Diskussion:Sebastian Striegel

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Markscheider in Abschnitt Striegel 'angefahren'
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Ermittlungen eingestellt[Quelltext bearbeiten]

Das Verfahren gegen Sebastian Striegel wurde am 29.10.2015 mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Vorwürfe eines Polizisten, Striegel habe einen Böller geworfen, haben sich als falsch erwiesen. Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 03.11.2015, S. 2.

--213.211.243.18 08:37, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das ist nicht bewiesen! (nicht signierter Beitrag von 2003:5F:7F5E:6999:315B:7EE4:FF8D:3B9 (Diskussion | Beiträge) 11:29, 5. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Fahrerflucht[Quelltext bearbeiten]

Das Verfahren wegen des Böllerwurfs wurde zwar eingestellt, in einem anderen Fall wurde Striegel aber verurteilt, und zwar wegen Fahrerflucht: Strafbefehl nach Unfall Sebastian Striegel veröffentlicht Erklärung auf Facebook. Da Striegel den Strafbefehl akzeptiert hat, ist das auch unstrittig. -- Glückauf! Markscheider Disk 11:36, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Da die Vorstrafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen wurde, hat sie meiner Meinung nach nichts im Artikel über die betroffene Person zu suchen. --Sflori (Diskussion) 15:46, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Siehe: WP:BIO#Resozialisierung --Ailura (Diskussion) 15:52, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

sachsen-anhaltinisch nur bei Askaniern? -> Nein.[Quelltext bearbeiten]

[1], [2]. Das Argument in der ZF ist also falsch.-- Glückauf! Markscheider Disk 10:41, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Es ist nicht unbedingt falsch, eher nicht genau formuliert. Vgl. dazu auch im Artikel Sachsen-Anhalt den zweiten Absatz im Abschnitt 4.1 (Volksgruppen). Folgendes ist gemeint: Es kann durchaus sinnvoll sein, „anhaltinisch“ möglichst nicht in der Verbindung „sachsen-anhaltinisch“ für das heutige Bundesland Sachsen-Anhalt zu verwenden, um dem amtlichen Sprachgebrauch Rechnung zu tragen und um Verwechslungen zu vermeiden. --Dabefewulu (Diskussion) 12:54, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Da geht es um die Sachsen-Anhalter, also Menschen. Hier ums Adjektiv zum Bundesland. Völlig andere Baustelle, du bist auf dem Holzweg. -- Glückauf! Markscheider Disk 13:07, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Sechs Monate Führerscheinentzug[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Führerschein höchstens für drei Monate entzogen werden kann. Darüber greift ein anderes Verfahren: die Fahrerlaubnis wird entzogen und mit einer Sperrfrist versehen, z.B. 6 Monate. Der wichtige Unterschied ist, dass man nach Ablauf nicht automatisch wieder fahren darf, sondern einen neuen Antrag stellen muss. Im Normalfall wird dann eine MPU oder eine Nachschulung verlangt. Außerdem verfallen etwaige Besitzstände (z.B. Fahrerlaubnis für 7,5-Tonner bei der alten Führerscheinklasse 3). Als Resultat darf ein Betroffener in der Regel erheblicher länger kein Fahrzeug führen. Die Darstellung hier im Artikel ist somit sehr verkürzt. --212.65.1.102 12:31, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Striegel 'angefahren'[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das Video gestern in den Nachrichten gesehen. Striegel und der zweite Verletzte haben aktiv versucht, das Auto am weiterfahren zu hindern. Striegel ist ihm ein paarmal in den Weg gesprungen. Das rechtfertigt natürlich nicht das Verhalten des Autofahrers, aber Striegel war keineswegs ein passiver Beobachter. Ich glaube, der gestern gezeigt Ausschnitt war länger. --Glückauf! Markscheider Disk 08:45, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten