Diskussion:Pfalzgraf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Englische Pfalzgrafen[Quelltext bearbeiten]

Sollten hier auch die englischen Pfalzgrafen von Durham und Chester aufgeführt werden? --134.109.132.160 14:32, 14. Okt 2005 (CEST)

Eigentlich schon, weil sie ein gutes Beispiel für den konkreten Amtsauftrag im räumlichen Sinn sind. In diesem Punkt ist der Artikel ja leider falsch. --00:51, 18. Nov. 2016 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.73.11.164 (Diskussion))
Richtig. Dieser Artikel hier paßt in seinen Aussagen auch nicht zu den Aussagen im verwandten Artikel "Hofpfalzgraf" [1] --92.74.105.199 21:06, 6. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Zeit und Ort[Quelltext bearbeiten]

Es wird in der Einleitung nicht gesagt für welche Zeit und Welchen Ort (Land, Reich) dieser Begriff gilt. Und damit ist dieser Artikel wieder ein typischisolierter, nciht eingeordneter.--Löschfix 20:49, 31. Aug 2006 (CEST)

Es scheint tatsächlich einen Bedeutungswandel gegeben haben, daher ist dieser Einwand sehr wichtig. Eine genauere Ausarbeitung der Bedeutung über die Jahrhunderte im Artikel ist notwendig. --188.107.187.24 18:58, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Das ursprüngliche Amt war aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine konkrete Pfalz bezogen, also im Sinne eines "tatsächlichen Pfalzgrafen der Königspfalz [Pfalzname/Ortsname]". --92.74.105.199 17:14, 6. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Jean (Luxemburg)[Quelltext bearbeiten]

In seiner Amtszeit führte er die Titel "Seine Königliche Hoheit Großherzog Jean von Luxemburg, Herzog von Nassau, Prinz von Bourbon-Parma, Pfalzgraf bei Rhein, Graf zu Sayn, Königstein, Katzenelnbogen und Diez, Burggraf von Hammerstein, Herr von Mahlberg, Wiesbaden, Idstein, Merenberg, Limburg und Eppstein".

Also auch Pfalzgraf bei Rhein. Kann das stimmen? (nicht signierter Beitrag von 88.207.239.211 (Diskussion) 18:27, 17. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ein Titel wie "Seine Königliche Hoheit Großherzog Jean von Luxemburg" gehört schon in die fortgeschrittene Neuzeit, so dass sich der Anspruch auf ein Pfalzgrafenamt nur wie ein weiteres billiges Stück von emailliertem Messingblech auf der Brust ausnimmt. Sehen wir es daher einfach im Zusammenhang mit der "Napoleonischen Krankheit" und nehmen es nicht zu ernst... --94.217.10.123 13:47, 7. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Auf der Diskussionsseite wurde vor fünf Jahren das Problem hinsichtlich England angesprochen; es fehlen in jedem Fall Aussagen zu den comites palatini in Italien, das ja immerhin für lange Zeit zum mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Reich gehörte. -- Enzian44 18:54, 10. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Und die benutzte Literatur hat ja auch bereits ein erhebliches Alter :-)-- Enzian44 18:55, 10. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dem Artikel wohnt eine lobenswerte Absicht inne. Aber neben dem Fehlen eines Geltungsbereichs (s.oben) fehlt auch die Erwähnung von Ehrenernennungen zu Pfalzgrafen. Kaiser Rudolph II. ernannte z.B. den Alchemisten Michael Maier zum Pfalzgrafen (von was eigentlich?)--Rogald 00:44, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Es wurde tatsächlich irgendwann eine Art Ehrentitel ohne objektive Verwaltungsfunktion. Hier krankt es im Artikel an der richtigen Darstellung. --92.73.11.164 00:51, 18. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Wenn ich mich nicht irre, ist "Pfalzgraf" ein deutsches Wort und die Einrichtung als solche eines des deutschen Reiches, nicht eine des Königreiches England. Aber ich lasse mich gern von Prof. Enzian eines Besseren belehren. Die Literatur ist veraltet? Na, dann man ran mit neuerer Literatur? In welchem Punkt konkret ist sie denn veraltet, bitte mal etwas exakter werden. Und die Ehrenernennungen sind ja soooo wichtig, Rogald!
Meine Kritik wäre eine andere, vielleicht etwas substantiellere: Die Definition in der Einleitung ist erst mal nur die eines Grafen. Was den Pfalzgrafen von anderen Grafen unterscheidet, ist nicht dargestellt. Die Etymologie ist leider auch irreführend, "Pfalzgraf" leidet sich nicht von palatinus her, nur der Wortteil "Pfalz", mit dem "Grafen" verhält es sich bekanntlich anders. --13Peewit (Diskussion) 11:21, 16. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Schon der Anfang des einleitenden Satzes des Artikels stimmt so nicht: "Die Pfalzgrafen (von lat. palatinus „der im Palast bzw. bei Hofe“)...". Tatsächlich scheint ursprünglich die Bedeutung bzw. Funktion als Graf über eine konkrete (Königs-)Pfalz eine wichtige Rolle gespielt zu haben. Siehe meine Anmerkung unten. --188.107.187.24 19:18, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Richtig. Das ursprüngliche Amt ist ein inhaltlich recht klar umrissenes Verwaltungsamt bzw. ein konkreter Verwaltungsauftrag, also räumlich begrenzt sowie auch sonst eindeutig definiert. --92.73.11.164 00:52, 18. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Ursprüngliche Verwendung, früher gültige Analogie Burggraf - Pfalzgraf ?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in den schriftlichen Zeugnissen Hinweise auf eine Bedeutung des Begriffes "Pfalzgraf" im Sinne eines Pfalzverwalters, also analog zum "Burggrafen", der eine Burg verwaltet. Das sollte in den Artikel, zusammen mit einer zeitlichen und räumlichen Eingrenzung der Verwendung dieses Begriffes in dieser Bedeutung. --188.107.187.24 19:01, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Im Artikel selbst: In der Merowingerzeit, genauer im Laufe des 6. Jahrhunderts, wurde erstmals der Titel eines Pfalzgrafen genannt, ihm oblag die Verwaltung des königlichen Hofes. Pfalz: Unter einer Pfalz ... verstand man im Früh- und Hochmittelalter entstandene (Wohn-)Stützpunkte für den reisenden König. Das hat der gute Mann anfangs verwaltet. So what? --Tusculum (Diskussion) 20:41, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Bist du Zwiedenker? Im Artikel steht auch das genaue Gegenteil. Dass es nur einen einzigen Pfalzgrafen im Merowinger- und Karolingerreich gegeben hätte. These-Antithese-Dialektik. Überwindung von Fakten und überprüfbaren Inhalten. Lügen bis der Doktor kommt. Oder bis der Papa von Engels kommt und die Schulden von der Börsenzockerei zahlt. Das ist wie bei Marx. Aber: Nur eine Aussage kann real richtig sein. So what? --178.7.89.103 00:51, 5. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Wo genau steht im Artikel, dass es nur einen einzigen Pfalzgrafen im Merowinger- und Karolingerreich gegeben hätte? Mit Dank im Voraus, --Tusculum (Diskussion) 19:29, 5. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich lese auch aus dem Artikel heraus, dass es angeblich kein konkretes Verwaltungsamt bezüglich einer konkreten Königspfalz gewesen wäre. Tatsächlich spricht aus den geschichtswissenschaftlichen Forschungsergebnissen doch einiges dafür, daß ursprünglich jeweils ein Pfalzgraf vor Ort für die jeweilige Pfalz zuständig gewesen sein müßte. Das fehlt im Artikel, wenigstens als Möglichkeit sollte es erwähnt werden. Täusche ich mich oder ist der Artikel in diesem Punkt sozusagen postfaktisch? Das soll das neue Modewort sein, so wurde es gerade bei Markus Lanz diskutiert ;-) --92.73.11.164 00:59, 18. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Der Artikel behauptet momentan, daß der (eine) Pfalzgraf immer beim momentanen Köngishof im direkten königlichen Gefolge gewesen wäre. Diese Darstellung ist nicht belegt. --188.107.187.76 15:18, 18. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Ein guter Punkt, denn die zentralistische Vorstellung ist längst widerlegt. Es gab nicht "die eine Hofschranze", wie man das aus einer Rückprojektion aus der Zeit des zentralistischen Absolutismus vermuten könnte, sondern ein dezentrales System von wichtigen Amts- und Verantwortungsträgern in der Fläche. Das ist sogar der Kern des altfränkischen Erbes und seines im Kern wohl sugambrischen Wanderkönigtums. --188.110.189.228 19:01, 30. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]

Verwalter der karolingischen Königshöfe[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in der momentanen Form inkonsistent, in Schilderungen recht ahistorisch und sehr unvollständig. Er genügt inhaltlich und im Bereich des Quellennachweises nicht den Anforderungen von Wikipedia. Das Amt des Pfalzgrafen: Kann man den Beginn dieses Amtes nicht in der Verwaltung der von Karl dem Großen eingerichteten Königshöfe (später Reichshöfe) sehen? Warum fehlt dieser Bezug im Text? --178.7.89.103 17:23, 5. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Was an Pfalzgraf#Historische Entwicklung, 2. Absatz, ist eigentlich so unverständlich? --Tusculum (Diskussion) 19:37, 5. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Wenn dem angeblich einen Pfalzgrafen bei Hofe nur "die Verwaltung des königlichen Hofes oblag", wo es im Land doch schon sehr viele Königspfalzen zu verwalten und zu pflegen gab, ist zumindest etwas Erklärungsbedarf gegeben. Meinst du nicht? --92.73.11.164 01:04, 18. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Da hat nach der Darstellung des Artikels die (Wikipedia-)Geschichtswissenschaft also bisher angeblich keine klare Antwort geben können, was mich wundert, denn die Sache kann so kompliziert nun nicht sein. Man muß bedenken: Wie nennt man den konkreten Verwalter einer Königspfalz wie z. B. Tildea wohl, es ist definitiv kein Burggraf und auch kein Vogt? Es müßte ein Titel wie "tatsächlicher Pfalzgraf" sein, zumindest im späteren Habsburgischen Sprachgebrauch läge das sehr nahe. --188.110.189.228 18:56, 30. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ja, ja, wenn man keine Ahnung hat und nicht einmal der Friseur noch mit einem spricht, ergeht man sich in Selbstgesprächen. --Tusculum (Diskussion) 21:06, 30. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ein ziemlich seltsamer Beitrag. Hast du wirklich keine Freunde mehr, die mit dir sprechen würden? Dann mußt du lernen, inhaltlich zu antworten, wenn andere Leute eine Sache diskutieren. Wie auch immer... Das Thema ist komplexer, als der Friseur-Experte oder der Kritiker der "(Wikipedia-)Geschichtswissenschaften" meinen. Zu den Habsburgern und ihrem Sprachgebrauch kann man sicher Überlegungen anstellen, allerdings beweisen mögliche Parallelen nichts. Mit Friseuren ist das sicher ähnlich. --178.10.66.252 18:48, 19. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Nochmal zur Reichweite des Begriffs[Quelltext bearbeiten]

Ich bin heute anläßlich des Hinweises auf bedeutende archäologische Funde bei der Hofkapelle des Pfalzgrafen von Durham in Auckland Castle (NB in den französischen Google News!) noch mal auf diesen Artikel gestoßen und befürworte schon aufgrund des dann ins Leere laufenden Verweises im Artikel "Antony Bek" zum Stichwort "County Palatine" hierher die Inkorporierung von Material zu den nichtdeutschen Pfalzgrafschaften in diesen Artikel.

Es ist ein interessantes Thema und hat nicht die unproduktive, unwürdige und dümmliche Polemik, die in etlichen Diskussionsbeiträgen hochkocht, verdient: mit Verlöff, mit Verlöff… --Terminallyuncool2 (Diskussion) 11:33, 28. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Wo ist die Quelle und was hat die Kapelle im alten bischöflichen Jagdschloss Auckland Castle denn nun mit merowingischen, karolingischen oder auch habsburgischen Pfalzgrafen zu tun? Die Ämter der Pfalzgrafen gehören im mittelalterlichen Mitteleuropa zum System der Königspfalzen, zum Reisekönigtum und zum föderalen Charakter des Heiligen Reiches. --188.105.247.124 15:13, 1. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Bezug zum Artikel "Hofpfalzgraf"[Quelltext bearbeiten]

Beide Artikel sollten inhaltlich noch etwas synchronisiert werden... --94.217.10.123 13:35, 7. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]