Diskussion:Schmerzensgeld

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Da ich österreichischer Jurist bin, ist mir vor allem die österreichische Rechtslage geläufig. Für Deutschland und die Schweiz bitte ergänzen! --wg 22:41, 23. Mär 2004 (CET)

Ich bin der Auffassung, dass das Zurückbleiben des Tenors hinter dem Schmerzensgeldantrag um über 20% im deutschen Recht für das Berufungsverfahren die BESCHWER (Zulässigkeitsvoraussetzung) begründet, nicht "die Beschwerde". Der Autor mag das prüfen... MfG J.(nicht signierter Beitrag von 84.60.96.84 (Diskussion) )

Zweifel an Schmerzensgeldbeträgen[Quelltext bearbeiten]

Bisher in D gezahlte Beträge gehen auf Schätzungen zurück, die mithilfe von Schätzungen zustandekamen. Da sich immaterielle Schäden auch sorgfältig schätzen lassen unter Berücksichtigung des allgemeinen Wertegeflechts, französische Schmerzensgelder wenigstens keine gravierenden Belastungszeiten unter den Tisch fallen lassen wie deutsche Schätzungen, möchte ich gerne die Seite Schmerzensgeld überarbeiten und biete als erste Informationen den LINK zur WEB -Site http://www.zweite-hilfe.de/schmerzensgeld.html an. Die dort getroffenen Aussagen wurden mithilfe renommierter Rechtsexperten abgesichert und sind juristisch nicht angreifbar. Wer es dennoch versuchen möchte, hat hier Gelegenheit. Danke! Cräsch 15:41, 7. Dez 2005 (CET)

Ich würde die Seite gerne überarbeiten, weil es noch viel Wissen gibt, das Wikipedia noch weit davon entfernt, Enzyklopädie im wahrsten Sinne des Wortes zu sein. Wenn aber laufend Juristen was löschen, ohne dies zu begründen, ist das zu mühsam und würde nur umständliche Umwege produzieren. Ich bitte also, die Juristen, die hier für das Thema Schadensersatz zuständig sind, die angebotenen Informationen in Zweifel zu ziehen oder mir zuzusichern, daß sie nichts mehr unbegründet löschen. Danke! Cräsch 11:56, 8. Dez 2005 (CET)

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So viel Geschwätz von Mr. Cräsch für 7,70 € !!! Es ist traurig zu sehen wie sich mache prostituiren nur um ein schäbiges Büchlein für 7,70 € zu verkaufen :-( Ist das der Preis für eure Seele? Wurde auch Wikipedia zu einem Platz für Marktschreier?? Cräsch !!!! Helfen heißt nicht die Hand strecken sondern es einfach TUN ! Ob er das jemals versteht????? Sir Maximilian

Für 7,77 (!) € bekommt man nicht ein Büchlein (!), sondern einen Code, mit dem man sich den besten und billigsten Recht§chutz in den Kopf holen kann! Das Wichtigste zum Schmerzensgeldanspruch in die Wikiseite einzuarbeiten, ist hier kostenlos angeboten worden! Mit solchen miesen Tricks wie hier deutlich wurde und noch ganz anderen, wird im Rechtssystem gearbeitet um zu verhindern, daß Betroffene so viel Schmerzensgeld bekommen, wie ihnen nach Vertrag und Gesetz zusteht! Nur aufgeklärte Leute können so viel Recht bekommen, wie sie haben.
Guten Tag! Ich habe mir aufgrund der Ausführungen hier dieses angeblich "schäbige Büchlein" bestellt und inzwischen auch einen Anwalt gefunden, der danach arbeitet, weil er auch nichts von den Schmerzensgeldtabellen hält, mit denen Anwälte reihenweise Geschädigte geplagt und für sehr viel mehr Geld über den Tisch gezogen haben. Das Konzept der Zweiten Hilfe ist durchdacht und lobenswert. Andere Unfallopferhilfen halten viel mehr die Hand auf und man kann das, was sie für ein bißchen mehr Hilfe verlangen nicht mal als Schadensersatz geltend machen. Sir Maximilian ist wohl Anwalt oder Versicherungsmensch. Nachdem ich hier gelesen habe, was über Schadensersatz diskutiert wird, sind wohl hier mitschreibende Juristen Seelenverkäufer. Sie führen Geschädigte mit falschen Informationen in die Irre.
Der Hinweis von "Sir Maximilian" macht deutlich, daß dem von der Zweiten Hilfe vorgestellten Verfahren zum Berechnen von Schmerzensgeld keine Einwände entgegengebracht werden können. Sein Kommentar enthält nichts Greifbares und beruht auf einer dummen Vermutung (schäbiges Büchlein, das keins ist). Der ADAC ist auch ein Verein und selbst die Erste Hilfe kann nicht umsonst arbeiten. So laut sollte man nicht darauf aufmerksam machen, womit bisher Anspruchsberechtigte über den Tisch gezogen worden sind. - Ich habe die Internetseite der Zweiten Hilfe auf der Artikelseite verlinkt, weil die Schätzungen nach ADAC-Tabellen eindeutig gesetzeswidrig sind, und weil die Berechnung von Schmerzensgeldern eine Möglichkeit ist, Gerechtigkeit in diesem problembefrachteten Rechtsbereich herzustellen. Wer den Link löscht, soll hier bitte meine Aussage widerlegen.
Falsch: Wer einen Weblink einstellt, muss darlegen, dass er wirklich relevant ist und den Artikel voranbringt. In Wikipedia:Weblinks steht dazu: "Bitte vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist." --Alkibiades 13:10, 16. Apr 2006 (CEST)
Mir sind bisher noch keine solchen Darlegungen begegnet. Meist ergeben sich die geforderten Kriterien aus dem Link oder eben nicht. Die verlinkte Seite klärt darüber auf, wie die extrem konfliktbelastete Schätzpraxis der Schmerzensgeldbemessung nach ADAC-Tabellen funktioniert und gibt einen Hinweis darauf, daß ein Berechnungsverfahren existiert. Das hat Relevanz für alle, die sich für Schmerzensgeld interessieren. Es gibt nichts Besseres und Ausführlicheres als diese Seite. Man wird wohl nicht verlangen können, das zu beweisen, denn sonst stünden überhaupt keine Links auf den Artikelseiten.
Ich würde nicht allzu laut darauf hinweisen, daß Wikipedia nur Konsenswissen anbietet, das von Autoren ohne Urheberrechtsschutz neu formuliert werden muß und schon allein deshalb nicht immer optimal formuliertes Wissen anbieten kann. Wikipedia ist nur eine Sammlung alten, möglicherweise auch veralteten Wissens. Wie die bisherige Schätzmethode nach Vergleichsurteilen funktioniert, ist ein alter Hut, aber noch sehr unbekannt. Schon im Hinblick auf die rechtliche Relevanz des Begriffes Schmerzensgeld wäre es eine gefährliche Rechtsunterdrückung, würde man nur Informationen verlinken, die eine rechtswidrige Schmerzensgeldbemessung ermöglichen. Daß Juristen nicht damit einverstanden sind, ist mir klar. Juristen haben sich aber auch an unsere Gesetze zu halten ...

Alkibiades ist der Wikianer, der hier verhindert, daß Betroffene nach Körperverletzungen ein rechtskonformes Schmerzensgeld bekommen. Er löschte erneut einen entsprechenden LINK auf die o.g. Internetseite. Bis heute legte er noch nicht dar, warum er ihn gelöscht hat, hat einfach behauptet, man müsse begründen, daß der LINK relevant ist und den Artikeln voranbringt. Für die meisten hier eingestellten Weblinks wurde nie eine solche Begründung geliefert, weil schon das Formularfeld dafür fehlt! Warum begründet er die Löschung eines Hinweises auf Internetseite nicht, die auf rechtskonforme Berechung von Schmerzensgeld hinweist, während andere nur auf Urteile zeigen, die durch unnachvollziehbare Schätzungen entstanden sind?

Warum unterbindet Alkibiades für sehr viele Menschen die Möglichkeit, sich angemessen nach Körperverletzungen zu entschädigen. Wie kann man da noch ruhig schlafen?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.224.115.140 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 02:33, 17. Aug. 2007 (CEST)) Beantworten

Tut mir leid, gozilla, aber ich kann mit der grün verlinkten Seite nichts anfangen. Wozu soll ich Deine Arbeit bewerten. Hier geht es um viel wichtigere Dinge, denn das Verhalten der Menschen, die andere verletzten, sodaß Schmerzensgeldforderungen entstehen, ließe sich beispielsweise durch höhere Schmerzensgelder so steuern, daß deutlich weniger Körpverletzungenverletzungen entstünden! Hier ist genug Begründung geliefert worden, warum man Betroffene über neue Möglichkeiten der Schmerzensgeldbezifferung aufklären sollte, während Alkibiades seine im Grunde widerrechtlichen Löschungen immernochnicht korrigiert oder begründet hat!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.224.122.69 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 23:52, 17. Aug. 2007 (CEST)) Beantworten
Was zur Hölle willst du mir eigentlich sagen?! Beziehungsweise bist du dir überhaupt sicher, dass du mich meinst? Ich räum dir hinterher und trage deine Signatur nach, sonst nichts. --Skyman gozilla Bewerte mich! 23:52, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe Dich nicht gebeten, mir "hinterherzuräumen"! Wenn das System hier nicht für Ordnung sorgt, ist das nicht mein Problem. Mir geht es nicht darum, hier mit viel Vergnügen, formvollendet Beiträge zu schreiben. Worum es mir geht, kann man nachlesen. Alles klar?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.224.81.35 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:00, 19. Aug. 2007 (CEST)) Beantworten
Ich kann mich der Meinung Alkibiades nur anschließen; der Internetseite entbehrt jegliches Niveau. Ich schlage dir vor, wo anders rumzutrollen. --Skyman gozilla Bewerte mich! 17:00, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Schmerzhafte Einleitung des Artikels "Schmerzensgeld"[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung des Artikels war wirklich überarbeitungsbedürftig, weil die Ausgleichfunktion völlig unter den Tisch gefallen ist. Der Ausgleich des immateriellen Schadens ist auch nach österreichischem Recht wichtigster Teil des Schmerzensgeldanspruchs!

Ich habe wie folgt geändert:

Das Schmerzensgeld (so genannter immaterieller Schaden, nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld) ist Schadensersatz, der einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bildet und nach deutschem Recht zusätzlich eine Sühnefunktion hat. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen.

Vorher sah das so aus:

Das Schmerzensgeld (so genannter immaterieller Schaden, nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld) ist eine Form des Schadenersatzes, durch die alle Unannehmlichkeiten und Unlustgefühle ausgeglichen werden sollen, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen und keinen Schaden am Vermögen darstellen.

Unter Quellen steht: Haufe.de, 15. August 2008. Hab aber keine Ahnung wie man es ändert... ___________________________________________

Höhe des Schmerzensgeldes[Quelltext bearbeiten]

Der in diesem Abschnitt genannte Betrag von 500.000 € ist m.E. nicht (mehr) der höchste in Deutschland zuerkannte. Der Radiosender N-Info (Moderation; Elke Drewes) berichtete am 01.08.2006 von einem Fall, in dem einer 45jährigen vom Landgericht Göttingen ein Schmerzensgeld in Höhe von 870.000 zzgl. einer Rente und des Verdienstausfall zugesprochen wurde. b

In diesem Abschnitt wurde ein Text entfernt, der auf den bisher höchsten in Deuschland für einen Geburtsschadensfall gezahlten Betrag (700.000 Euro, nachgewiesen mit der PDF des Vergleichsurteils)hinwies. Da fragt sich der geneigte Leser, ob es hier Leute gibt, die die Interessen der Versicherer vertreten und Daten manipulieren. (nicht signierter Beitrag von Ulifetz (Diskussion | Beiträge) 14:40, 24. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

§ 97 UrhG Abs. 2[Quelltext bearbeiten]

Ich kann in dem besagten Paragraphenabsatz keinerlei Erwähnung des Schmerzensgeldes erkennen. Dort ist ausschließlich von Schadensersatzansprüchen die Rede. Ich habe daher die Erwähnung von § 97 UrhG wegen offensichtlich fehlender Einschlägigkeit entfernt. Sollte ein Irrtum meinerseits vorliegen und in der Gesetzesstelle doch implizit von Schmerzensgeld die Rede sein, so sollte dies in für den juristischen Laien verständlicher Form im Artikel erläutert werden. Handelt es sich womöglich um eine Regelung/Klausel, die in der heutigen Fassung nicht mehr enthalten ist? Allerdings finde ich auch in den beiden älteren Fassungen, die auf dejure.org angeboten werden, keine Erwähnung von Schmerzensgeld.--SiriusB 17:40, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Schmerzensgeld von einer wohlhabenden Person[Quelltext bearbeiten]

Habe mal Frage, ob die Höhe der Schmerzensgeldforderungen auch von dem sozialen Zustand der schmerzgeld-zahlenden Person abhängt: z.B. ob ein superwohlhabende Podolski oder Oliver Kahn an den Geschädigten wesentlich mehr zahlen muss als ein Zahnarzt, oder LKW-Fahrer oder Bankangestellter? Nehmen wir an, der Geschädigte wurde von diesen Personen von unterschiedlich sozialem Status mit einem kräftigem Faustschlag ohnmächtig zusammengehauen, mit anschließend 2 Wochen Krankenhausaufenthalt. Wieviel ungefähr würde dann ein Oliver Kahn (5 mio Jahreseinkommen Brutto), ein LKW-Fahrer/Bankangestellte (ca 50.000 Brutto jährlich) und ein Zahnarzt (150.000 Jahreseinkommen/Gewinn Brutto) an Geschädigten zahlen müssen? Oder würden sie gleichviel zahlen? Gruß, Mr. Arschlingo --78.34.121.110 17:40, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Die derzeitige Version zum höchste in Deutschland ausgeurteiltem Schmerzensgeld ist falsch. Beide dort angegebene Links bestätigen dies. Der eine Link verweist auf die Schaumburger Nachrichten. Dort heißt es im Text: 320.000,00 Euro Schmerzensgeld und 655.000,00 Euro Schadensersatz. Bitte verwechselt nicht Schadensersatz mit Schmerzensgeld!!! Der andere Link auf Soldan.de enthält zwar die Angabe, dass das Schmerzensgeld 1 Mio beträgt. Aber die Angaben aus dem Jahre 2001 sind noch in DM angegeben. Liest man noch genauer, beträgt die Einmalzahlung 750.000 Mark - also ca. 375.000,00 Euro zuzüglich 1.500,00 Mark monatlich also ca. 750,00 Euro Rente. Entsprechend ungeschlagen ist das Urteil des Kammergerichts vom 16.02.2012, Gz. 35 O 157/10 mit 500.000,00 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente in Höhe von 650,00 Euro (siehe http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Hoechstes-Schmerzensgeld-Urteil.html). Herzliche Grüße (nicht signierter Beitrag von Clattorf (Diskussion | Beiträge) 17:22, 24. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Wikipedia kann jeder bearbeiten....Viel Spaß dabei...aber bitte immer schön neutral und selbstlos...--Philipp1977 (Diskussion) 19:54, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:40, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gesetzlicher Schmerzensgeldanspruch von Angehörigen ("Hinterbliebenengeld") bei Tod des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder Kindes durch Deliktshandlung ("Straftat")[Quelltext bearbeiten]

Im März 2017 debattiert der Bundestag, ob zukünftig auch nahen Angehörigen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Kinder) ein gesetzlicher Schmerzensgeldanspruch zugestanden wird. Der Anspruch soll der Höhe nach durch die Rechtsprechung bestimmt werden. In vielen anderen ausländischen Rechtsordnungen besteht ein gesetzlicher Schmerzensgeldanspruch von nahen Familienangehörigen bereits, soweit der nahe Familienagenhörige durch eine Deliktshandlung getötet wurde.

92.76.108.9 22:24, 9. Mär. 2017 (CET)Beantworten