Diskussion:Stift Herford

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Das Stift war zunächst einmal und vor allem ein Stift. Dass es auch Grundbesitz hatte und später sogar ein unmittelbares Reichsterritorium wurde, ist nicht das Wesentliche and diesem Stift oder an einem Stift als solchem. Die Einleitung sollte dementsprechend umformuliert werden. Cosal 18:36, 12. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]


Die Herforder Güter im Sauerland[Quelltext bearbeiten]

Das Stift Herford hatte im frühen Mittelalter bis in die Neuzeit große Besitzungen im Süd-Sauerland. Hierüber stehen mir Abhandlungen zur Verfügung. Ist jemand hieran interessiert. Bitte Kontaktaufnahme über meine Mail-Adresse helmut.lehnen@t-online.de

--Helmut Lehnen 10:32, 3. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

"Sancta Herfordia"[Quelltext bearbeiten]

Wo wird Herford so in den Quellen genannt? Der Regionalgeschichtler Heinrich Rüthing spricht davon, dass er auf Nachfrage beim Herforder Lokalhistoriker Rainer Pape (Autor von "Sancta Herfordia") keinen Quellenbeleg hierfür erhalten konnte (mündl. Mitteilung). Gruß,--Chris06 17:47, 16. Nov. 2008 (CET).[Beantworten]

Und Heinrich R. ist zweifellos Experte für die Klostergeschichte der Region. Machahn 21:47, 16. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Es sollte etwas deutlicher gemacht werden, dass das Stift seit der Reformation, spätestens aber seit der Eroberung Herfords durch den Großen Kurfürsten 1648 nur noch eine scheinbare Selbständigkeit hatte. Die Fassade der Reichsunmittelbarkeit wurde aufrecht erhalten, tatsächlich hatten aber brandenburgische bzw. preußische Beamte das Sagen. Verwaltungsmäßig war Herford und auch das Stift in den preußischen Staat eingegliedert.

Nicht mittelbar, sondern unmittelbar[Quelltext bearbeiten]

Das Stift Herford war nicht mittelbar auf dem Reichstag vertreten, sondern unmittelbar, denn die Mitgliedschaft im Kollegium der rheinischen Prälaten bedeutete eine unmittelbare Beteiligung an der den Mitgliedern dieses Gremiums zustehenden Kuriatstimme. --Hvs50 (Diskussion) 10:40, 13. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Geografische Ausdehnung[Quelltext bearbeiten]

@TUBS: @Hagar66:

  • Nach Karten aus den 1950er und 1960er Jahren umfasste das Territorium der Reichsabtei das gesamte Gebiet der späteren kreisfreien Stadt Herford (bis 1.1.1970).
  • Nach der Reformation wurde Herford vom Stiftsgebiet zur Freien Reichsstadt, die dann aber von Brandenburg einkassiert wurde – so wie auch das Bistum Minden.
  • Daher irritiert mich, dass in der Karte ein Stiftsgebiet eingezeichnet ist, das etwa der Herforder Altstadt entspricht, während das übrige mittalalterliche Territorium der Abtei für 1801 als preußisch eingetragen ist.--Ulamm (Kontakt) 02:28, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
kommt vielleicht etwas auf die Definition an. Das unmittelbare Territorium war die Stiftsfreiheit rund um das Stift. Die Stadt Herford war für Schutz des Stifts zuständig. Stadt und Stift regierten bis 1530 die Stadt gemeinsam. zum Beispiel hier --Machahn (Diskussion) 09:55, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Grundätzlich gab es ja das Hoheitsgebiet und das Grundeigentum (Im Herzogtum Mecklenburg war, als Extremfall für ein so großes Staatsgebilde, im späten 19. Jh. etwa die Hälfte des Staatsgebietes Eigentum der herzoglichen Familie). In feudalen Zeiten gab es da noch diverse Zwischenformen. So konnten hohe Gerichtsbarkeit und niedere Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Herren obliegen.
In der Karte der Grafschaft Ravensberg 1801 sollte meines Erachtens das grob rechteckige historische Hoheitsgebiet rot schraffiert werden, statt der bisherigen Darstellung mit hart abgegrenzter Herforder Altstadt. Darin, wegen der verlorenen Eigenständigkeit in Klammern gesetzt, ein Klostersymbol (astronomisches Erde-Logo).
Nebenbei halte ich die Fläche Bielefelds für zu groß eingezeichnet. Sie sollte nur die damals aus vier Kantonen bestehende Feldmark umfassen.--Ulamm (Kontakt) 11:08, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
In der Literatur wird immer wieder auf die Kleinheit des Territoriums im Sinne von Hoheitsgebiet hingewiesen. Bei Terese Schröder-Stapper Fürstäbtissinen 161: „Das Stift Herford, dessen Kleinstterritorium nur einen Stadtbezirk sowie einige exemte Höfe und das Niederstift St. Marien auf den Berge ausmachte, lag hingegen wie eine Enklave inmitten der Stadt Herford in der Grafschaft Ravensburg…“ Ich würde also eher nach der aktuellen Literatur und nicht nach älteren Karten gehen --Machahn (Diskussion) 11:33, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Das dürfte das Eigentumsgebiet des Stiftes gewesen sein. ((Da hatte ich geirrt))
Das vorherige Hoheitsgebiet war größer. ((da hatte ich Recht, aber nur für di eZeit bis 1255)) Die Stadt war keine genuine Reichsstadt wie etwa das auf einem Königsgut gewachsene Dortmund, sondern hat sich im Lauf der Zeit von ihrer geistlichen Obrigkeit emanzipiert.
Dass das Hoheitsgebiet des Stiftes kein Teil der umliegenden Grafschaft Ravensberg war, ist an den Grenzposten zu erkennen, deren Namen noch bis ins 20. Jahrhundert als Hofnamen gebräuchlich waren: Oberbäumer, Niederbäumer, Düsedieksbaum.
Eine einzige Formulierung in einer einzigen Quelle kann auch von jemandem stammen, der den Sachverhalt selber nicht verstanden hat.
Wer in der Gegend wohnt, hat bessere Voraussetzungen als ich, sich nach Originaltexten in Archiven umzuschauen.--Ulamm (Kontakt) 16:37, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Ein kleiner Schritt in der Richtung ist diese zoombare Karte, die bei mit mit Firefox funktioniert, aber nicht mit Safari: Westfälische geschichte: Westfalen 1750 ((Vom anshcließen verlinkten Text über die ABtei Herford hat WP einiges wörtlich abgeschrieben, oder die Stadt von WP))
Die Geschichtsdarstellung der Stadt Herford bringt uns weiter: Stadt|Mittelalter: Die Stadt Herford im Mittelalter
  • „Die 1255 und 1256 zwischen Stadt und Äbtissin geschlossenen Vereinbarungen zeigen die inzwischen erlangte wirtschaftliche und politische Stärke der Stadt. Äbtissin Ida verzichtete 1255 zugunsten der Stadt auf den Besitz der ca. 2.600 ha großen Feldflur (Feldmark), die sich wie ein Ring rund um die Stadt legte. Ein Jahr später übertrug sie der Stadt dauerhaft das Burggericht, wodurch der Rat fast alle Bereiche des Wirtschafts- und Alltagslebens selbständig regeln konnte. Die Stadt garantierte dem Stift im Gegenzug hierfür den militärischen Schutz. Sie erlangte hiermit nun auch auf dem Papier die Wehrhoheit, die sie durch den Anschluss an Landfriedensbündnisse wie den Ladberger Bund (1246) und den Rheinischen Bund (1255) faktisch bereits wahrnahm.“
  • 2.600 ha sind etwa 5 km², also die Stadtfläche bis Ende 1969.
  • Nach dieser Quelle erhielt die Stadt selber allerdings schon von Friedrich I. Barbarossa ebenfalls Reichfreiheit (Das sieht die Stadt allerdings anders). Da bin ich mit eurer Karte halbwegs versöhnt.--Ulamm (Kontakt) 19:16, 6. Jan. 2022 (CET)+Ulamm (Kontakt) 21:30, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
  • Terese Schröder-Stapper hat nach diesen Darstellungen natürlich in der Weise Unrecht, dass die Stadt Herford eben nicht „in der Grafschaft Ravensberg“ lag. Sie war von derselben auch nicht wirklich umschlossen, da die städtische Feldmark südöstlich an die Herrschaft Lippe grenzte, und nördlich auf kurzer Strecke an das Stiftsgebiet des Bistums Minden.--Ulamm (Kontakt) 19:23, 6. Jan. 2022 (CET) + Ulamm (Kontakt) 19:28, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]