Diskussion:Rechtsstaat (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von FWS AM in Abschnitt Rechtsstaatsprinzip
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Zur Artikel-Neufassung und Teilung[Quelltext bearbeiten]

1. Dieser Artikel ist eine vollständige Umschreibung des - auch zuvor sehr kurzen - Schweiz-Teils des alten Artikels Rechtsstaat (Stand 29.11.2010).

Die Begründungen zu meinen Streichungen und Ergänzungen, die ich dabei gegenüber der alten Artikel-Version vorgenommen habe, finden sich auf der Diskussion-Seite zu dem alten Artikel.

2. Die Teilung des (übearbeiteten) alten Artikels beruht auf einer Vereinbarung im Portal Recht auch, ähnliche und sogar gleich genannte Rechtsinstitute jeweils länder-spezifisch darzustellen (http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht#Was_hei.C3.9Ft_.22Artikel_.C3.BCber_Rechtsthemen_.5B....5D_in_nationale_Einzelartikel_auf.5B....5Dspalten.22.3F). --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Dringender Erweiterungsbedarf des vorliegenden Artikels[Quelltext bearbeiten]

1. Ich habe gemacht, was zu machen war, aber - wie zu sehen ist - bin ich keine Schweiz-Expertin. --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

2. Als erstes ist notwendig, Simon Kaiser direkt zu zitieren und nicht nur via Richard Bäumlin. Auch ein Artikel zu Simon Kaiser wäre wahrscheinlich gut; ebenso Ergänzungen des Artikels zu Bäumlin. --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

3. Der fast komplette Artikel zur Schweiz muß offensichtlich noch geschrieben werden. Was war zwischen Kaiser und der Verrechtsstaatlichung der Schweiz in den letzten zwei Dritteln des 20. Jh.s? --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich bin nicht Jurist, habe aber Kenntnisse im CH-Verfassungsrecht. Bevor die Sache in die Verfasssung geschrieben wurde, gabs eine langdauernde Praxis des Bundesgerichtes (höchstes CH-Gericht), welches diese Rechtsstaats-Prinzipien in seinen Urteilen konsequent anwandte. Allerdings ist der Katalog jetzt nicht abschliessend aufgezählt, es fehlt v.a. der Bezug zu den Grundrechten, das Willkürverbot (steht als sep. Grundrecht in der Bundesverf.) und auch die Erwähnung der Bürgerpflichten, welche der Rechtsstaat unweigerlich ebenfalls erheischt. Hab aber derzeit absolut keinen Bock, das ganze wieder nachzuschlagen und einzutragen, offenbar hast du ja den alten Artikel konserviert, soll sich mal wer anders dahinter setzen. Und übrigens: Ich hoffe eindringlich, die Schweiz sei immer noch nicht unter der Hegemonie Deutschlands, diesen Begriff solltest du nun wirklich in Anführungsstriche setzen oder durch "rechtlichen Einfluss" oder dgl. ersetzen!!! --62.202.235.166 17:08, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Bitte überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

  • Einleitung war völlig ungeeignet, musste ich entfernen, gehörte erstellt.
  • Relative Zeitangaben („mittlerweile“) sind zu vermeiden.
  • Die ÜS „Der Rechtsstaat wird heimisch in der Schweiz“ klingt eher nach einem Jahrbuch als nach einer Enzyklopädie.

--Geri 00:45, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Bitte dabei v.a. auch meine Bemerkungen hier obendran beachten! --62.202.229.146 12:49, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Rechtsstaatsprinzip[Quelltext bearbeiten]

Zum Satz «Das Rechtsstaatsprinzip wird in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt»: Art. 5 BV verankert m.E. ausdrücklich dieses Prinzip. – Und noch zur Einleitung: Dass der Rechtsstaat in der Schweiz historisch anders gewachsen ist, müsste im Artikel ausgeführt und belegt werden, was fehlt. --Graf1848 (Diskussion) 18:25, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Danke für die Nachricht, @Graf1848. Ich werde morgen in aller Ruhe antworten; heute komme ich nicht mehr dazu. --FWS AM (Diskussion) 20:43, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja, das stimmt; Art. 5 BV verankert das Rechtsstaatsprinzip ausdrücklich. Es steht zwar nicht explizit, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist (wie in Art. 20 GG) – das muss es aber auch nicht. Aufgrund dessen hatte ich das wohl im Artikel dergestalt geschrieben. Der Einleitungssatz stammt nicht von mir. Geplant ist ohnehin eine Totalrevision des Artikels, im Zuge derer ebenfalls die Genese des Schweizer Rechtsstaates erörtert werden soll. --FWS AM (Diskussion) 19:49, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten