Diskussion:Unterstützungsunterschrift

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Perrak in Abschnitt Irreführend
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Landtagswahlen & Kommunalwahlen fehlen noch[Quelltext bearbeiten]

in allen (?) Bundesländern, muss man auch für Landtagswahlen & Kommunalwahlen sammeln. Will's jemand ergänzen? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 18:19, 9. Mai 2009 (CEST)Beantworten

aus dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) §11(4): "Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Wahlvorschlägen für Wahlbereiche verringert sich die Zahl der erforderlichen Unterzeichner nach Satz 1 entsprechend der Zahl der Wahlbereiche. Die Unterzeichner müssen im Wahlbereich wahlberechtigt sein."

Es müsste nun für die anderen Bundesländer zusammengetragen werden. --Dichter 10:56, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Auf`s Amt gehen[Quelltext bearbeiten]

In manchen Bundesländern müssen die Unterschriftswilligen doch sogar extra auf`s Amt gehen, oder? Zumindest in Bayern soll das so sein. (nicht signierter Beitrag von 78.48.182.161 (Diskussion | Beiträge) 21:23, 10. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Artikel ist scheinbar nur auf Deutschland bezogen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel befindet sich der Satz: "Jeder Wahlberechtigte darf zudem pro Wahl nur eine solche Unterstützung erklären, andernfalls werden alle seine Unterschriften ungültig". In Deutschland ist nicht nur jede weitere Unterschrift ungültig, sondern der Unterschriftleistende macht sich damit sogar strafbar. Wenn der Satz allgemein für alle Staaten, die Unterstützerunterschriften haben, gelten soll, sollten Belege für die anderen Staaten eingefügt werden, ansonsten könnte man den Satz für Deutschland spezialisieren. Atompilz 16:32, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Siehe Diskussion: Bundestagswahlrecht #Beleg dafür, dass jeder Wahlberechtigte nur eine Unterstützerunterschrift leisten darf. Deutschland und Bundestagswahl sind außerdem verschieden. Bei anderen Wahlen existiert das Verbot von Mehrfachunterstützungen teils tatsächlich. --84.151.17.218 16:47, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dass Deutschland und Bundestagswahlen verschieden sind, ist klar, aber Bundestagswahl gehört dann unter der Ober-Überschrift Deutschland, weil auch noch andere Staaten, die Unterstützerunterschriften haben, beschrieben werden können. In dieser Ordnung wird dies auch bei anderen Artikeln gemacht vgl. Misstrauensvotum.

Wenn das Verbot zur Mehrfachunterstützung nur teils tatsächlich existiert, sollte es aus dem allgemeinen Text, der ohne eine länderbezogene Überschrift ist, entfernt werden. Das werde ich gleich tun... Atompilz 17:02, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz[Quelltext bearbeiten]

Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz bestimmt, daß Wahlen geheim zu erfolgen haben. Wenn aber eine Partei oder ein Kandidat gezwungen werden, Unterstützungsunterschriften vorzulegen, verstößt das dann nicht gegen den Wahlrechtsgrundsatz der geheimen Wahl? Bei der gestrigen Kommunalwahl in München hätten vielleicht viele Bürger gerne die Partei der Vernunft und deren Kandidaten (u.a. Oliver Janich) gewählt, aber anscheinend trauten sich viele Bürger nicht (in der vom Establishement aus SPD und Grüne und CSU und FPD geprägten und dominierten Stadt) dafür öffentlich zu unterschreiben (in der Kommunalverwaltung beschäftigte Arbeitnehmer fürchteten vielleicht als unangepasst oder skurill zu gelten, oder ausgegrenzt oder gemobbt zu werden, wenn sie öffentlich die nonkonformistische Partei der Vernunft unterstützen, und ihre Kollegen und ihr Vorgesetzter davon erfähren). Müßte es (im Hinblick auf Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz) nicht, so, wie es anonyme Wahlzettel und anonyme Briefwahlzettel gibt, auch von dem Wahlämtern auszugebende anonyme "Unterstützungszettel" geben? --87.155.62.193 16:27, 17. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das fände ich persönlich zwar auch sinnvoll, aber das ist eine politische bzw. juristische Frage, die wir hier nicht klären können. --Roentgenium111 (Diskussion) 15:28, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Endtermin für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften[Quelltext bearbeiten]

Einen solchen dürfte es geben, die Prozedur muss ja irgendwie weitergehen... - ich habe ihn aber nicht gefunden, nicht im Artikel und nicht im Internet. Wenn das jemand herausfindet, wäre es wohl sinnvoll das hier einzuschreiben. --Lu (Diskussion) 12:11, 27. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Der Termin ist für jede Wahl unterschiedlich, da die Wahlen ja auch an verschiedenen Terminen stattfinden. Daher stehen die Termine in den jeweiligen Artikel der einzelnen Wahlen.--ElTres (Diskussion) 17:56, 11. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Irreführend[Quelltext bearbeiten]

EU Wahl. Hier ist nicht zu erkennen was genau gefordert ist. Muss ein Teilnehmer nun 4000 Unterschriften sammeln (Bund) oder in allen Ländern zusätzlich? Also ob das nun zusätzlich wäre oder anstatt. Wenn 4000 Bundesweit reichen macht es ja wenig Sinn in 2-3 Bundesländern jeweils 2000 zu besorgen. Selbst wenn man nur sehr klein wäre würde ja dann ja jeder direkt im Bund teilnehmen und die deutlich klarere Aussage wäre das man die Länder einfach ausspart und sagt. 4000 Unterschriften zur teilnahme und fertig. Zumal es ja auch wenig Sinn machen würde in nur einem Bundesland teilzunehmen.

Zudem wäre allgemein eine Mindestanforderung in einfacher Sprache und ausgerichtet auf den Normfall sein. Um es einfach und verständlich zu halten. Beispiel. Die Mindestanforderung für eine Teilnahme an der EU Wahl im Falle der üblichen Bundesweiten Teilnahme ist: 4000 Unterschriften und eine Liste(Bund) mit min X Personen drauf. Das wäre sehr kurz und sehr klar. Viel klarer als das geschwurbel das jetzt da steht und das kaum Fragen abschliessend beantwortet sondern nur viele neue aufwirft. Deteil kram den kaum wen interessiert (0,1% der Leser) wie zb. Was ist wenn ich mit meiner lokal Partei nur in Region X teilnehmen möchte (ohne auch nur die geringste Chance jemals irgendwie auch nur halbwegs relevant sein zu können) müssen wir ja hier nicht wirklich behandeln. Zumal es die restlichen 99,9% nur verwirrt. :) Und das sollte ja nicht Sinn und Zweck sein. Sinn ist es ja kurz und knapp das wichtigste zu erklären. --2A02:1210:16F3:8E00:B568:BC3B:7128:192A 03:46, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Was ist unklar? Die meisten Parteien treten mit Bundeslisten an, die benötigen jeweils 4000 Unterschriften bundesweit. Die einizgen Parteien, die bei der letzten Europawahl mit Landeslisten antraten, waren CDU und CSU, die hätten, wenn sie nicht ohnehin Abgeordnete gehabt hätten, jeweils 2000 Stimmen in den einzelnen Ländern benötigt. -- Perrak (Disk) 09:54, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten