Diskussion:Rückführungsabkommen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 92.76.113.206 in Abschnitt Situation in Deutschland
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Diskussion aus Ceuta: --qwqch 23:19, 18. Okt 2005 (CEST)

Ausweisen nicht möglich?![Quelltext bearbeiten]

Es heißt doch neuerdings immer bei Ceuta (spanische Exklave), das die Flüchtlinge "die es geschafft haben" da rüber zu kommen nicht ausgewiesen werden können. Die Italiener mit ihren Inseln machen das aber doch ständig. Wo ist der (rechtliche) Unterschied? antwort bitte auf Ceuta --qwqch 14:32, 1. Okt 2005 (CEST)

Es kommt auf die jeweiligen Rückführungsabkommen der Länder an, darin liegt wohl der rechtliche Unterschied. Mit dem Fall Italiens bin ich selbst nicht so bewandert. Habe aber letztes Jahr eine Forschung in Ceuta durchgeführt.
Was die Ausweisung von Afrikanern von den spanischen Enklaven aus an Marokko betrifft, könnten hierbei politische Differenzen, die nicht nur zwischen Spanien und Marokko bestehen, Steine in den Weg legen. Zunächst erkennt Marokko die beiden spanischen Enklaven nicht wirklich als spanisches Territorium an, sondern viel mehr als besetztes Gebiet. Die Besetzung ist aber mehr oder weniger geduldet, da die Enklaven einen kleinen Wirtschaftsmotor für das nördliche Marokko darstellen, da sie ein Handelszentrum für die EU und Afrika darstellen. Dennoch sind politische Differenzen nicht aus dem Weg geräumt, was nicht gerade förderlich für eine Außenpolitik zwischen beiden Ländern ist, um den Umgang mit der Festlandgrenze auf einander abzustimmen. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, daß viele arabische Länder nicht nur keine Leute in ihr Land lassen, die schon einmal in Israel gewesen sind, sondern es oftmals auch nicht akzeptieren, wenn ein Einreisewilliger in bestimmten anderen Ländern gewesen ist. Wer nach Marokko einreisen möchte, darf in einigen Ländern noch nicht gewesen sein - da zählt sogar Algerien dazu. Das europäische Asylrecht besagt, daß ein Asylantrag abzulehnen ist, wenn ein Flüchtling, der einen Antrag stellt, in dem Land, in dem er sich zuletzt aufhielt bereits sicher war. Auch wenn hier bei Marokko als stabil angesehen wird, besteht dennoch die Problematik, daß durch die harten Einreisebedingungen, die es in Marokko gibt, schon deshalb nicht nach Marokko abgeschoben werden dürfte, da sich die meisten Flüchtlinge selbst in Marokko illegal aufhalten und für sie dort auch nicht die Möglichkeit besteht, ein legales Visum zu erwerben - geschweige denn Asyl zu bekommen. Die Handhabung der Flüchtlinge in Ceuta und Melilla ist eine heikle Sache, bei der häufig auf eine sehr aufwendige Art ein Asylantrag überprüft werden muß - Deutschland hat es da viel einfacher, da Deutschland von EU-Ländern umgeben ist, die als sicher gelten. Flüchtlinge, die mit Schiffen nach Italien möchten, starten häufig von Tunesien mit Schiffen. Die Einreisepolitik in Tunesien ist zwar nicht ganz so restriktiv, wie die marrokanische, dennoch hängt sich Italien sehr weit aus dem Fenster, was die Reaktion auf ankommende Schiffe betrifft. Benutzer:GoaSkin
Danke für die Antwort. Ich finde sie aufschlussreich. Trotzdem wäre ich eher an Gesetztestexten interessiert die das regeln, und zwar unterschiedlich in Italien und Spanien. Sind es tatsächlich nur die Rückführungsabkommen die entscheident sind? --qwqch 12:43, 6. Okt 2005 (CEST)
Ich wüsste auf die schnelle keinen direkten Link zur Asylpolitik der EU, ich denke aber, daß man auf der Homepage der Europäischen Union irgendwo fündig wird. Dort müssten die entsprechenden Richtlinien (die auch für Spanien gelten) in deutsch zu finden sein.
Hallo - ich bin zwar kein Experte in Sachen Asylrecht - aber soviel ist dennoch sicher: Die Europäische Union hat bisher noch kein einheitliches europäisches Asylrecht. Dies einzurichten ist jedoch das Ziel der EU in den nächsten 10 Jahren. Wenn Du also von europäischem Asylrecht sprichst, meinst Du sicherlich die bisherige nationale Praxis in den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der sicheren Drittstaaten. Ein erster Schritt, hier auf europäischer Ebene eine Harmonisierung in diesem Bereich zu erreichen, wurde mit dem ersten ! Instrument einer europäischen Asylpolitik, nämlich der Richtlinie zu Mindestnormen in der Anerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft erst kürzlich unternommen. Der Europäische Rat will hier vor allem das Konzept der sicheren und der sogenannten supersicheren Drittstaaten umsetzen, wonach es möglich sein soll ohne Einzelfallprüfung die Asylsuchenden in ihr vermeindlich sicheres Herkunftsland bzw. in das vermeindlich sichere Drittland über das sie eingereist sind, wieder zurückzuschicken. Das Europäiscche Parlament fordert zwar eine rasche Harmonisierung des Asylrechts, unterstützt mehrheitlich den Rats- Vorschlag jedoch nur in einer modifizierten Form (siehe Bericht KREISSL-DORFLER (Wolfgang Kreissl-Dörfler)), da zu befürchten steht, dass im Ratsvorschlag u.a. gegen die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (und dem Zusatzprotokoll von 1967?) und dem darin verankerten Prinzip des Verbots der Abschiebung verstossen wird. (In den Niederlanden gab es kürzlich ein Gerichtsurteil zum sicheren Drittstaatsprinzip).

Die Genfer Flüchtlingskonvention hat völkerrechtlich verbindlichen Charakter und ist damit Grundlage aller Rückführungsabkommen etc. In Italien wird - Beispiel Lampedusa - allerdings massiv gegen die Konvention verstossen, da hier Flüchtlinge ohne PRüfung nach Libyen abgeschoben werden ohne dass klar ist, was mit den Flüchtlingen dort geschieht. Italien behandelt Libyen gewissermassen als sicheren Drittstaat, was, wenn man sich die Situation dort anschaut, recht zweifelhaft ist. (Der UNHCR sagt, es gibt grundsätzlich keinen sicheren Staat - vor dem Hintergrund der Kriege, Diktaturen und des Nationalsozialismus in Europa, darf das auch niemals vergessen werden!) Wahrscheinlich wirst Du hierzu also keine rechtliche Basis finden - das Europäische Parlament versucht seit einem Jahr die italienische Regierung dazu zu bewegen, dass Abkommen zwischen Italien und Libyen transparent zu machen. Bisher handelt es sich hier wohl um ein Geheimabkommen. (Gleiches gilt für Italien und Tunesien!)Italien kennt meines Wissens nach auch kein einheitliches Asylrecht. Aber das würde jetzt zu weit führen. Was Spanien betrifft, soll hier das Rückführungsabkommen von 1992 wirken, das bisher wohl seitens von Marokko auf Eis gelegt und nun wieder aufgenommen wurde. Zudem gibt es Rückführungsabkommen zwischen der EU und den betreffenden Ländern. So sollen im Rahmen von MEDA Gelder für die Grenzsicherung in Marokko zur Verfügung gestellt werden. (leider weiss ich nicht, wie das hier mit der Verlinkung funktioniert... Auf der Seite der Kommission gibt es einen Pressebereich, wo aktuelle MEMOs etc. zu finden sind. In der vom 7. Oktober ? steht etwas zur rechtlichen Basis der Rückführungsabkommen auf europ. Ebene. ) Um nochmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen, worin denn der rechtliche Unterschied besteht. Zum einen wirken hier wie gesagt die Genfer Flüchtlingskonvention, die im jeweiligen nationalen Recht entsprechende Anwendung finden muss. Hier behalten sich die Mitgliedsstaaten jedoch eine weiten Anwendungsspielraum vor, so dass es immer wieder zu Gerichtsurteilen kommt, die besagen, dass in dem und dem Einzelfall gegen das Gebot der Ausweisung verstoßen wurde (beispielsweise, wenn jemand in ein Land abgeschoben wird, in dem er vor politischer Verfolgung nicht sicher ist). Ich denke, dass hinter jeweiligen rechtlichen Bestimmungen auch immer wirtschaftliche Interessen stehen. Spanien ist auf billige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beispielsweise angewiesen und hatte daher ein Interesse, die Flüchtlinge nicht abzuschieben und stattdessen sogar, wie kürzlich geschehen, Illegale zu legalisieren. Italien ist stattdessen absolut überfordert mit der Situation und schiebt eben auf Basis der 'Geheimabkommen'die Flüchtlinge nach zumeist Libyen ab.Hier wäre es die Aufgabe der Kommission die Anwendung sämtlicher Konventionen etc. zu überwachen. Da Asyl aber bisher noch im nationalen Kompetenzbereich liegt, geschieht das eben nicht. (IP)

Danke für den Tollen Beitrag. Scheinst mir doch ein Experte zu sein, für Wikiverhältnisse --qwqch 23:32, 18. Okt 2005 (CEST)

Rückführung vs. Auslieferung[Quelltext bearbeiten]

Im Fall Edward Snowden sagte die USA heute, sie verlangen von Russland keine Auslieferung, sondern "nur" die Rückführung Snowdens. Weiß jemand, was da der Unterschied ist?--Hlambert63 (Diskussion) 15:10, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Deutschland hat mit verschiedenen Ländern in Afrika oder auch in Asien Rückführungsabkommen vereinbart, unter anderem mit den Ländern Marokko und Algerien.

92.76.113.206 15:25, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Vollständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Deutschland hat mit verschiedenen Ländern in Afrika oder auch in Asien Rückführungsabkommen vereinbart. Wo befindet sich eine komplette Auflistung dieser Länder?