Diskussion:Straßenmarkt

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Straßenmarkt auf langgezogene Marktplätze beschränkt[Quelltext bearbeiten]

Straßenmarkt nur dann, wenn er die Form einer Straße hat[Quelltext bearbeiten]

Ein Straßenmarkt entstand tatsächlich in Städten mit Markt- und Stapelrechten und zwar innerhalb der Stadtmauern an einer Straße, meist einer Durchgangsstraße, einem Fernhandelsweg, an dem sich Händler niedergelassen hatten. Es handelt sich dabei also um Marktplätze in einer lang ausgezogenen Form. Die niedergelassenen Händler konnten dort Stände betreiben, aber auch durchfahrende Händler, die dort mitunter ihre Waren sogar feilbieten mussten. Idealerweise lagen Straßenmärkte zwischen zwei Stadttoren (z.B. Meersburg). Der Hamburger Fischmarkt passt daher m. E. nicht zum Artikel Straßenmarkt.Michael Fiegle 21:49, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Bedeutung des Begriffs[Quelltext bearbeiten]

Da der Begriff Straßenmarkt für eine Veranstaltung wie auch einen Ort (der Marktplatz von Bayreuth ist ein Bayerischer Straßenmarkt) steht, sollten wegen der Mehrdeutigkeit aus dem einen Artikel zwei gmacht werden. --Roehrensee (Diskussion) 12:31, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:55, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten