Diskussion:Ulrike Demmer

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Fronl in Abschnitt Politische Beamtin?
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Regierungssprecherin = Journalistin?[Quelltext bearbeiten]

Müsste es nicht heißen "war" eine deutsche Journalistin? Oder eine andere, passendere Formulierung als "ist"? (nicht signierter Beitrag von Günter Bartsch (Diskussion | Beiträge) 14:47, 16. Sep. 2016‎)

Guter Einwand. Ich habe den Einstieg mal an den bei Steffen Seibert angeglichen, der hat ja eine ähnliche Karriere gehabt. --Baumi (Diskussion) 12:58, 9. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Politische Beamtin?[Quelltext bearbeiten]

@Fronl Der angeführte Einzelnachweis belegt nicht, dass Frau Demmer politische Beamtin war. Dort heißt es: "Die drei Regierungssprecher der Bundesregierung werden nach dem Bundesbeamtengesetz bezahlt. Die stellvertretende Regierungssprecherin ist in die Besoldungsgruppe B 10 eingestuft." Bezahlt "nach dem Beamtengesetz" werden auf vertraglicher Grundlage auch Beschäftigte, die eine Funktion jenseits der Entgeltgruppen des TVöD ausüben, ohne dass sie dadurch zu Beamten werden. Das ist immer der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen, was bei Journalisten nicht selten ist oder diese nicht gewünscht wird, z. B. weil das spätere Ausscheiden aus einem u. U. kurzfristigen Beamtenverhältnis nachteilig sein kann. Politischer Beamter kann nur sein, wer überhaupt Beamter ist (und dann eine Amtsbezeichnung führt). Regierungssprecher und Leiter des BPA sind keine Amts-, sondern lediglich Funktionsbezeichnungen. Ministerialdirektorin wäre ggf. die Amtsbezeichnung, taucht aber noch nicht einmal im Lebenslauf auf der Seite der BReg. auf. --Lexberlin (Diskussion) 01:39, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

@Fronl Ergänzend: Der Bundeshaushalt 2021 Einzelplan 04 weist auf S. 139 (Titel 422 01 Beamtinnen ...) nur zwei B 10-Stellen aus, wovon am 1. Juni 2020 (Spalte 4) nur eine besetzt war. Die andere wurde für die AT-Beschäftigung eines Arbeitnehmers genutzt (Titel 428 01). Für Frau Demmer kommt beides aus den bereits genannten Gründen in Betracht. (Ansonsten: Die Bundesbesoldungsordnung B eröffnet nur Möglichkeiten, schafft aber keinen Anspruch. Maßgeblich ist der Haushalt, der hier für drei denkbare Fälle - zwei stv. Sprecherinnen und ein stv. Amtschef - nur zwei B 10-Stellen enthielt.)--Lexberlin (Diskussion) 16:07, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Deine Ausführungen und Recherchen zeugen von Sachkenntnis und Verständnis der gesamten Materie des Beamtenrechts. Gleichwohl bleibt es mit Bezug zu Frau Demmer spekulativ. Als Juristin (zwar mit 1. StEx), aber mit ausreichender hauptberuflicher Tätigkeit (als Substitut für den Vorbereitungsdienst) erfüllt sie sicherlich die Voraussetzungen für einen Beamtenstatus des höheren Dienstes. Im Übrigen ist es bei derartigen politischen Besetzungen öfter so, dass teilweise selbst nach klassischem Laufbahnrecht nicht befähigte Personen in höchste Beamtenstufen berufen werden/wurden. Ein prominentes Beispiel wäre Karl-Josef Laumann in seiner Zeit im Bundesgesundheitsministerium. Zudem lese ich die Quelle der Bundeszentrale für politische Bildung so, dass Demmer als Beamtin mit B10 bezahlt wurde. Von einer AT-Beschäftigung ist dort nicht die Rede, und es ist immerhin ein Porträt ihrer Person. Solange es also keine explizit gegenteiligen Belege gibt, bitte ich dich darum, anzuerkennen, dass Frau Demmer als stellvertretende RegSprecherin als politische Beamtin tätig war und dies mithin (wie bei anderen Sprechern wie Steffen Seibert usw. auch) in der Einleitung benannt wird. Danke! ——
--Fronl (Diskussion) 01:16, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten