Diskussion:Smart-TV

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werbemäßige Einfügungen[Quelltext bearbeiten]

Nachdem der Anbieter Foxxum bereits aus dem Artikel entfernt wurde, möchte ich vorschlagen auch den Hersteller "Netrange" entweder zu entfernen oder entsprechend zu überarbeiten. Für mich handelt es sich in beiden Fällen um eine werbemäßige Einfügung mit dem Ziel die Relevanz dieser beiden Unternehmen zu erhöhen:

Die NetRange MMH GmbH aus Hamburg ist ein globaler Anbieter von markenunabhängigen Smart-TV-Portal-Lösungen. NetRange betreibt integrierte, weltweite Full-Service-Smart-TV-Portal-Lösungen für Sharp, Ikea, Loewe, Vestel oder HD+/SES Astra. Gleichzeitig entwickelt Netrange Smart-TV-Applikationen und Smart-TV-Software.

Vorschlag: Sollte der Anbieter NetRange trotz schwieriger Quellenlage (Unternehmens-Webseite) erhalten bleiben, sollten die Worthülsen "globaler Anbieter", "weltweite Full-Service" zumindest entfernt werden. Den Hinweis zur Entwicklung von Smart-TV Apps sollte, meiner Meinung nach, komplett entfernt werden, da dies in diesem Zusammenhang keine Relevanz hat.

Danke

--78.54.98.143 00:15, 26. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Smartfernseher / Smart-Fernseher[Quelltext bearbeiten]

Müsste der Artikel nicht Smartfernseher bzw. Smart-Fernseher heissen? Oder zumindest darauf hinweisen, dass es dasselbe ist? Die Seite "Hybrid-Fernseher" heisst ja auch nicht "Hybrid-TV". Der Begriff Smartfernseher ist doch ziemlich geläufig und ich wüsste nicht, weshalb der Anglizismus television nun gefördert werden müsste. DisneyXperte (Diskussion) 09:32, 6. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Fragen zu den Merkmalen: Portalabhängigkeit "ja/nein" und HbbTV[Quelltext bearbeiten]

Zu den Smart-Fernsehern sollte im Artikel die Unterscheidung in zwei Geräteklassen deutlich werden:

- Einerseits solche Geräte, die nur so lange funktionieren, wie es einem externen poprietären Portalbetreiber gefällt. Und

- andererseits solche, bei denen das nicht der Fall ist, weil der Gerätenutzer quasi "die Browserfunktionalität /Lesezeichenfunktionalität seines Geräts" selbst pflegen und/oder den in Anspruch genommenen externen Portalbetreiber wechseln kann. Ärgerlich ist, dass diese Unterscheidung für den "Otto-Normalverbraucher-Käufer" aus den Geräte-Informationen praktisch gar nicht ersichtlich ist. Oder gibt es für Laien doch eine Möglichkeit, diesen Unterschied bei einem als Smart-Fernseher angebotenen Gerät leicht zu erkennen?

- Zudem: Wie passt "HbbTV" in diese Unterscheidung?

--217.236.127.2 19:28, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Da sich kein Fachkundiger "erbarmt": Die "wichtigen Stichworte" stehen absehbar hier: http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Smart-TV-Funktionen-bei-Philips-Playern-abgeschaltet/forum-254724/comment/ --217.236.122.144 18:25, 15. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:21, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Smart-TV-Funktionen bei Philips-Geräten abgeschaltet?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Hersteller" ist Philips/ konkret noch aufgeführt. Vielleicht sollte man dies hier mal im Auge behalten Smart-TV-Funktionen bei Philips-Playern abgeschaltet und das, falls es dauerhaft dabei bleibt, dort nachtragen. Außerdem sollte jemand bestätigen, daß "TP Vision" so korrekt ist, in der genannten Quelle ist nur von "Gibson" die Rede (möglicherweise eine veraltete Info, siehe Philips#Umbau_und_Aufbruch:_1990_bis_heute?). --Zopp (Diskussion) 14:53, 15. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Produktdiversität und fehlende Transparenz - Portalabhängigkeit vs. App-Abhängigkeit vs. Browserabhängigkeit[Quelltext bearbeiten]

Bei SmartTVs gibt es beträchtliche Intransparenz zu den Produkt- und Leistungsmerkmalen. Nach wie vor stellt man sich bei den Geräteherstellern offenbar Käufer der "Generation 60+" vor, die keinen PC haben und keine Fragen stellen. Da der WP-Artikel hier an diesem Zustand bisher seit Jahren nichts ändert, schreibe ich mal als Kritik und Erhellung des Ganzen dies:

Bei SmartTVs gibt es grundsätzlich eine Dreiteilung:

Es gibt portalabhängige SmartTVs. Da ruft der im SmartTV implementierte Browser eine feste Portaladresse im Internet auf. (Der Browser ist zumeist die mehr oder minder "kastrierte" Version eines Opera-Browsers.) Was der Nutzer sehen kann, bestimmt der Portalbetreiber. Modifikationen an den aufrufbaren Programmen sind nicht möglich. Ein solche Portalbetreiber ist etwa die Firma Netrange in Hamburg (weiter oben in der Diskussion in Bezug genommen).

Dann gibt es App-abhängige SmartTVs. Da kann der Nutzer des SmartTV aus einem Appstore Apps abrufen und installieren. Manche SmartTVs können sich dafür aus den gängigen Android Appstores bedienen. Es gibt auch einen Opera Appstore, der nur für SmartTVs gedacht ist, und aus dem sich die SmartTVs mancher Hersteller bedienen können (etwa: Sony). Manche TV-Hersteller haben auch eigene proprietäre Appstores. Welche Apps aus welchen Quellen der Nutzer installieren kann, entscheidet allein der Hersteller des Geräts.

Dann gibt es schließlich browserbasierte SmartTVs. Die sind der Anwendungsfall von HbbTV. HbbTV ist ein herstellerübergreifender Standard.

Man muss darauf achten, welchen HbbTV-Versionsstand der SmartTV und der darin implementierte Browser hat. Darüber gibt eine Test-Seite des Instituts für Rundfunktechnik in München Aufschluss, - die Seitenadresse ist http://tv-html.irt.de/ (dort: diverse Menüpunkte). Diese Seite sollte man sich vor dem Kauf mit dem Browser ansehen, der in dem SmartTV installiert ist. Dort erfährt man die fraglichen Versionsdaten. Die 2017 aktuelle HbbTV-Version ist die Version 2.0. Ältere (niedrigere) Versionen als die Version 1.5 sind 2017 ohne Wenn und Aber veraltet. Näheres im Artikel zu HbbTV.

Achtung: Mit der "DVB-T2 HD" -Einführung in Deutschland im März 2017 wurden vereinzelt SmartTV-Boxen auf den Markt gebracht, auf denen deutlich ältere und deshalb veraltete HbbTV-Versionen implementiert sind. Da funktionieren dann z.B. Leistungsmerkmale von HTML5 nicht, - also etwa "HTML5-Bild"="ja", "HTML5-Ton"="nein".

Updates der HbbTV-Version oder der Browserversion, die der Nutzer des Geräts selbst anstoßen kann, (wie etwa vom PC her zu erwarten) gibt es bei SmartTVs nie. Man ist also auf die feudalherrliche Gnade des SmartTV-Herstellers angewiesen, dass der später nach dem Kauf Updates anbietet, die auf das spezielle SmartTV-Gerät angepasst sind, - oder eben nicht.

Natürlich kann es Mischformen aus den drei Typen von SmartTVs geben, also etwa SmartTVs, die browserbasiert arbeiten, aber auch die Installation von Apps erlauben.

Für die Navigation in einem SmartTV waren ursprünglich nur vier farbige Tasten auf einer TV-Fernbedienung vorgesehen. Inzwischen gibt es für manche SmartTVs Apps für das Smartphone, die eine umfangreichere Navigation erlauben (Simulation einer alphanumerischen TV-Fernbedienung, einer Maus, einer Tastatur, - zu beziehen etwa aus dem im Google Appstore).

Beispiele dafür sind derartige Apps der Fa. Technisat Dresden. (Siehe zu diesen beispielhaft genannten Android-Apps: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.technisat.mytechnisat und https://play.google.com/store/apps/details?id=com.technisat.multiplay.main. Damit die Apps tun, was sie sollen, müssen SmartTV und Smartphone an demselben LAN oder WLAN hängen.)

Schlussendliches Element der Komplizierung sind die Dienst-Angebote, die besonders für die Wiedergabe auf HbbTV-Geräten zugeschnitten sind. Anbieter eines solchen Dienstes ist etwa der Deutsche Bundestag. Er bietet sein "Parlamentsfernsehen" auch als HbbTV-Dienst an. Aber: Die Nutzung dieses Dienstes erfordert die Installation einer App. Eine rein nichtproprietär-browserbasierte HbbTV-Nutzung dieses Dienstes ist deshalb nicht möglich. (Man fragt sich, wer sich das ausgedacht hat. Vgl. dazu die - zu allem Überfluss auch noch sehr unspezifischen - Angaben unter https://www.bundestag.de/mediathek/parlamentstv/empfang/empfang/249000.)

--91.36.255.55 22:02, 10. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ich vermisse einen Abschnitt "Geschichte". --Neitram  16:35, 10. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

echte Definition fehlt[Quelltext bearbeiten]

Keine Ahnung, was Smart-TV ist, und nach Lesen dieses Artikels bin ich auch nicht schlauer... Weder in der Einleitung, noch unter Funktionalitäten, habe ich etwas unmißverständlich formuliertes gefunden, das ganz klar sagt das und das muß erfüllt sein. Mir erscheint es nach mehrmaligem Lesen, daß Smart-TV gar kein Standard ist, sondern Fernseher mit ganz unterschiedlichen Zusatzfunktionen von ihren Herstellern so genannt werden können? Wenn Standard, dann sollte der exakt formuliert beschrieben werden. Wenn kein Standard, dann solle DAS ganz deutlich geschrieben stehen (gleich am Anfang der Einleitung), plus Infos, was alles an einem Smart-TV vorhanden sein muß und was vorhanden sein kann. Stichworte (hier aus dem aktuellen Stand des Artikeltextes genommen) Netzwerkfähigkeit, Breitbandanschluß, Internetfähigkeit, App-Installationsmöglichkeiten, Bedienung per Mobilgerät oder PC-Tastatur, Internet-Surfen, Steckplatz für Speicherkarten. --Zopp (Diskussion) 16:15, 15. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Smart TV eine Werbe-Lüge? (ich weiß, Pleonasmus)[Quelltext bearbeiten]

Es werden Smart TVs verkauft. Diese können den "vollen Umfang" (so auch im Artikel) nur nutzen, wenn ein (Breitband) Internetanschluss vorhanden ist. Ich habe ein (angeblichen) Philips Smart TV und einen Breitbandinternetanschluss. Trotzdem kann ich keine Inzternetfunktionen nutzten, als die veralteten auf dem Gerät bereits vorinstallierten. Updates des Gerätes fügen keine neuen Apps oder Aktualisierungen hinzu. Nicht mal einen vernünftiger/funktionierender Webbrowser ist vorhanden.--Wikiseidank (Diskussion) 17:51, 3. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]