Diskussion:Strafrechtsergänzungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Neun-x in Abschnitt Amtsbezeichnung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Strafrechtsergänzungsgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Amtsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Einführung der erweiterten Mitwirkung von Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung." War die offizielle Amtsbezeichnung wirklich Schöffe? Danke und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:14, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

@Qaswed: : § 41. (1) Die in den §§ 2 und 10 dieses Gesetzes vorgesehenen Beschlüsse des Gerichts werden unter Mitwirkung von Schöffen gefaßt. gern geschehen :-) --Neun-x (Diskussion) 18:44, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

wanted: Rezeption[Quelltext bearbeiten]

Beispiel: Victor Klemperer bezeichnete zwar in seinem Tagebuch das Strafrechtsergänzungsgesetz .. als "maßlos grausam, verbohrt und dämlich grausam" (konnte sich aber nicht zu einem öffentlichen Protest aufraffen) --Neun-x (Diskussion) 18:30, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten