Diskussion:Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sharp111 in Abschnitt Einleitung
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Einleitung[Quelltext bearbeiten]

(hieß vorher: Bullshit)

"Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft" ist höherer Blödsinn. Es gibt keine "Rechtsform Gebietskörperschaft". --82.83.59.75 16:55, 26. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

+1 Sharp111 (Diskussion) 20:13, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo Sharp111, vor einer solchen massenhaften Änderung in allen rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden, wie heute vorgenommen, sollte m.E. aber besser die Chance auf Diskussion eingeräumt werden. Wenn die Formulierung falsch ist, okay dann raus, aber mir als interessierter Laie fällt jedenfalls auf, dass die rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde sowohl unter Verwaltungseinheit (der Begriff ist durch die Änderungen jetzt aus den Einleitungen rausgefallen), als auch unter Gebietskörperschaft (Deutschland) ausdrücklich genannt wird. Der letztgenannte Artikel enthält im seiner Einleitung die Aussage: „Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts“, die wiederum laut Artikel Rechtsform eine der 14 zulässigen Rechtsformen in Deutschland ist. Von daher scheint mir die bisherige Formulierung nicht eindeutig falsch zu sein...!? Viele Grüße --Mombacher (Diskussion) 23:13, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo,
das könnte man alles beim übergeordneten Begriff Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) nachlesen. Das muss aber nicht in den 130 VG-Artikeln in RLP stehen. Sharp111 (Diskussion) 08:37, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Wir reden doch jetzt davon, dass die Änderungen von Dir eventuell nicht so richtig waren, wie sie für Dich scheinen, da ist eine ausführliche Diskussion ohnehin angebracht.
Und wenn man solche Änderungen vornimmt, wäre zumindest ein Link auf diese Diskussion hier im Bearbeitungskommentar angebracht, statt so etwas kryptisches wie „s. VG ZW-Land“ zu schreiben. --Godihrdt (Diskussion) 09:23, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
 Info: Habe das Portal:Recht angefragt: Portal Diskussion:Recht#Verwaltungseinheiten in Rheinland-Pfalz. --Godihrdt (Diskussion) 11:00, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die alte Formulierung ist Geschwurbel, die neue einfach und klar. Wo ist das Problem? Sharp111 (Diskussion) 14:23, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die Frage, die sich stellt ist die, was sachlich-juristisch richtig ist. Deshalb habe ich um weitere Meinungen aus dem Recht-Portal gebeten. Ich hole gerne auch noch Dritte Meinungen ein, wenn das hilft. Die Argumentation oben scheint kürzer aber nicht unbedingt richtig zu sein, wie @Mombacher ja bereits schrieb. Bevor wir also über hundert Artikel verschlimmbessern, können wir das ja hier erst einmal klären.
Gerade, da es auch genügend Einwände gegen deine Änderungen gibt. --Godihrdt (Diskussion) 14:33, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Das war die Definition aus dem Gesetz: https://gesetze.io/gesetze/rp/gemo/64 Sharp111 (Diskussion) 16:31, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Und hier wurde ja auch entschwurbelt. Sharp111 (Diskussion) 16:48, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Aus dem Portal:Recht haben wir jetzt eine eindeutige Meinung erhalten. Ich schlage vor, das umzusetzen, und die erfolgten Revertierungen zurückzusetzen. Sharp111 (Diskussion) 09:40, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo zusammen, nur keine Hektik. Die bisherige Formulierung ist nicht eindeutig falsch, stand so viele Jahre (weitgehend) unbeanstandet in allen rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden, und selbst die bisher einzige Kritik stammte aus dem Jahr 2018 – da kommt es auf ein paar Tage mehr m.E. nicht an. Zudem sollte man einer Diskussion mindestens einige Tage / eine Woche Zeit geben, da nicht jede(r) täglich in die Wikipedia reinschaut. Als Zwischenfazit würde ich persönlich aber schon festhalten, dass es Änderungsbedarf gibt. Eine Einleitung sollte nach meiner Meinung die wichtigsten Sachverhalte angeben. Bei der verkürzten Version würde mir der Begriff „Verwaltungseinheit“ fehlen – als allgemeinverständliche und weltweit gebräuchliche Einordnung, unter der sich m.E. auch mehr Leser etwas vorstellen können, als das beim Begriff „Gebietskörperschaft“ der Fall ist. Falls sich nur ein Begriff sinnvoll einbauen lässt, müsste ich noch ein wenig über die Alternativen sinnieren... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;-)  Grüße --Mombacher (Diskussion) 14:20, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Mombacher, du darfst hier gerne ein paar Formulierungsvorschläge unterbreiten. Sharp111 (Diskussion) 20:02, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die Diskussion lässt hier sehr zu wünschen übrig. Ich setze das jetzt zurück. Bei den Landkreisen gab es hier auch mal die Formulierung: Der Landkreis XY ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. Heute steht dort meistens: Der Landkreis XY ist eine Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz. Ich wünsche allseits einen guten Rutsch und einen guten Start ins neue Jahr. Sharp111 (Diskussion) 07:52, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo zusammen, vielen Dank für die Guten Wünsche. Ich schließe mich gerne an und wünsche Allen viel Erfolg und Gesundheit im Neuen Jahr 2023!!! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/b 
Zur Diskussion: Für mich persönlich jedenfalls zu hektisch – habe auch ein RL und kann mich nicht nur allein mit Wikipedia beschäftigen. Erste Vorschläge wären:
  • „Die Verbandsgemeinde XYZ ist eine Verwaltungseinheit im Landkreis ZYZ in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören (...)“
Kurz und knapp unter Verwendung eines m.E. allgemein verständlichen Begriffes. Allerdings würde damit der juristische Begriff „Gebietskörperschaft“ nur noch mittelbar verknüpft sein, da er die Einleitung des verlinkten Artikels „Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)“ eröffnet (Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Gebietskörperschaften, (...)). Möchten wir den Begriff gleich von jeder einzelnen Verbandsgemeinde aus verlinken, wären mögliche Formulierungen z.B.:
  • „Die Verbandsgemeinde XYZ, eine Gebietskörperschaft, ist eine Verwaltungseinheit im Landkreis ZYZ in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören (...)“
  • „Die Verbandsgemeinde XYZ ist eine Verwaltungseinheit im Landkreis ZYZ in Rheinland-Pfalz. Der Gebietskörperschaft Verbandsgemeinde gehören (...)“
Vielleicht gibt es ja noch weitere Anregungen? Viele Grüße --Mombacher (Diskussion) 14:58, 1. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Hallo,
der Begriff Verwaltungseinheit ist zu weit gefasst. Jeder Staat in Südostasien ist eine Verwaltungseinheit.
Die Verbandsgemeinde ist insbesondere ein Gemeindeverband.
Laut der Gemeindeordnung ist die VG lediglich eine Gebietskörperschaft, daran sollten wir uns halten.
Sharp111 (Diskussion) 15:08, 1. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ergänzung: Wie ich leider erst jetzt sehe, gibt es im Archiv der „Diskussionsseite Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)“ (auf diese Diskussionsseite hätte eigentlich auch diese aktuelle Diskussion hingehört) zwei ellenlange Diskussionen aus 2013 und 2014 zum gleichen Thema (hier und hier). Da brauche ich aber mal einige ruhige Stunden und eine passende Stimmung, um mir das mal zu Gemüte zu führen... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/schock  --Mombacher (Diskussion) 15:21, 1. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Die fragliche Formulierung wird derzeit nur noch bei der VG Nieder-Olm verwendet. Gegebenenfalls sollte man das dort weiterdiskutieren. Sharp111 (Diskussion) 07:45, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten