Diskussion:Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates
Fehler: "Bis zum Abzug Israels aus Ost-Jerusalem wurden die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre diplomatischen Vertretungen aus Israel abzuziehen." Es heißt im Orginal: 5. Decides not to recognize the "basic law" and such other actions by Israel that, as a result of this law, seek to alter the character and status of Jerusalem and calls upon:
(a) All Member States to accept this decision;
(b) Those States that have established diplomatic missions at Jerusalem to withdraw such missions from the Holy City;
Mit Holy City ist nicht Israel gemeint, sondern Jerusalem und von "bis zum Abzug" ist dort auch nicht die Rede.
Bindungskraft von UN Resolutionen oder Völkerrecht wie es einem gefällt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe ml im Test die Änderung von Benutzer:Hoheit rückgängig gemacht, da m.E. die Formulierung "Die Resolution ist nicht unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet und somit nicht völkerrechtlich bindend." so nicht stimmt. M.E. bedeutet das nicht unter Kapitel VII stellen dieser Resolution nur, dass das Nichtbefolgen keine Legitimierung für militärische Massnahmen ist. Es bedeutet aber nicht, dass es sich hierbei nicht um Völkerrecht sondern Wünsche eines privaten Zirkels handelt. --Proesi 02:24, 2. Nov. 2006 (CET) (Der die Resolution unsinn findet)
- Dazu gibt die englische Version eine ganze Liste von Literatur zum Thema (Notes). Ich bin kein Jurist, aber für mich geht daraus hervor, dass unter Chapter 6 erlassene Resolutionen "not binding", also nicht bindend sind.--Hoheit (¿!) 14:30, 2. Nov. 2006 (CET)
- Es handelt sich hierbei um eine juristische Streitfrage. daher ist es nciht neutral einfach eine eigenständige Subssumtion abzugeben. Wikipedia ist ein LExikon und kein Schidsgericht.--90.128.127.230 14:13, 7. Feb. 2008 (CET)
Das ist keineswegs eine juristische Streitfrage. Selbstredend ist auch 478 völkerrechtlich verbindlich. Kapitel V (insb. Art. 25) der UN-Charta behandelt u.a. die Natur von Beschlüssen des Sicherheitsrates. Dort heißt es völlig eindeutig: "Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen." Eine von Kapiteln abhängige Verbindlichkeit findet sich in der gesamten Charta nicht. Unter Kapitel VII gefasste Beschlüsse unterscheiden sich von anderen in dem weitreichenden Sanktionsapparat, welcher der Weltgemeinschaft zur Durchsetzung einer Resolution zur Verfügung gestellt wird, um (wie es auch in der Überschrift des Kapitels VII heißt) "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" ergreifen zu können. Dieser Unterschied hat aber rein gar nichts mit der Frage der grundsätzlichen Verbindlichkeit von Resolutionen zu tun. Übrigens: selbst wenn es eine Streitfrage wäre, müsstest Du Deinen Einwand konsequenterweise auch auf die gegenwärtige Fassung des Textes anwenden. So oder so hätte die Aussage, dass die Resolution völkerrechtlich nicht bindend sei, also in diesem Text nichts zu suchen.--Eflaton 10:35, 6. Mär. 2009 (CET)
Aus oben genannten Gründen sollte folgender Satz aus dem Text entfernt werden: "Die Resolution 478 wurde nicht unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet und ist somit völkerrechtlich nicht bindend."--Eflaton 17:20, 6. Mär. 2009 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://domino.un.org/UNISPAL.NSF/0/dde590c6ff232007852560df0065fddb?OpenDocument
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 60180 4183656 (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 16:00, 23. Dez. 2015 (CET)
Araber wollen Anerkennung widerrufen haben
[Quelltext bearbeiten]Nachdem die USA die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt angekündigt haben, fordert die arabische Welt, dass der UN-Sicherheitsrat die Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt widerrufen soll. Wie passt das zusammen, wann war denn das und warum?--Hlambert63 (Diskussion) 19:39, 8. Dez. 2017 (CET)