Diskussion:Rückstände in Lebensmitteln

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Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von Almtiger in Abschnitt Unterkomplexe Darstellung eines hoch-komplexen Themas
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Name dieses Lemmas

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Möchte die bisherigen Bearbeiter dieses Beitrag darum bitten, mal über die hier erfolgte Namensvergabe des Lemmas nachzudenken. Um Missverständnisse zu vermeiden, schlage ich vor, besser folgendes Lemma zu verwenden: Rückstände in Lebensmitteln. Unter dem Begriff Lebensmittelrückstände verstehe ich jedenfalls eher Rückstände von Lebensmitteln. Auch eine Suche im Internet zeigt, dass die Recherche unter Rückstände in Lebensmitteln die hier beschriebenen Sachverhalte der Lebenmittelkonamination besser wiedergibt. Der Begriff Lebensmittelrückstände könnte dann als REDIRECT-Eintrag auf das sprachlich/sachlich besser treffende Lemma Rückstände in Lebensmitteln verweisen. Ein Hinweis auf eine DFG-Broschüre der Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln mit dem Titel: Hormonell aktive Stoffe in Lebensmitteln, ISBN 3-527-27582-7 sei hierzu erwähnt. Freundliche Grüße --Mellebga (Diskussion) 10:52, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Da bisher kein Diskussionsbeitrag hierzu eingebracht wurde, werde ich morgen den Beitrag, wie oben beschrieben, verschieben und soweit nötig, aktualisieren. --Mellebga (Diskussion) 23:20, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Oder analog zu Kontaminanten einfach nur Rückstände. Unter WP:RC erreicht man häufig ein größeres Publikum um solche Dinge zu diskutieren. Gruß Matthias 09:12, 18. Jan. 2014 (CET)Beantworten
"...rückstände" ist eigentlich sowieso falsch, weil Plural und die Lemmabildung im Singular erfolgt. Redundant zu Kontaminanten ist der Artikel auch noch, ich wäre daher für Ersetzen durch eine Weiterleitung auf Kontaminanten. Aber ggf. solltest Du das wirklich vor größerem Publikum auf WP:RC oder EuT diskutieren.--Mabschaaf 14:58, 18. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt das Rückstände in Lebensmitteln gewählt, da Lebensmittelrückstände wirklich missverständlich war. Es klang nach Essensresten an Geschirr oder ähnlichem. Gruß Matthias 10:37, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die guten Hinweise. Werde mir zunächst die bisher zu diesem Themenkreis unter verschiedenen Lemmata verstreuten Informationen noch einmal gründlich anschauen und versuchen, eine zusammengefasste Darstellung evtl. unter dem Lemma Lebensmittelkontamination zu entwerfen. Es grüßt freundlich --Mellebga (Diskussion) 20:57, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lebensmittelkontamination klingt sehr nach Begriffsfindung. Besser wäre vermutlich Rückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln, wenn man Pestizide, Schwermetalle und Tierarzneimittel alle in einem Artikel abhandeln möchte. Gruß Matthias 10:37, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ich möchte das Thema nochmal aufwärmen: Ich habe es auch hier schon mal angesprochen, ich fände es auch besser, wenn Kontmination und Rückstände zu einem Artikel zusammengefasst werden würden. Dadurch könnte man beide Bereiche besser voneinander abgrenzen, da bei den Begriffen offensichtlich immer wieder Verwechslungsgefahr besteht.--Der rausch (Diskussion) 08:25, 21. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ein Artikel ist schon ok; man sollte jedoch den Unterschied zwischen Kontamination und Rückständen beibehalten, begrifflich, eben mit dem Unterschied des bewussten Zutuns oder dem unabsichtlichen Einbringen oder Vorkommen (i. e. von Kontaminanten). 2A02:8388:1604:CA80:7AA0:255D:4602:ABA7 23:53, 3. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Pestizid-Einsatz

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Aktuell steht im Artikel:

"Eine Landwirtschaft ohne Anwendung von Pestiziden ist heute nicht mehr denkbar, obwohl erwiesen ist, dass diese das natürliche Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren Fressfeinden schädigen oder zerstören"

Ich möchte sicher nicht Partei für die Gross-Industrie ergreifen; denke jedoch das die Aussage überspitzt ist und damit nicht stimmt. Es wird behauptet das es "heute nicht mehr denkbar" wäre, aber genau das ist ja das Ziel in der ökologischen Landwirtschaft. Die hinkt bei der Produktion natürlich der "konventionellen" Produktion hinterher, das ist auch klar, aber der Artikel suggeriert zu stark das es keine Alternativen gäbe - und das ist meiner Meinung nach nicht nur inkorrekt, sonder ist mehr eine Meinung und hat in dieser Form nichts im Artikel selbst zu suchen - ausser man möchte Vor- und Nachteile gegenüberstellen. Ich werde den Artikel nicht verändern, aber wenn das sonst wer machen würde, würde ich vorschlagen das man die Formulierung überdenken sollte; ökologische Landwirtschaft könnte man als Gegenargument bringen bzw. erwähne, aber das wichtigste Aspekt ist meiner Meinung nach das die Formulierung aktuell zu stark ist, und auch zu wenig Belege hat für die Stärke dieser Behauptung. Was zum Beispiel sollte es sein "nicht mehr denkbar" - das ist ja nur auf einen Gedanken fokussiert, i. e. das man dann global zu wenig produzieren würde. Apropos - der Satz handelt ja nur von Pestiziden. Dünger sind aber erwiesenermassen noch wichtiger, denn bevor es zum Frasschaden kommt muss ja erst mal Biomasse erzeugt werden. 2A02:8388:1604:CA80:7AA0:255D:4602:ABA7 23:52, 3. Mai 2019 (CEST)Beantworten

du hast Recht, die Formulierung war zu stark. Aber ökologische Landwirtschaft bedeutet nicht, dass keine Pestizide verwendet werden. Es gibt einige Präparate, die dafür zugelassen (z.B. Spinosad) sind und auch verwendet werden. Ich gehe eher davon aus, dass ein sehr hoher Prozentsatz der Öko-Bauern auf diese Mittel zurückgreift (habe leider keine richtigen Quellen dazu, aber kenne einige Bio-Bauern) --Der rausch (Diskussion) 09:10, 6. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Baustein Belege

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@Benff:, beim Abschnitt Tierarzneimittel diente vor allem W. Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker (siehe Abschnitt Literatur) als Quelle. Soll ich diese nochmal extra im Abschnitt Tierarzneimittel einfügen? Dasselbe müsste dann im Pestizidabschnitt passieren. Da diente so weit ich das sehen kann der Baltes als Hauptquelle.--der_rausch (Diskussion) 08:57, 17. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Verwechslung von nationalem und europäischem Chemikalien-Recht

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Ihr Lieben,

in der Einleitung hieß es: Das deutsche Chemikaliengesetz fordert für jeden Stoff mit einer Produktion über 1 Tonne pro Jahr eine toxikologische Untersuchung an mindestens zwei Tierarten.

Das war so in mehrfacher Hinsicht nicht zutreffend. Diese Forderung, soweit sie denn stimmt, kommt aus der REACH-Verordnung. Seitdem die in Kraft getreten ist, regelt das deutsche ChemG fast nur noch Organisatorisches.

Jenseits dieser Rechtsquelle stimmt aber auch diese pauschale Darstellung so nicht ohne Weiteres. Die REACH-Vorschriften sind sehr detailliert und diffizil. Und obwohl sie natürlich mithilfe von Tierversuchen dafür sorgen soll, dass schädliche Wirkungen von Stoffen erkannt werden, soll sie doch gleichzeitig auch dafür sorgen, dass die Anzahl der Tierversuche nicht aus dem Ruder läuft. Daher ist es keineswegs so, dass ab dem Mengenband von 1 Tonne Jahresproduktion immer Tierversuche und dann noch an 2 Arten gefordert sind. Ich habe versucht, diese Formulierung zu entschärfen. Die entsprechenden Details kann man im Artikel über die REACH-Vo nachlesen. LGAlmtiger (Diskussion) 14:29, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Verwechslung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungsrecht und der Regulierung ihrer zulässigen Rückstandshöchstgehalte (RHG)

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Im Abschnitt "Landwirtschaft" hieß es: In der EU gilt das Pflanzenschutzrecht nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 novelliert durch Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung). Das ist Blödsinn, weil hier die beiden o. g. Aspekte, die regulierungstechnisch rein gar nichts mit einander zu tun haben, vermischt wurden.

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung) soll in der Tat u. a. sicherstellen, dass PSM vor ihrer Marktzulassung auf ihre Auswirkungen für Mensch und Umwelt getestet werden.

Davon unabhängig existiert die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (europäische Pflanzenschutzmittel-Rückstandsverordnung). Zu der habe ich einen neuen Artikel angelegt.

Und sie ist auch die in Deutschland vorrangig maßgebliche Regulierung bezüglich der erlaubten PSM-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln. Erst DANEBEN gilt die deutsche Rückstandsmengen-Verordnung. Auch das habe ich korrigiert.

LGAlmtiger (Diskussion) 14:46, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Unterkomplexe Darstellung eines hoch-komplexen Themas

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Insgesamt steckt hinter den Rückständen in LM viel mehr, als hier deutlich wird. Ich möchte vorschlagen, gleich im Einleitungsteil nach den Quellen zu differenzieren, aus denen die Schadstoffe kommen können. Dabei habe ich aber Zweifel, ob die bisherige Darstellung, dass Rückstände immer das Ergebnis einer bewussten menschlichen Handlung sind, Kontaminanten aber nicht, so stimmt. Gibt es dafür einen Beleg?

Auch der Satz "Für landwirtschaftliche Hilfsstoffe ist wie bei den Lebensmittelzusatzstoffen eine toxikologische Prüfung vor der Zulassung vonnöten." ist so nicht zutreffend. Ausserdem: Was sind landwirtschaftliche Hilfsstoffe? Sollen damit alle Stoffe gemeint sein, die irgendwo in der Landwirtschaft auftauchen können? Das wären eine ganze Menge: Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Futtermittelzusatzstoffe, Düngemittel sind nur die, die mir jetzt ganz spontan einfallen. Die Aussage, dass für sie alle "eine toxikologische Prüfung vor der Zulassung vonnöten" sei, stimmt schon deshalb nicht, weil viele nicht einmal einer Zulassung bedürfen. Und dass sie alle in Positivlisten verzeichnet seien, stimmt schon grad gar nicht. Viele sieht man kaum.

Es gibt an diesem Artikel also eine ganze Menge zu tun. Wenn ich dazu komme, würde ich in nächster Zeit mal ein paar Vorschläge machen.

LG Almtiger (Diskussion) 15:01, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten