Diskussion:Pfändung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D2:772E:F035:865:3131:9D37:C485 in Abschnitt Wann keine Pfändungsfreigrenze?
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Taschenpfändung[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis kann, zumindest im öffentlich-rechtlichen Bereich, der Vollziehungsbeamte diese immer vornehmen, auch ohne einen speziellen Auftrag der Vollstreckungsbehörde zu haben. Dazu kann er auch körperliche Gewalt anwenden. Dazu ist er befugt, in Amtshilfe Polizeivollzungsbeamte hinzuzuziehen. Bitte diese Auffassung einmal klären. Danke. --Pelz 01:09, 27. Jul 2005 (CEST)

Im Artikel geändert. --Bubo 16:29, 28. Jul 2005 (CEST)

Pfändungsfreigrenzen[Quelltext bearbeiten]

Die in diesem Artikel genannten Pfändungsfreigrenzen stimmen nicht mit denen im Artikel Pfändungs- und Überweisungsbeschluss überein, wobei letzterer einen Link auf die aktuelle amtliche Tabelle mitliefert und folglich als richtig gewertet werden kann. [DeLa]

Die unterschiedlichen Beträge ergeben sich aus der Fassung des Gesetzes. So sind in § 850c Abs. 1 ZPO Grundbeträge genannt, nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöhen sich diese Beträge jeweils bei höherem Nettoeinkommen des Schuldners. Die für ein konkretes Nettoeinkommen maßgeblichen Pfändungsfreibeträge sind in der Tabelle, die das Bundesjustizministerium bekanntgibt, aufgeführt (siehe Weblink).

--Der letzte Enzyklopädist 22:12, 29. Sep 2006 (CEST)

Ich habe aus beiden Artikeln die Zahlen zusammengetragen und in einer Tabelle mit Gültigkeitszeiträumen vereinheitlicht.--Juliabackhausen (Diskussion) 08:45, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Die aktuellen Zahlen in der Tabelle "Pfändungsfreigrenzen in EUR" stimmen nicht:

- Wikipedia, 2017-2019, kein Unterhaltsberechtiigter: 1.140 €

- https://www.gesetze-im-internet.de/pf_ndfreigrbek_2017/BJNR075000017.html: 1.133,80 €, gerundet: 1.134 €

Die anderen Zahlen für 2017-2018 sind wahrscheinlich auch nicht richtig.

--2003:D0:9703:D131:9CA9:AEAB:84D9:D4FE 18:00, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Abschnitt hierher kopieren[Quelltext bearbeiten]

Wer kennt sich aus und kann bitte den Abschnitt Beschlagnahme#Zwangsvollstreckung in den Artikel Pfändung integrieren (und umformulieren). Rein rechtlich gibt es keine Beschlagnahme in der Zwangsvollstreckung... PVB 15:38, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Deinen zweiten Satz verstehe ich nicht. --Bubo 22:19, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Stipulieren?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet "stipulieren"? Vielleicht "fingieren"? --84.179.236.200 10:22, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

siehe Stipulation --Neun-x 13:43, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wann keine Pfändungsfreigrenze?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Eingehungsbetrug steht, im Falle eines solchen könne außerhalb des Insolvenzverfahrens [] der Gläubiger auch in die Pfändungsfreigrenze hineinpfänden. Gibt es noch andere Fälle, für die die Freigrenze nicht gilt?--87.162.44.252 13:37, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, grundsätzlich bei allen vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (also nicht nur bei Betrug allein) und ferner bei Unterhaltsforderungen kann das Vollstreckungsgericht geringer Pfändungsfreigrenzen anordnen, als das Gesetz a priori festlegt (§ 850d ZPO). --2003:D2:772E:F035:865:3131:9D37:C485 17:41, 6. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Rente und andere Sozialleistungen sind pfändbar[Quelltext bearbeiten]

Auch die Rente und andere Sozialleistungen sind pfändbar, nicht nur Lohn und Gehalt (in D-Land). Das fehlt hier. --93.135.111.203 09:45, 3. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:25, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten