Diskussion:Strandrecht

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Zitat aus einer Website: Die Strandungsordnung wird 1990 wieder aufgehoben. Heute gilt das Fundrecht - und danach ist "Strandraub" bei Gegenständen bis zu einem Wert von 10 Euro wieder erlaubt. --Grimmi>O 22:35, 12. Okt 2005 (CEST)

Bau's doch ein und verweise in der Zusammenfassung auf die Quelle. Wenn Sie ergiebig ist kannst Du sie auch als Weblink aufführen. --Siehe-auch-Löscher 08:49, 13. Okt 2005 (CEST)

Vielleicht später, habe derzeit keine Zeit. --Grimmi>O 20:53, 13. Okt 2005 (CEST)

Fehlendes Wort[Quelltext bearbeiten]

Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen, sind frei vom Eingangszoll. da scheint was zu fehlen. --DaB. 20:46, 9. Sep 2006 (CEST)

Das fehlende Wort war "Handelsgesetzbuchs" (gefunden bei [1], das ist aber ein Zitat aus dem alten Meyer Konversationslexikon. Die aktuelle Rechtslage mag abweichen. --W.W. 22:45, 9. Sep 2006 (CEST)

Aktueller Spiegel Artikel[Quelltext bearbeiten]

Spiegelartikel über einen Vorfall in England.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,461302,00.html

Deutschlandlastig?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es denn ein Strandrecht auch für Binnenseen? Wenn nein, dann wäre es wirklich ein rein deutsches Thema innerhalb des deutschen Sprachraumes. --Abubiju 22:25, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

„Manchmal wurde ganz pragmatisch für deren Ableben gesorgt, um Fakten zu schaffen.“[Quelltext bearbeiten]

Ließe sich das nicht auch etwas enzyklopädischer formulieren? --SF 11:45, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten