Diskussion:Stephan Templ

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vielleicht mag wer aktualisieren?[Quelltext bearbeiten]

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/23347--Gedenksteine (Diskussion) 21:15, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Verfahrensfehler ; Richterin ließ Akten nicht als Beweismittel zu[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem umfangreichen FAZ-Artikel Ein Prozess wie bei Kafka (FAZ 3. Januar 2014, S. 33):

Dabei fällt Templs Verteidiger auf: Die zweite Zeugin hat den Gerichtssaal nicht erst für ihre Aussage betreten. Sie saß zuvor im Publikum und hörte bei der Vernehmung ihrer Vorrednerin mit. Der Verteidiger beanstandet das als groben Verfahrensfehler, die übereinstimmenden Aussagen der Zeuginnen seien wertlos. Doch die Richterin führt die Verhandlung ungerührt fort.
Seine Tante sagt aus, sie hätte „augenblicklich“ ihren Erbteil beansprucht, hätte sie rechtzeitig davon erfahren. Damit bricht die Argumentationskette der Anklage in sich zusammen: Nur wenn Kretschmer auf ihren Anteil verzichtet hätte, hätte dieser - wiederum hypothetisch - öffentliches Eigentum bleiben können. Folglich kann Stephan Templ die Republik nicht um 550.000 Euro betrogen haben. Aber die Anklage wird nicht fallengelassen. Die Verhandlung geht weiter.
Selbst wenn Elisabeth Kretschmer auf ihren Anteil verzichtet hätte - was sie zuvor dementiert hat -, wäre zu klären gewesen, ob ihr Vierundzwanzigstel dem Staat überhaupt zustünde. Die Kette der vielen „wäre“ und „hätte“ sieht nach dieser Aussage nur noch albern aus.
Trotzdem geht der Prozess, der immer kafkaesker wird, weiter. Er gipfelt darin, dass die Richterin Akten nicht als Beweismittel zulässt, die belegen, dass auch andere Erben des Sanatoriums die Existenz weiterer Anspruchsberechtigter verschwiegen haben.

Zitatende. Imo gehört das detailliert im Artikel dargestellt. --Neun-x (Diskussion) 13:20, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das kannst Du ja gerne darstellen. Aber es gibt auch Gegenmeinungen. So hielt die Richterin die Anwesenheit der zweiten Zeugin nicht für einen Verfahrensfehler. Wenn Templ den Staat auch nicht betrogen hat, hat er doch versucht, seine Tante um ihren Erbteil zu bringen. Dadurch wurde der Anteil seiner Mutter größer. Aber: Bitte verbessere doch den Satz, der durch Deinen Edit im Lemma Schaden genommen hat. --Orik (Diskussion) 21:35, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Wie in der Entscheidung RIS - 5Ob88/15zdes Obersten Gerichtshofes (OGH) ersichtlich hat die Restitution gemäß Entschädigungsfondsgesetz 12/2001 BGBl nichts mit einem Erbschaftsverfahren zu tun. "die Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz nicht mit der Einantwortung eines Nachlasses verglichen werden" Es ist ein Antragprinzip. Wer einen Antrag fristgerecht stellt bekommt etwas, wer keinen fristgerecht stellt bekommt nichts. --2001:871:5A:D135:A42D:7AAE:8F78:B56D 15:12, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Kein Betrug ohne Täuschung
wesentlich ist, dass das Gericht keine Täuschung einer Behörde festgestellt hat. Das ist unstrittige Grundlage für eine Verurteilung wegen Betruges. Also Templ ist ohne den Tatbestand des Betruges zu erfüllen verurteilt worden. Offener Brief an Justizministerin Dr. Zadic | The TEMPL TIMES, 13.01.2022 (ots.at)
Der zweite wesentliche Punkt ist, dass die Tante nicht geschädigt sein kann. Laut Entschädigungsfondsgesetz RIS - Entschädigungsfondsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 27.02.2022 (bka.gv.at) besteht laut §42 kein Rechtsanspruch auf Restitution.
Kein Antragsteller hat andere mögliche Antragsteller zu nennen. Es hat auch keinen Sinn. Denn Schiedsinstanz für Naturalrestitution unterliegt strenger Verschwiegensheitspflicht und darf die Angaben von Antragstellern nicht weitergeben. Siehe § 6 Geschäfts- und Verfahrensordnung - Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (entschaedigungsfonds.org) --Weidenau (Diskussion) 18:49, 27. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Einseitige Darstellung des Verfahrens und des Urteils[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Weidenau hat sich auf meiner Diskussionsseite gemeldet und mit Verweis auf einen kürzlich erschienenen offenen Brief Templs die ausgewogene Darstellung des Verfahrens im Artikel in Frage gestellt. Tatsächlich scheint mir nach erstem Querlesen des Artikels und auch der obigen Diskussion die Kritik am Urteil (etwa im FAZ-Artikel) im Text etwas zu kurz zu kommen. Ich habe den Abschnitt deshalb eben als "umstritten" gekennzeichnet. --Tkarcher (Diskussion) 18:26, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten