Diskussion:Taufaufschub
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[Quelltext bearbeiten]Gleich im ersten Abschnitt fällt mir auf:
- „Die möglichen Gründe für einen Taufaufschub sollen im Folgenden erläutert werden“.
Da die möglichen Gründe danach tatsächlich erläutert werden, wäre „werden im Folgenden erläutert“ korrekt. – Aber auch das klingt in meinen Ohren gestelzt, warum lässt man den Satz nicht komplett weg? Dass in den weiteren Absätzen - neben grundsätzlichen Überlegungen - einiges erläutert wird erschließt sich doch auch so? --87.147.191.130 11:33, 27. Jan. 2022 (CET)
Konfessionelle Engführung
[Quelltext bearbeiten]Taufaufschub ist nicht nur ein römisch-katholischer Begriff, sondern auch im landeskirchlichen Protestantismus; hier mit weitgehend ähnlichen Überlegungen diskutiert. Vgl. z.B. die Orientierungshilfe der EKD zur Taufe von 2008, 5.4. --Zweioeltanks (Diskussion) 07:24, 28. Jan. 2022 (CET)
- Ich dachte auch, dass mir das dort schon begegnet ist. Daher habe ich mal einen Lückenhaft-Baustein eingefügt. --ChoG Ansprechbar 12:32, 28. Jan. 2022 (CET)
- @R2Dine: Danke, dass du einen Absatz zu den evangelischen Landeskirchen eingefügt und dem hier angemerkten Mangel damit weitgehend abgeholfen hast. Ich habe aber noch ein paar Anregungen:
- Der zweite Satz im Intro scheint mir jetzt deplatziert, denn er bezieht sich ja nur auf die römisch-katholische Kirche. Meiner Ansicht nach ist er aber auch verzichtbar, denn es gehört doch kaum zu den wichtigsten Aspekten des Themas.
- Dafür sollte die Überschrift 1 in "Römisch-katholische Kirche" geändert werden, um eine Parallelität der Hauptüberschriften zu haben (und auch, weil man sonst, wenn man nicht weiß, dass Kanonisches Recht primär das in der römisch-katholischen Kirche geltende Recht bezeichnet, gar nicht weiß, von wem hier die Rede ist).
- Die Bücher 3 und 4 im Literaturverzeichnis würde ich weglassen, weil die historischen Aspekte im Artikel gar nicht behandelt werden.
- Dafür ist aus dem evangelischen Bereich zu ergänzen, dass Taufaufschub nicht nur eine Entscheidung der zuständigen kirchlichen Stellen bezeichnen muss, sondern auch die bewusste Entscheidung von Eltern, die eigentlich übliche Kindertaufe bis zur Mündigkeit der Kinder aufzuschieben, was ja bekanntlich dank des Einflusses der Theologie Karl Barths in den 1950er-1970er Jahren recht verbreitet war und breit diskutiert wurde. Vgl. z. B. Eduard Schütz: Tauferinnerung und Taufaufschub. Wege ökumenischer Verständigung? In: Zeitschrift für Theologie und Gemeinde 3, 1998, 112-130 (PDF).
- --Zweioeltanks (Diskussion) 14:44, 7. Sep. 2024 (CEST)
- Hallo, Zweioeltanks, der zweite Satz bezieht sich lt. Quelle jedenfalls nicht ausdrücklich nur auf die katholische Kirche. Historische Aspekte können gerne noch behandelt werden. Ansonsten habe ich keine Einwände. Die Theologie Karl Barths ist mir nicht wirklich geläufig, insofern kannst Du gerne ergänzen, was es zum Aufschub aufgrund elterlicher Entscheidung noch zu sagen gibt. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:02, 7. Sep. 2024 (CEST)
- Der zweite Satz ist belegt mit einer Miniartikel aus einer Website, die von den römisch-katholischen Gottesdienstinstituten im deutschsprachige Raum betrieben wird. Auch wenn das nicht explizit gesagt wird, ist klar, dass er sein Thema nur im römisch-katholischen Kontext behandelt. Er kann sich ja auch gar nicht auf evangelische Landeskirchen beziehen, weil es in denen bekanntlich keine Dechanten gibt (und nicht einmal überall Dekane). Er verdoppelt den Satz " In der pastoralen Praxis soll dieser Schritt ausführlich mit dem Täufling bzw. mit den beteiligten Familienangehörigen besprochen werden und er muss mit dem zuständigen Dekan abgestimmt sein." Ich nehme ihn aus dem Intro rau und setzte den Artikel unter die Weblinks. Ansonsten schaue ich morgen mal, was ich noch ergänzen kann. --Zweioeltanks (Diskussion) 17:49, 8. Sep. 2024 (CEST)
- So, ich habe jetzt ein paar Sätze zur Alten Kirche, zur Reformationszeit und zur Debatte über Barths Tauflehre zugefügt. Kann natürlich gerne noch erweitert werden. --Zweioeltanks (Diskussion) 06:57, 10. Sep. 2024 (CEST)
- Der zweite Satz ist belegt mit einer Miniartikel aus einer Website, die von den römisch-katholischen Gottesdienstinstituten im deutschsprachige Raum betrieben wird. Auch wenn das nicht explizit gesagt wird, ist klar, dass er sein Thema nur im römisch-katholischen Kontext behandelt. Er kann sich ja auch gar nicht auf evangelische Landeskirchen beziehen, weil es in denen bekanntlich keine Dechanten gibt (und nicht einmal überall Dekane). Er verdoppelt den Satz " In der pastoralen Praxis soll dieser Schritt ausführlich mit dem Täufling bzw. mit den beteiligten Familienangehörigen besprochen werden und er muss mit dem zuständigen Dekan abgestimmt sein." Ich nehme ihn aus dem Intro rau und setzte den Artikel unter die Weblinks. Ansonsten schaue ich morgen mal, was ich noch ergänzen kann. --Zweioeltanks (Diskussion) 17:49, 8. Sep. 2024 (CEST)
- Hallo, Zweioeltanks, der zweite Satz bezieht sich lt. Quelle jedenfalls nicht ausdrücklich nur auf die katholische Kirche. Historische Aspekte können gerne noch behandelt werden. Ansonsten habe ich keine Einwände. Die Theologie Karl Barths ist mir nicht wirklich geläufig, insofern kannst Du gerne ergänzen, was es zum Aufschub aufgrund elterlicher Entscheidung noch zu sagen gibt. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:02, 7. Sep. 2024 (CEST)
- @R2Dine: Danke, dass du einen Absatz zu den evangelischen Landeskirchen eingefügt und dem hier angemerkten Mangel damit weitgehend abgeholfen hast. Ich habe aber noch ein paar Anregungen:
Stil
[Quelltext bearbeiten]Ich bin vom Stil des Artikels etwas irritiert. Es liest sich z.T. wie eine „betriebsinterne“ Anleitung für Taufgespräche, die der verantwortlichen Person Begründungen für einen Taufaufschub an die Hand gibt. --ChoG Ansprechbar 12:40, 28. Jan. 2022 (CET)