Diskussion:Schloss Deichmannsaue

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Offene Punkte[Quelltext bearbeiten]

  • Der Denkmalschutz. Er scheint nur die Villa Deichmann zu betreffen, jedenfalls ist dies die Bezeichnung in der Denkmalliste. Mich würde dies verwundern, da auch die Erweiterungsbauten aus historischen Gründen (als Gebäude der US-Hochkommission entstanden, 1952–1955 sogar Sitz der gesamten Hochkommission, anschließend US-Botschaft und Bundesministerium) m.E. ohne Frage erhaltenswert sind. Nicht zuletzt hatte man auch die französische Botschaft, inzwischen abgerissen, unter Denkmalschutz gestellt, ebenso die niederländische. Da würden die Bauten in der Deichmanns Aue aber an historischer Bedeutung ohne Zweifel mithalten.
  • Die Namensfrage. Ich habe jetzt auf Commons eine Unterkategorie Villa Deichmann angelegt, um das Baudenkmal (wegen der Baudenkmal-Vorlage und der Kategorisierung nach Baudenkmälern) von dem Rest abgrenzen zu können. Das ist auch sicher ohne Denkmalschutz sinnvoll. Jedenfalls stellt sich die Frage, ob der gesamte Gebäudekomplex als Schloss Deichmannsaue zu bezeichnen ist oder nur das ursprüngliche Gebäude. Olga Sonntag behandelt es als Villa Deichmann, ebenso die Denkmalliste. Allerdings stuft Sonntag z.B. auch das Schloss Drachenburg ausdrücklich (mit einer ausführlichen Erläuterung) nicht als Schloss, sondern als Villa ein, aus verschiedentlichen Gründen. Die Definition: „Ein Schloss ist ein zumeist künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Landesherrn oder anderen Mitgliedern des Adels als Wohn- oder Regierungssitz diente.“ trifft für die Villa Deichmann ja nicht unbedingt zu. Allerdings ist natürlich ausschlaggebend, unter welchem Namen ein bestimmtes Gebäude bekannt ist, nicht, ob dieser historisch oder der Architektur nach zutreffend wäre. Danach wäre Schloss Deichmannsaue wohl richtig, da deutlich verbreiteter. Bei der Commons-Kategorie konnte ich diesen Namen nicht wählen, weil er ja schon für den Gesamtkomplex reserviert war. Innerhalb dessen sind die 1951 errichteten Bürobauten allerdings größenmäßig fast schon keine Erweiterungsbauten mehr, sondern eigenständige Neubauten. Jedenfalls heißt es in Helmut Vogt: Wächter der Bonner Republik. Die Alliierten Hohen Kommissare 1949–1955 auf S. 114: Spätestens bei Vorlage der Bebauungspläne wurde offensichtlich, daß es sich keineswegs um die angekündigte Erweiterung des Schlosses Deichmanns Aue handelte. Jedoch kommt m.E. für das Lemma des Artikels trotzdem nur Schloss Deichmannsaue in Frage, das es sich ja historisch doch um Erweiterungen dieses Ursprungsgebäudes handelte und ein Lemma Liegenschaft Deichmanns Aue arg bürokratisch wirken würde. Ebenso geht m.E. Botschaft der Vereinigten Staaten (Bonn) nicht, da ursprünglich Hochkommission und schon von Beginn an eine teilweise Nutzung durch Bundesministerien geplant war. Fraglich ist dann nur noch die Definition in der Einleitung.--Leit (Diskussion) 16:13, 4. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
  • Michael Wenzel schreibt in seinen Bad Godesberger Botschaften. Ein diplomatischer Reiseführer von 2011 auf S. 56: Für amerikanische Verhältnisse untypisch war die in Sektoren gegliederte Aufteilung der Häuser I bis IV. Der Grund: Bei abnehmendem Personal wollte man die freiwerdenden Liegenschaften der Bundesregierung überlassen. Was ist mit „untypisch“ gemeint? Inwieweit waren oder sind die Gepflogenheiten bei der Aufteilung von Häusern bei den Amerikanern anders als in Deutschland?--Leit (Diskussion) 20:20, 11. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
  • Außenstelle US-Botschaft. Auf der Seite der US-Botschaft ist für Bonn im Prinzip nur die Abteilung Office of Defense Cooperation angegeben, der die Bonn Defense Liaison Office untersteht. Das Auswärtige Amt listet hingegen in seinem aktuellen Verzeichnis der diplomatischen Vertretungen (Stand: April 2013) zahlreiche weitere Abteilungen auf, die zur Außenstelle Bonn gehören: Bonn ICASS Support Staff, ODC Office of Defense Cooperation (s.o.), USAF R&D Air Force Research & Development, Büro des Botschafters, Büro des Gesandten, Handelsabteilung, Kanzlei, Konsularabteilung, Kulturabteilung, Politische Abteilung, Presseabteilung, Protokoll, Verwaltungsabteilung, Wirtschaftsabteilung, DIAL Defense Intelligence Agency Liaison Office, JIS-JOINT Issues Staff, NGA-National Geospatial Agency und USARMY International Technology Center. Das wäre ja doch einiges und mehr als eine kleine Außenstelle. Verwunderlich ist dann allerdings, dass als Personal der Bonner Außenstelle nur zwei Attachés angegeben sind. Es wäre zu prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind. Die Angaben zum Personal sind definitiv aktuell, da mit Daten von 2011 und 2012 versehen.--Leit (Diskussion) 13:34, 13. Mai 2013 (CEST) Die Auflistung der Abteilungen ist definitiv veraltet. Ich habe mir mal den Spaß gemacht, die angegebenen Telefonnummern zu wählen. Keine einzige ist noch vergeben.--Leit (Diskussion) 17:09, 15. Mai 2013 (CEST) Die Außenstelle ist nun innerhalb Bonns umgezogen in ein Bürogebäude im Ortsteil Dransdorf, das sie sich offenbar mit dem Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes teilt.--Leit (Diskussion) 20:04, 1. Mär. 2014 (CET) Laut General-Anzeiger-Artikel vom 16. April 2005 war die Außenstelle der US-Botschaft zu dieser Zeit noch Sitz des US Army International Technology Center – Germany (s.o.). Einer Mitarbeiterin dieses Centers, Angehörige der US-Armee, war das Visum verweigert worden, worüber in mehreren Zeitungen berichtet wurde.--Leit (Diskussion) 00:24, 1. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
  • Wo ist die Chronik des Schlosses Deichmannsaue von Thilo von Trotha erhältlich?--Leit (Diskussion) 13:39, 13. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
  • Orientierung am I.G.-Farben-Haus. Dazu herrschen offenbar in der Literatur unterschiedliche Meinungen. So schreibt Gabriele Wiesemann (2006) auf S. 25: Die Architekten mögen sich tatsächlich in der städtebaulichen Anordnung der Flügel auf den Frankfurter Bau bezogen haben, war doch die Bauaufgabe in beiden Fällen die gleiche: einen fast übergroßen Gebäudekomplex harmonisch in eine parkartige Umgebung zu integrieren, ohne dass der Bau zu stark dominiert. Das [sic!] allerdings die amerikanische HICOG nun gerade im Frankfurter Poelzig-Bau saß, war Zufall und wird für den Entwurf des Bonner Hauses ohne Bedeutung gewesen sein: Poelzig war in den zwanziger Jahren einer der bedeutendsten deutschen Architekten, seine Werke waren weithin publiziert und allen bekannt. Angelika Schyma (2003) sieht diesen Zufall eher nicht. Zitat: Der Vergleich mit dem IG-Farben-Bau Hans Poelzigs in Frankfurt a.M. (1929-31) liegt nahe, hatten doch die Amerikaner hier seit 1948 ihr Hauptquartier des V. Armeekorps der US-Streitkräfte in Europa. Zudem war das Architekturbüro Apel unter anderem in Frankfurt a.M. ansässig. Der berühmte Kammbau taucht gleichsam als verkürztes Zitat in der Bonner US-Botschaft auf. Apel (…) baute in den fünfziger Jahren zusammen mit Skidmore, Owings & Merill die amerikanischen Generalkonsulate.--Leit (Diskussion) 16:47, 16. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
  • Wie waren die Eigentumsverhältnisse in dem Gebäudekomplex zu Zeiten als Hauptsitz der US-Botschaft? Gehörte genau der Teil, der letztere beherbergte, auch den USA? Und wenn ja, wann wurde er dann auf die Bundesrepublik Deutschland überschrieben? Wie sieht es mit den internen Übergängen zwischen beiden Gebäuden aus, damals und heute?--Leit (Diskussion) 13:31, 22. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Das Folgende sind keine Antworten zu den gestellten Fragen. Da es um das Thema Eigentumsverhältnisse geht, erlaube ich mir einen Kommentar an dieser Stelle – möglicherweise wäre es besser, dazu einen neuen Abschnitt zu eröffnen; ich weiß es nicht.
Im Artikel wird derzeit überwiegend die Nutzung der Liegenschaft durch unterschiedlicher Behörden dargestellt, weniger die Eigner der Liegenschaft (was durchaus nachvollziehbar ist, da die Nutzung im Allgemeinen von größerem Interesse ist als das Eigentumsverhätnis). Die Eigentumsverhältnisse sind eher unterrepräsentiert dargestellt. Das betrifft sowohl die Historie als auch die aktuelle Situation. Zur aktuellen Situation: Wem gehört der Gebäudekomplex derzeit? Der Bundesrepublik Deutschland? Falls ja, durch welche Behörde wird das Eigentum verwaltet? --Hasenläufer (Diskussion) 02:49, 12. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Die gesamte Liegenschaft gehört der Bundesrepublik Deutschland (dem deutschen Staat seit dem Verkauf an die Wehrmacht 1941, möglicherweise in einer Zwischenperiode nach Fertigstellung des Neubaus HICOG-Neubaus 1951 bis etwa 1999 nur teilweise bis auf den Trakt der US-Botschaft) und wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung verwaltet, das ja in einem Teil der Liegenschaft selbst ansässig ist (dies ist bei Bundesliegenschaften die Regel – einzige mir bekannte Ausnahme in Bonn wäre die vom Bundespräsidialamt verwaltete Villa Hammerschmidt). Es ist zu überlegen, an welcher Stelle im Artikel man das noch einmal kurz feststellen könnte.--Leit (Diskussion) 11:53, 12. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Besten Dank für die Erläuterung! Als eine weitere Bundesbehörde zur Verwaltung von Liegenschaften fällt mir noch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein. Gruß, --Hasenläufer (Diskussion) 07:01, 13. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Ich vermute, beides (BImA und BBR) schließt sich nicht aus. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet die Immobilien als Bundesvermögen, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung die Liegenschaften als Gebäude (mögliche Analogie: Bundeseisenbahnvermögen und Eisenbahn-Bundesamt). Vom Gästehaus Petersberg ist jedenfalls beides bekannt: Verwaltung durch das BBR, Verwaltung durch die BImA (letztere ist nur für die GmbH erst seit dem 1. Januar 2013 zuständig, für die Immobilie war sie es nach verschiedenen Berichten schon vorher).--Leit (Diskussion) 08:51, 13. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
  • Hier heißt es: The United States moved its embassy in Germany from Bonn to Berlin on July 7, 1999. Upon this move, the former-Embassy Bonn became the U.S. Office Bonn, and finally closed on April 3, 2000. Jedoch ist hier immer noch von einer U.S. Office Bonn die Rede. Vermutlich war die Außenstelle der US-Botschaft bis April 2000 noch nicht auf den militärischen Bereich beschränkt.--Leit (Diskussion) 19:05, 28. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
  • Zur Zeit ist der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genutzte Gebäudeteil eingerüstet. Ich konnte noch nicht herausfinden, was dort genau gemacht wird. Auf der Seite des BBR finden sich keine Angaben zu dem Projekt.--Leit (Diskussion) 15:35, 24. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Nach Daniela Klette wird wegen der mutmaßlichen Täterschaft gefahndet. Im Artikel Daniela Klette werden auch die Gründe dafür genannt. Nach WP:BIO (dem Pressekodex und dem deutschen Recht) kann das hier nicht einfach als Tatsache dargestellt werden. Schon gar nicht ausschließlich der Fahndungsseite als Beleg. Es bräuchte da schon mindestens wissenschaftliche Sekundärliteratur / eigene Bekennung, um es ohne Verurteilung als Tatsache darzustellen. Für den Artikel hier ist das aber so nebensächlich, dass ich auch die Relevanzfrage stellen würde. Bitte auf beide Punkte eingehen. --Häuslebauer (Diskussion) 13:22, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bitte ref genau lesen: Nach Daniela Klette wird wegen Beteiligung an „RAF"-Anschlag auf die US-Botschaft in Bonn am 13.02.1991 gefahndet. Bei WP:BIO geht es um Biographielemmata, hier geht es um ein Gebäude. Beleg ist exzellent. Dass der Anschlag ungeklärt ist, gehört hierhin, auf einen anderen Artikel kann noch nicht verwiesen werden.--Tohma (Diskussion) 05:15, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube du hast meinen Beitrag und WP:BIO inhaltlich nicht verstanden. Niemand bezweifelt, dass nach Klette wegen Beteiligung an dem Anschlag gefahndet wird. Damit ist sie aber weder rechtskräftig verurteilt, noch ist dies der Stand der Forschung. Da ist es schlicht nicht zulässig dies wie hier als Tatsache darzustellen. Zeitungen verwenden in diesem Fall meist das Wort „mutmaßlich“. Bei WP:Bio geht es um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Diese erstrecken sich natürlich ebenso wie WP:Bio auch auf Artikel, in denen die Person nur mittelbar Gegenstand ist. Obwohl es eigentlich eindeutig ist, stellt WP:Bio dies auch nochmal in der Einleitung klar: „Diese Prinzipien gelten auch für biografische Informationen über lebende Personen in anderen Artikeln.“ Das deutsche Recht kennt da eh keine Spezialfälle je nach Art des Wikipedia-Artikels... Zur Relevanzfrage hast du dich gar nicht geäußert. Da es in meinen Augen ein gravierender Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte, Pressekodex und WP:Bio darstellt, habe ich die Nennung des Namens bis zur Klärung per Diskussion entfernt. --Häuslebauer (Diskussion) 17:50, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]