beispiel bringen. Aber das halt alles nie ohne den Beleg dafür anzugeben. In der bisherigen Variaten wird das einfach auseinander gerissen, und außer der großen Verknüpfung zwischen Quelle und Artikeltext nur ein paar Kettenglieder übrig gelassen. Dem Leser ist so nicht gedient, wenn er informiert und nicht agitiert werden will.
8. So, jetzt zitierst Du aus dem Urteil (und selbst hier wäre "attestieren" völlig korrekt) - aber im Artikel stand nichts dergleichen sondern: "Der Artikel stellte schließlich die mangelnde Eignung Jorns für das Amt des Reichsanwalts fest." Das ist nun etwas völlig anderes. Ein Urteil hat ja wohl ein klein bißchen mehr Gewicht als ein x-beliebiger Zeitungsartikel. Dennoch ist auch ein Urteil erstmal eine Meinung und nicht einfach so eine Tatsache.
Wieder muss ich wieder auf Punkt 3 verweisen: Werfe nicht mir vor, wenn der Artikel vorher unsinnig geschreiben war. Nur weil es für jemanden wie Dich, der anscheinend tief in der Materie bewandert ist, Sinn ergiebt, stimmt das für den Leser, der diesen lückenhaften Text lesen muss, noch gar nicht. Und der Artikel ist für den Leser geschrieben, nicht für den Schreiber. Str1977 (Diskussion) 15:57, 6. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Es fehlen viele Belege für den Text des Lemmas. Das trifft besonders auch für die zahlreichen Zitate zu. Eigentlich kann man viele Zitate des Lemmas wegen Verletzung von WP:BLG löschen. --Orik (Diskussion) 10:06, 10. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Der Text, insb. die Zitate, wurden großenteils der angegebenen Literatur entnommen. Die Einzelnachweise wurden großenteils nur als Zierde eingefügt. Inwiefern das Erstellen des Textes an Hand von Literatur eine "Verletzung von WP:BLG" sein solle, ist mir unverständlich --Wiguläus (Diskussion) 22:52, 20. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Siehe obige Antwort. Str1977 (Diskussion) 18:35, 8. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

"Weitere Karriere: Danach ging Jorns' Karriere steil aufwärts. 1920 wurde er Hilfsarbeiter am Reichsgericht." - Hilfsarbeiter? --Superikonoskop (Diskussion) 08:33, 2. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Kein Tippfehler. So steht es im Link zu den Akten der Reichskanzlei, in denen der Werdegang von Jorns dargestellt wird. Vermutlich ist in diesem Zusammenhang ein wissenschaftlicher Hilsarbeiter gemeint. (wie ihn Kiesinger für seine Tätigkeit im AA anführte). Gruß --Orik (Diskussion) 10:53, 2. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]