Diskussion:Versetzung (Schule)

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Dene: Ich habe mal versucht, den ersten Teilbereich genauer zu definieren. Ganz zufrieden bin ich noch nicht (Stichwort: Versetzungsbestimmungen, Zeugniskonferenz). Sollte eventuell ein Strukturbild oder eine Tabelle erstellt werden, auf welcher die entsprechenden Versetzungsbestimmungen und deren Ausgleichsmöglichkeiten dargestellt werden? Problem hierbei sind die verschiedenen Schulformen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Habe den Artikel strukturiert, sieht jetzt wesentlich übersichtlicher und geordneter aus. Den QS-Baustein habe ich entfernt, da er keinen weiterbringt. Wer sinnvolles beizutragen hat, darf dies auch ohne diesen Baustein tun. --Ĝù  sprich mit mir! 20:26, 29. Aug 2006 (CEST)

Es fehlt der Fakt, dass wenn keine Abschulung erfolgte (z.Bsp. durch Sonderantrag oder bei einem Wechsel von der Sekundarschule zurück aufs Gymnasium), man bei weiterer Nichtversetzung gänzlich die Schule verlassen muss! Sollte man vielleicht noch mal einbauen! mfg

Dr. Delirium 21:41, 10. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

kennt jemand den unterschied zwischen versetzung zweifelhaft und versetzung gefährdet?

Link Ehrenrunde entfernt[Quelltext bearbeiten]

Habe den Link zur "Ehrenrunde" entfernt, da er als Zirkelbezug wieder auf diesen Artikel führt. 91.18.229.144 15:34, 10. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Prominente Sitzenbleiber[Quelltext bearbeiten]

Ist der Abschnitt in einem Artikel zum Thema Versetzung enzyklopädiewürdig? Für mich ist das Klatsch und Tratsch und sollte rausgenommen werden.--Blaufisch 16:56, 17. Jun. 2008 (CEST)

Ich wäre dafür, einen solchen Abschnitt wieder zu ergänzen. Mit Nennung von Thomas Mann, Otto Waalkes, Harald Schmidt, Otto von Bismarck, Thomas Gottschalk, Winston Churchill, Richard Wagner, Hermann Hesse. --Longinus Müller (Diskussion) 20:04, 7. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Moin @Longinus Müller: Das ist inhaltlich nicht Enzyklopädie, sondern Boulevard - und zwar der von der ganz üblen Sorte. Darüber hinaus sind Leistungsdaten in gleicher Weise wie Gesundheitsdaten gesetzlich geschützt, das wird bei der Bequellung zumindest bei den lebenden Personen mal richtig spannend. --Lämpel schnacken 20:18, 7. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Nicht in Bayern[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens rückt man in Bayern generell bei zweimal 5 oder einmal 6 nicht vor, wenn kein Notenausgleich möglich ist. Der Schnitt spielt keine Rolle --DelSarto 17:52, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Studie der Bertelsmannstiftung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen kurzen Abschnitt namens "Kritik" eingefügt, der sich auf eine aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung bezieht, die selbstverständlich auch als Quelle angegeben ist. Der Abschnitt könnte sicher noch erweitert werden und näher auf die Studie eingehen. Da ich dieses Ergebnis für außerordentlich wichtig halte - insbesondere, da einige Länder wie Hamburg oder Schleswig-Holstein die Klassenwiederholung abschaffen wollen -, hielt ich die Erwähnung alleine für wichtiger als die Ausarbeitung der Details. --Cholewa 11:45, 9. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist zu sehr auf die "Sitzenbleiber" fixiert[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist zu sehr auf die "Sitzenbleiber" fixiert. Der Umstand, das man "sitzenbleiben" kann, motiviert aber Schüler, fleißiger zu sein, um nicht "sitzen zu bleiben". Mich interessierten in der Schule nur die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Soziologie, Geschichte, Politik, Philosophie und Sport. Auf alle anderen Fächer hatte ich keinen Bock, und habe da einzig und alleine deshalb etwas getan, um nicht sitzenzubleiben. Mit Erfolg. Ich bin nie sitzengeblieben, obwohl unser Gymnasium ein hohes Niveau hatte und recht anspruchsvoll war. Hätte es keinen "Sitzenbleiben-Regelung" gegeben, hätte ich in vielen Fächern keine Hausaufgaben mehr gemacht und den Unterricht geschwänzt, und hätte mich nur noch daran beteiligt, was mir Spaß macht. Pädagogisch betrachtet ist es aber wohl sinnvoll, wenn Kinder und Jugendliche lernen, dass man auch Dinge tuen kann, die einem keinen Spaß machen. Wer im Erwerbsleben steht und diese Fähigkeit nicht mitbringt hat in den meisten Fällen ganz schlechte Karten. Die Versetzungsregelung hat also Auswirkungen auf alle Schüler, und nicht etwa nur auf die wenigen Sitzenbleiber. --91.52.145.21 23:34, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das scheint mir ziemlich veraltet - inzwischen gibt es in vielen Bundesländern kein Sitzenbleiben mehr (Hamburg, Schleswig-Holstein...), weil man sich an die Erfahrungen aus anderen Ländern angepasst hat. Wenn ich Zeit habe, versuche ich das mal auf einen neueren Stand zu bringen. (nicht signierter Beitrag von 79.228.60.237 (Diskussion) 10:45, 24. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Der Aufbau ist kaputt: Obwohl das Lemma "Versetzung" heißt, lautet der erste Abschnitt nach der Einleitung "Diskussion", und darin wird das Sitzenbleiben kritisiert, ohne zuvor eingeführt worden zu sein. Thema verfehlt, setzen, Sechs! --78.53.146.121 04:59, 20. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Es sollten als nicht-persönlichkeitsbedingte Gründe für Nicht-Versetzung auch Krankheiten, schwere Unfälle usw. erwähnt werden: Wenn ein Schüler für längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte, weil er z. B. im Krankenhaus lag, kann er natürlich nicht in die nächste Jahrgangsstufe aufgenommen werden, sondern muß zuvor die Gelegenheit erhalten, den versäumten Unterricht nachzuholen. --78.53.146.121 04:58, 20. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Differenzierung nach Bundesländern unumgänglich[Quelltext bearbeiten]

Es wird sich nicht vermeiden lassen, die Situation in den einzelnen Bundesländern getrennt zu beschreiben, weil die Begriffen "aufrücken" und "versetzt werden" dort teilweise völlig unterschiedliche Bedeutungen haben.

Schon der erste Satz Unter Versetzung versteht man das am Ende eines Schuljahres erfolgende Aufrücken eines Schülers in die nächsthöhere Klassenstufe. sowie der Satz Der Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe mit anschließendem staatlich anerkannten Zeugnis erfordert in Deutschland eine Berechtigung, die durch ein Zeugnis mit ausreichendem Leistungsnachweis der vorangegangenen Jahrgangsstufe erteilt wird. treffen auf Hamburg nicht zu.

Dort rücken Schüler an den Grund- und Stadtteilschulen automatisch auf (=gehen automatisch in die nächsthöhere Klassenstufe). Das Wiederholen wurde abgeschafft. Ähnlich sieht es dort am Gymnasium aus. Wegen des Elternwahlrechts können Eltern unabhängig von einer Empfehlung der Grundschule sowie der Noten in Klasse 4 ihre Kinder aufs Gymnasium schicken. Von 5 nach 6 rückt das Kind automatisch auf (egal, welche Noten es hat). Nur von 6 nach 7 wird es entweder versetzt (wenn die Noten stimmen) oder es muss die Schulform wechseln (auf die Stadtteilschule gehen). Zwischen 7 und 10 rücken die Schüler wieder automatisch auf, theoretisch können hier beliebig viele Fünfen und Sechsen auf dem Zeugnis stehen. Ein Wiederholen ist nur in wenigen Ausnahmenfällen möglich, ein Beschluss der Zeugniskonferenz aufgrund des Notenbildes reicht nicht. Genauso wenig kann die Notenkonferenz beschließen, dass der Schüler das Gymnasium verlassen muss. --Eduevokrit (Diskussion) 23:22, 8. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Qualifikationsphase[Quelltext bearbeiten]

Hallo Fr4mes, wie im Diskussionsabschnitt zuvor bereits erwähnt, kommen wir wohl nicht herum, bei der Beschreibung der Begriffe das jeweilige Land bzw. Bundesland anzugeben. So gibt es in Hamburg an der Stadtteilschule (Abi in 13) eine Vorstufe (11. Klasse). Diese gibt es nicht am Gymnasium. Klasse 12/13 Stadtteilschule bzw. 11/12 Gymnasium heißen hier Studienstufe (siehe Hamburger Schulgesetz), eine Qualifikationsphase gibt es dort nicht. Gruß --Eduevokrit (Diskussion) 21:17, 11. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Man müsste wohl "allgemeine" Begriffe finden, die die letzten drei Jahre des gymnasialen Bildungsgangs beschreiben. Denn dies scheint (man müsste bei der KMK nachsehen) allgemeingültig zu sein: (1) Eine einjährige Vorstufe/Einführungsphase/was auch immer, (2) gefolgt von den letzten zwei Jahren vor dem Abitur. In G8 befindet sich (1) in der 10. Klasse des allgemeinbildenden Gymnasiums, in G9 in der 11. Klasse. (2) ist dann entsprechend Klasse 11/12 bzw. 12/13.
Die vorherige Formulierung war einfach zu kurz & deshalb falsch, da sie die Situation an G9-Schulen (das können (je nach Bundesland?) auch Berufliche Gymnasien, Gesamtschulen etc. sein) nicht dargestellt hat.
Man wird wohl nach und nach tatsächlich die entsprechenden Begrifflichkeiten in den Bundesländern recherchieren und einfügen müssen...--Fr4mes (Diskussion) 23:14, 11. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich gebe dir vollkommen Recht. In Hamburg steht zur 10. Klasse im Schulgesetz (§ 17) etwas schwammig: Die Jahrgangsstufen 7 bis 10 bilden die Mittelstufe. Die Einführung in die Oberstufe beginnt in der Jahrgangsstufe 10. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Studienstufe der Oberstufe. Schwammig deswegen, weil die 10. Klasse keineswegs "Einführungsphase" heißt, da sie ja organisatorisch der Mittelstufe zugeordnet ist und hier ggf. bei entsprechendem Notenbild (=zu schlecht für Oberstufe) in separaten Prüfungen der MSA erworben werden kann. Bei der KMK habe ich noch nicht nachgesehen. Auch bei den Begriffen Versetzung/Aufrücken dachte ich bereits an eine übergeordnete Formulierung wie "Wechsel der Klassenstufe". Mein Vorschlag wäre, dass wir im Abschnitt Situation in Deuschland einen Unterabschnitt Situation in den einzelnen Bundesländern einfügen und dort die jeweiligen Begriffe definieren. --Eduevokrit (Diskussion) 13:28, 12. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
So. Ich habe mich mal ein wenig umgesehen (und bin nicht wirklich entschiedener bzgl. Möglichkeiten geworden). Zum einen habe ich bei der KMK das hier gefunden:
"Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Sekundarbereichs II hat die Kultusministerkonferenz in dem Beschluss „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ vom Juli 1972 in der Fassung vom Juni 2016 festgelegt. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Der Jahrgangsstufe 10 kann dabei eine Doppelfunktion als letzter Schuljahrgang des Sekundarbereichs I und erster Schuljahrgang der gymnasialen Oberstufe zukommen. Am achtjährigen Gymnasium wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erworben. Am neunjährigen Gymnasium wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben." (Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Eurydice/Bildungswesen-dt-pdfs/sekundarbereich.pdf , S. 137). Da werden genau die Begriffe Einführungsphase und Qualifikationsphase verwendet. Weiter unten (S. 141) heißt es "Versetzung von Schülerinnen und Schülern: In der GYMNASIALEN OBERSTUFE bilden die letzten beiden Jahrgangsstufen die Qualifikationsphase zur Ermittlung der Gesamtqualifikation. Diese setzt sich aus den in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen und den Leistungen in der Abiturprüfung zusammen. Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung, die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist jedoch möglich, [...]"
Es gibt ja auch die entsprechenden Artikel Einführungsphase und Gymnasiale_Oberstufe#Phasen (in letzterem auch ein Absatz zur Versetzung). Eine Doppelung sollte mMn vermieden werden. Also im Artikel Einführungsphase die unterschiedlichen Bezeichnungen in den Bundesländern unterbringen? Im Artikel zur Versetzung noch etwas genauer / allgemeiner formulieren, dass im letzten Schuljahreswechsel vor dem Abitur keine Versetzung stattfindet? --Fr4mes (Diskussion) 17:30, 12. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Na, dann sind die Begriffe Einführungsphase und Qualifikationsphase doch eindeutig durch die KMK definiert (und deine Verwendung war korrekt). Deine Vorschläge finde ich gut; Redundanz würde ich auch möglichst vermeiden (zumindest eine überbordende Redundanz, ganz wird sie sich wohl nicht vermeiden lassen). --Eduevokrit (Diskussion) 19:49, 12. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]