Diskussion:Unvordenkliche Verjährung

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Unvordenklich Verjährung – diesen Begriff habe ich vorher noch nie gehört. Klingt ein wenig nach der Steinlaus für Juristen. Und was steht in Art. 181 EGBGB? Sollte man das nicht im Artikel erklären? --Forevermore 20:10, 30. Jun 2005 (CEST)

Du kannst ja gern mal den Creifelds zur Hand nehmen, wenn Du den Begriff für einen Jux hälst. :-) --kh80 •?!• 1. Jul 2005 20:24 (CEST)
habe den beiden Beiträgen mal eine Überschrift verpasst -- 80.136.79.224 15:25, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

WikiReader: Wissen.ungewöhnlich[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel soll ev. Bestandteil von Wikipedia:WikiReader/Wissen.ungewöhnlich. werden..--^°^ @

Randnotiz[Quelltext bearbeiten]

Als ich meine Referendariatsunterlagen (solange ist das gar nicht her) mal wieder zur Hand nahm, entdeckte ich, dass das erste Urteil, das ich damals geschrieben hatte, darauf basierte, dass die Beklagtenseite einwandte, es läge eine unvordenkliche Verjährung vor. Ich brauchte insgesamt fünf Seiten für die Entscheidungsgründe, damit dieser Einwand - der gar nicht so abwegig war - zerstört werden konnte. Denn: Wo kämen wir hin, wenn wir noch gemeines Recht zur Rechtsfindung heranziehen müssten? (Für das Urteil habe ich übrigens damals fünfzehn Punkte kassiert.) --AHK 18:18, 26. Jul 2005 (CEST)

Zivilrecht??[Quelltext bearbeiten]

Zivilrechts [...] insbesondere im Straßen- und Wegerecht, im Wasserrecht... Zivilrech??

Außerdem wird nicht ganz klar, dass das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung nicht zur Verjährung, sondern zur Bestehensvermutung des Rechts führt. Oder? --103II 16:03, 27. Mär 2006 (CEST)

Beispiele fehlen! Ohne verstehen das m. E. nur Juristen, und die wissen hoffentlich eh, um was es da geht... --AndreasPraefcke ¿! 16:56, 7. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genau das gleiche wollte ich ebenfalls hier anmerken. So ist es ohne Not unverständlich. --Siehe-auch-Löscher 17:18, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Und was ist das jetzt?[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie fehlt der Einleitung der abschließende Satz: "Der uvd. Vj. bedeutet, dass ...", wegen dem man den Artikel überhaupt aufruft. So weiß man vollständig, wo das Ding herkommt, wo es gilt - aber nicht was es ist! Ein Rechtsinstitut ist für mich als Laie ein Gericht oder bestenfalls noch eine Abteilung in der Uni - sowas muss erklärt werden! -- 80.136.79.224 15:28, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

unvordenkliche Verjährung und unvordenkliche Ersitzung[Quelltext bearbeiten]

Stellen unvordenkliche Verjährung und unvordenkliche Ersitzung dasselbe Rechtsinstitut dar? --C. Löser 15:46, 22. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Hoppla, keine einfache Frage. Schnellschuss: ja, in den ergooglebaren Texten scheinen die beiden Begriffe synonym genutzt zu werden (entsprechend den Ausführungen im Haupttext - Verjährung nach gemeinem Recht auch als Mittel zum Rechtswerwerb, analog zur modernen Ersitzung) -- Fl.schmitt 15:21, 14. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Verhältnis zur immemorial possession[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel könnten insbesondere noch völkerrechtliche Bezüge ergänzt werden (Stichwort: immemorial possession; Literatureinstieg: Kraemer, Ersitzung als Gebietserwerbstitel im Völkerrecht ). --Fl.schmitt (Diskussion) 13:39, 13. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]