Diskussion:Pcfritz.de Onlinestore

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Gründung und Umsatz[Quelltext bearbeiten]

Nach eigenen Angaben: Gründung am 1. Februar 2013 mit 6 Mitarbeitern, Umsatz im Monat Mai 2013 0,5 Mio. Euro. PC Friz hatte Anfang Juni 2013 35 Mitarbeiter. [1] --TotalUseless (Diskussion) 15:56, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Hintergründe zum Geschäftsmodell[Quelltext bearbeiten]

Wollen wir wirklich Werbung für ein erkennbar irrelvantes Unternehmen mit solch einem Geschäftsmodell machen? --TotalUseless (Diskussion) 16:09, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Der Artikel ist nicht werbend.
Ferner verstehe ich deinen Hinweis auf das Geschäftsmodell nicht ganz. Was willst du damit sagen? – Simplicius Hi… ho… Diderot! 06:50, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Firmensitz[Quelltext bearbeiten]

Im Impressum der Firma ist als Firmensitz "Berlin" angegeben, allerdings habe ich keine Lust auf einen weiteren Editwar mit einem bekannten Benutzer. Ich würde gern eine Quelle für Halle/S. haben. -- Der Tom 16:19, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Du kannst einfach Internet-Domäne/Onlineshop und GmbH nicht unterscheiden. Das ist seit Tagen dein Problem. Eine GmbH ist eine juristische Person. Sitz der Pcfritz.de Onlinestore GmbH ist Halle. Insofern bleibt auch die Staatsanwaltschaft Halle weiter zuständig. Den Link auf das Handelsregister habe ich schon vor Tagen in der VM angegeben. Da kannst du gerne nachschlagen. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 16:44, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Maximal Du bist mein Problem. Du wirst sicher für Deine Weisheit auch einen frei verfügbaren Link finden, oder?! -- Der Tom 17:41, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Das Gemeinsame Registerportal der Länder (https://www.handelsregister.de) zeigt den aktuellen Datenstand für alle juristischen Personen in Deutschland. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 17:58, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
HTTP Status 404 - Servlet action is not available -- Der Tom 18:10, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Kannst du gern noch mal draufklicken, dann gehts. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 18:12, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

"einer der Männer hinter Mahlow"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Gerichtsverfahren" wird von "einem der Männer hinter Mahlow" gesprochen. Das ist eine sehr ungenaue und umgangssprachliche Bezeichnung. Sollte es nicht "Teilhaber der Firma" o.ä. heißen? P.S. Im ersten Abschnitt ist der vollständige Name von Firat C. genannt. Wieso wird er im ditten Abschnitt dann gekürzt? --Nobody Perfect (Diskussion) 11:35, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Ohne zu wissen, wer mit dem Ausdruck "Mann hinter Mahlow" nun konkret gemeint ist (ich möchte mich bei solchen Angaben lieber auf externe Quellen als auf den Artikel stützen), gebe ich Dir Recht. In Bezug auf die Namenskürzung gebe ich Dir ebenfalls Recht, hatte ich bisher übersehen. Ich setze die Namenskürzung auch im ersten Abschnitt um, halte das für sinnvoll. Gruß, --Unscheinbar (Diskussion) 11:46, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Holprige Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt Nummer 3 des Kapitels "Aufstieg" geht los mit: "Mahlow berief sich auf die Rechtsprechung...". Ich stelle mir die Frage: Ja aber warum? Fehlt davor nicht noch ein Satz dazu, dass Zweifel an der Legalität des Geschäftsmodels aufgekommen sind? Die Sätze davor beschäftigen sich ja eher mit dem öffentlichen Auftreten und der vermeintlichen Krebserkrankung. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 12:46, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Verdachtsberichterstattung - Unzulässigkeit von Namensnennung[Quelltext bearbeiten]

Mehrfach wird aus unersichtlichem Grunde der Name eines bisher nicht angeklagten und nicht Verurteilten genannt, dies hier zum Unternehmer Reiko. O. Dies ist gesetzlich unzulaessig, siehe = Grundsatz der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK). Obwohl dies mehrfach abgeaendert und bereits in der Vergangenheit ausfuehrlich diskutiert wurde, finden sich immer wieder "Wikipedianer", welche dies ohne Beachtung der Rechtsvorschrift abaendert, hier ost ein Blick in die Wikipedia selbst geboten = https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_der_Berichterstattung und es sei daran erinnert, dass die Wikipedia in der Vergangeheit einen Prozess zu diesem Thema verloren hat = http://www.damm-legal.de/lg-berlin-wikimedia-foundation-inc-haftet-ab-kenntnis-fuer-urheberrechtsverletzungen-der-wikipedia-autoren Ich schlage daher vor, den Artikel zu sperren, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Namensnennung auf die gesetzlich beschraenkte Variante, wenn sie denn ueberhaupt sein muss, anzuwenden, hier in der gesetzlichen Kuerzungsform. (nicht signierter Beitrag von 31.131.249.221 (Diskussion) 08:29, 14. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Ohne den Rest inhaltlich zu bewerten: In dem von Dir genannten Urteil ging es um Urheberrecht, das ist eine völlig andere Baustelle. --Nobody Perfect (Diskussion) 09:06, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wollt ich auch gerade schreiben. --Pölkkyposkisolisti 09:10, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das Reiko "O." angeklagt ist, steht nirgendwo. Lediglich, dass Mahlow ihn beschuldigt und er es bestreitet. Das ist der Presse zu entnehmen und nicht wirklich geheim (oder schädigend). Die Wikipedia führt Millionen von Personen auf, die niemals irgendwie angeklagt oder verurteilt wurden. Du bist derjenige, der mir erst mitgeteilt hat, dass es zu einer Anklage kommen kann, und hier Aufmerksamkeit drauf lenkt (siehe auch Streisand-Effekt). Der Artikel gibt keinerlei Urteil über die Sachlage ab (siehe auch WP:NPOV) Er behauptet nicht, dass "Herr O." irgendwas getan hat, sondern gibt, wahrheitsgemäß, beide Standpunkte wieder, wie sie in der Presse auftauchen. Wie Du da raus einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, oder journalistische Sorgfaltspflicht konstruierst, verstehe ich nicht, aber ich verstehe zumindest, warum Du lieber hier anonym Diskutierst, statt den Spiegel wegen der Namensnennung zu verklagen. --P.C. 09:23, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Hier geht es weder um die Bewertung von Vorürfen noch um Sachbewertungen im Allgemeinen. In der beanstandeten Nennung des vollen Namens geht es lediglich um den Fakt das eben diese volle Namensnunnung ungesetzlich ist. Und ich für meinen Teil würde als Wikipedianer sachlich abwarten, denn wenn nach über zwei Jahren nicht einemal im Ansatz, nach Presseberichten der bisherigen Verhandlungen, keinerlei Anklage erhoben wurde, so sollte man große Vorsicht walten lassen, denn es könnte für ungesetzliche Namensnennungen und haltlose Anschuldigungen ein rechtlich unerwartetes Erwachen folgen. Sonst wären nicht weit über zwei Jahre ins Land gegangen, dies hat am Ende mit dem Streisand-Effekt ganz wenig zu tun, sondern eben nur mit eindeutigen Tatsachen. Dessen sind sich unterdessen mit Blick auf diese sehr lange Zeit ohne Anklage, ganz sicher die Rechtsabteilungen der Medien- und Verlage, welche in diesem Fall ungesetzlich Namensnennungen und Bildabdrucke ohne Unkenntlichmachung tätigten, sicher bewußt und dürften sehr bald entsprechenden Schadensersatzforderungen, sowie Strafanzeigen wegen Verleumdung entgegensehen, wofür diese bereits entsprechende Finanzrückstellungen gebildet haben werden. Bis dahin gilt mit ruhiger Sachlichkeit ohne jede Polemik, Unschuldig ist ein Jeder, welcher nicht verurteilt ist, auch wenn unsere Gesellschaft in der heutigen Zeit, eben gerade dieses Grundrecht oft unbeachtet läßt. (nicht signierter Beitrag von 31.131.249.221 (Diskussion) 16:14, 14. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Im "Fall" pcFritz Onlinestore kommt es mehr zu Namensnennnungen, welche rechtlich so nicht zulässig sind und auch wenn Moderatoren hier der Meiung sind eigenen Deutungshoheit gerne in den Artikel einfließen lassen zu wollen, so gibt es zumindest klare gesetzliche Richtlinien, dies gilt vor allem für Wikipedia als Enzyklopädie des Wissens Gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ist die Nennung des Namens rechtlich unzulässig, besonders da es sich bei den Personen, welche mit vollem Namen im dem Artikel genannt werden, wohl bei keinem, um eine Person der Zeitgeschichte handelt, dies wäre doch wohl zu viel der Ehre. Wenn "Quellen" Namen vollständig nennen verstoßen sie gegen das Recht, siehe https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgv Überdies gilt bei Personen die in diesem Verfahren nie vor Gericht standen zudem das Folgende: § 823 Abs. 1, siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html und § 1004 BGB, siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html analog i.V.m. § 12 BGB, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html - sowie Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), siehe https://dejure.org/gesetze/GG/2.html und https://dejure.org/gesetze/GG/1.html Dies bedeutet klar und deutlich, im aktuellen Artikel müssen Namen entfernt werden, ob dies nun schön oder eben nicht schön sein mag! (nicht signierter Beitrag von 192.162.243.198 (Diskussion) 16:29, 27. Sep. 2018 (CEST))Beantworten

Danke für deine Ausführungen und Interpretationen. Sie sind aber eben nur das: Interpretationen deinerseits. Womöglich kannst du hier per WP:BIO argumentieren, bis zur möglichen Konsensfindung brauchst du aber nicht weiter im Artikel Löschungen vornehmen mit Verweis auf irgendwelche vermeintlichen Gesetzesvorgaben diesbezüglich. --JD {æ} 17:17, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Die Gesetzes sind nicht irgendwelche “Gesetesvorgaben” sondern bestehende Gesetzes, gegen welche der Artikel im Simmer der Prangerwirkung nach Artikel 7 DSGVO und Pargraph 12 BGB verstösst, worüber sich im der Wikipedia sehr oft, in vielen Artikeln unbeachtet hinweggesetzt wird. Aktuell gibt es etliche Verfahren vor deutschen Gerichten wegem DSGVO-Verstössen gegen Wikipedia, was in der Türkei u.a zur Sperrung führte. Die bundesdeutschen Verfahren werden sicher bald entschieden, dann dürfte Wikipedia komplett zu überarbeiten sein, dies ist nur eine Frage der Zeit.... (nicht signierter Beitrag von 2605:3E80:1800:10:0:0:0:3E7 (Diskussion) 21:06, 9. Okt. 2018 (CEST))Beantworten
Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Impressum – nichts mit DSGVO – das ist 'ne US-Seite. --ɱ 22:17, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Dem hat der Gesetzgeber einen bundesdeutsche Riegel vorgeschoben, sofern eine Seite in der Bundesrepublik Deutschland erreichbar ist, hat diese sich an die DSGVO zu halten, Gleiches galt für ein ähnliches Gesetz in der Türkei, Wikipedia hat sich nicht daran gehalten und ist in der Türkei nur noch mittels VPN zu erreichen. Die aktuell anhängigen Gerichtsverfahren gegen DSGVo-Rechtsverstöße bei in der Bundesrepublik Deutschland abrufbaren Seiten, wird in nicht allzulanger Zeit, auch für Wikipedia den Riegel für derlei lapidares Geschwurbel "schau mal ist ne US-Seite" dicht machen. Dauert nicht mehr lange, einfach mal hier schauen: https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article181020862/US-DSGVO-Jetzt-muessen-auch-die-USA-beim-Datenschutz-nachziehen.html (nicht signierter Beitrag von 192.162.243.217 (Diskussion) 18:05, 10. Okt. 2018 (CEST))Beantworten
So einfach ist es nicht. Ist ein Onlineangebot in D abrufbar und richtet sich an deutsche Besucher, kann der Betreiber bei Nichteinhaltung von Gesetzen abgemahnt oder verklagt werden. Das passiert regelmäßig, Stichwort: "Serverstandort ist irrelevant". Aber selbst wenn eine Klage erfolgreich ist, selbst wenn ein vollstreckbares Urteil vorliegt, dann endet das häufig genau an dieser Stelle. Zivilrecht außerhalb der EU zu vollstrecken ist zwar theoretisch möglich aber kompliziert und teuer. --M@rcela 20:23, 10. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
meines Wissens richtet sich dewiki an deutschsprachige Benutzer, nicht an deutsche ;) --ɱ 08:17, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten