Diskussion:Spielstraße

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:8109:9280:758:6CE8:BA8C:6154:8247 in Abschnitt Spielstraße
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Die hier folgenden Diskussionen beziehen sich auf den Stand bevor dieser Artikel 2013 in Verkehrsberuhigter Bereich integriert wurde und bis 2017 eine Weiterleitung war.

Verkehrsberuhigter Bereich

Hier wird ein verkehrsberuhigter Bereich beschrieben. Bei dem Zeichen 326 handelt es sich um "Ende eines vekehrsberuhigten Bereichs"( STVO $42 (4a) ) Siehe auch: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/verksicherheit/allgemein/117642/spielstrassen.html Dieser Sachverhalt wird auch in der aktuellen ADAC Motorwelt beschrieben.

Erledigt: Es werden jetzt die Verwendungen der Bezeichnung richtig erklärt. --Diwas 21:57, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Verkehrsberuhigt

Ich hab die Überschneidungsdiskussion gelesen und bin etwas überrascht, dass die Bausteine trotz der aktuellen Situation entfernt sind. Der Artikel "Spielstraße", was es ja gar nicht gibt, gehört in Verkehrsberuhigte Zone. Ebenso sind ist der zusätzliche Artikel Begegnungszone völlig überflüssig, da er schon in Spielstraße enthalten ist und somit in Verkehrsberuhigte Zone übernommen würde. Dann gäbe es statt drei nur noch einen Artikel, der zudem noch die korrekte Bezeichnung trägt und das Thema wesentlich übersichtlicher macht. --Jan Kiro 13:14, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Spielstraße

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zusatzschild Z 1010-10: Erlaubt Kindern auf der Straße zu spielen
Zusatzschild Z 1010-10: Erlaubt Kindern auf der Straße zu spielen

Soweit ich weiß, ist sowohl der Begriff "Spielstraße" als auch die nebenstehende Zeichenkombination eine DDR-Erfindung. Wir bekamen in der Schule jedenfalls die Bedeutung dieser Zeichen beigebracht. :-) In der BRD erfand man dann das - deutlich komplexere - Zeichen 325.svg () und nannte es dann Verkehrsberuhigter Bereich. Die Regeln sind ebenfalsl verschieden. Das sollte man ruhig deutlicher darstellen, finde ich. --RokerHRO 19:25, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Anders als beim "verhkehrsberuhigten Bereich" gibt es einen juristischen Begriff "Spielstraße" garnicht, genausowenig wie Zeichen 250 mit Zeichen 1022-10 "Fahrradstraße" bedeutet, oder 1022-11 "Mofastraße" und 1022-12 "Motorradstraße". Der Artikel transportiert also Falschinformationen. --2A02:8109:9280:758:6CE8:BA8C:6154:8247 03:15, 22. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Artikel auflösen

Ich würde den Artikel gern auflösen und ihn stattdessen auf den Verkehrsberuhigten Bereich weiterleiten mit dortiger kurzer Erläuterung. Der in der Umgangssprache synonym mit dem Verkehrsberuhigten Bereich verwendete Begriff Spielstraße rechtfertigt meines Erachtens keinen eigenen Artikel, auch nicht diese im Artikel erläuterte Definition. Die Wohnungsstraße in Österreich ist nun auch eine Begegnungszone (wie in der Schweiz), mit der Begriff Spielstraße in meinen Augen nichts zu tun hat. Siehe auch die anderen Diskussionsbeiträge zum Thema. --ðuerýzo ?! 09:47, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Zusatzschild Z 1010-10: Erlaubt Kindern auf der Straße zu spielen
Zusatzschild Z 1010-10: Erlaubt Kindern auf der Straße zu spielen
Ich halte die "Spielstraße" für ein historisches Phänomen. Ich meine jedenfalls, mich zu erinnern, dass es dieses Zusatzschild (in den 1950ern und 1960ern (im damaligen Westen)) gab, bevor (wann eigentlich?) der Verkehrsberuhigter Bereich "erfunden" wurde. Ich hoffe, ich täusche mich nicht, aber mir ist das Zusatzschild in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h für kurze Stich- oder Bogenstraßen in ausgesprochenen Wohngegenden erinnerlich. (Irrtum vorbehalten) Das war damals, als die Vorfahrtsstraße noch durch ein Quadrat mit rotem Rand und weißer Fläche gekennzeichnet wurde, und das Stopschild ein dreieckiges "Halt" war.
Ob es das Zusatzschild heute noch gibt, und wie die Verordnungen für die Aufstellung sind/waren, wäre Recherchearbeit. Vermutlich gibt es das Zusatzschild heute gar nicht mehr, oder es wird zumindest nicht mehr (oder nur sehr selten) verwendet. Vor daher dürfte es sinnvoll sein, diese Sache in einen Abschnitt "Vorläufer/Historsches" in den Verkehrsberuhigten Bereich einzuarbeiten.
Wenn es ein historisches (und/oder - wie ein anderer Mitautor meint - ein DDR- bzw. "neue Länder"-Phänomen) ist, kann (muss nicht) der Artikel Spielstraße vielleicht aufgelöst werden.
Auf jeden Fall sehe ich hier im Artikel einige Infos zu den Pendants von verkehrsberuhigter Bereich in A und CH. Die sollten (ganz unabhängig von der weiteren Existenz von Spielstraße) nach verkehrsberuhigter Bereich umgehoben werden.--Pyrometer (Diskussion) 10:50, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ich vermute tatsächlich, dass es ein historischer Begriff ist (sowohl aus DDR und BRD), der mit der Einführung des Verkehrsberuhigten Bereich umgangssprachlich weitergeführt wurde. Als solcher sollte er nur eine Randnotiz im Artikel Verkehrsberuhigter Bereich sein. Ich schlage folgendes Vorgehen vor: 1. Inhalte zu den Konzepten in DE, AU und CH raus bzw. in entsprechende Artikel einpflegen (Verkehrsberuhigter Bereich, Begegnungszone). 2. Verbleibende Inhalte als kleinen historischen Abriss bzw. Erläuterung der umgangssprachlichen Verwendung in Verkehrsberuhigter Bereich rein. 3. Spielstraße als Weiterleitung auf Verkehrsberuhigter Bereich.
In diesem Zusammenhang würde ich über den Artikel Verkehrsberuhigter Bereich kurz rübergehen und ihn gfs. ergänzen. Pyrometer, vielleicht hast du diesbezüglich Anregungen oder Wünsche. Du hast wahrscheinlich einen guten Überblick über das Feedback zum Artikel. --ðuerýzo ?! 18:05, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Nö, Anregungen oder Wünsche hab ich nicht. Ist auch weit weg von meiner Kernkompetenz. Nur irgendwann hatte ich doch mal eine Kleinigkeit editiert, wahrscheinlich ist mir beim sichten etwas aufgefallen, und dann ist der Artikel eben auf meiner BEO geblieben. Dein Plan leuchtet mir ein, Du wirst das schon machen. :-)
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Viel Erfolg!
Jut, werd mich der Sache mal annehmen ;) --ðuerýzo ?! 13:07, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Fertig! --ðuerýzo ?! 15:34, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten