Diskussion:Verwaltungsgerichtshof (Österreich)

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Frage eines deutschen Verwaltungsjuristen[Quelltext bearbeiten]

Ist es möglich, dass der VerwGH nicht nur über öffentlich-rechtliche Streitverfahren (z. B. Baugenehmigung) entscheidet, sondern auch über damit in Zusammenhang stehende Bußgelder, Verwaltungsstrafen usw. Beispiel: Jemand baut ohne Baugenehmigung und wird dafür mit einem Bußgeld belangt. Ich frage deswegen, weil diese Sachverhalte in Deutschland nicht vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen, mir aber zu Ohren gekommen ist, dass das in Österreich anders ist, weil man dort das jeweilige Fachgericht wegen der Sachnähe auch mit der Überprüfung von verwaltungsbehördlichen Strafen befassen möchte. Danke für eine Antwort. --Opihuck 16:55, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Beim VwGH kann fast jede behördliche Einzelentscheidung, bei der ein Gesetzesverstoß behauptet wird, nach Erschöpfung des normalen Instanzenzuges überprüft werden. Dieser Instanzenzug wird nun ab 2014 durch die Vorschaltung von Verwaltungsgerichten (erster Instanz) statt der bisherigen Berufungsinstanz Bundesministerium oder Landesregierung von der Politik unabhängige Entscheidungen schon vor dem VwGH ermöglichen. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 18:56, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
"Jede behördliche Einzelentscheidung" heißt: auch Bußgelder für Straßenverkehrsverstöße, Mautvergehen, Lenkzeitverstöße? Oder ist das Sache der allgemeinen Strafgerichte? --Opihuck 20:02, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Alle angeführten Bereiche unterliegen dem Verwaltungsstrafrecht, nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 21:08, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Ah ja, vielen Dank für die Info. Das ist für deutsche Juristen etwas sehr Ungewöhnliches. Könntest du es vielleicht in den Artikel einarbeiten? --Opihuck 21:59, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Geschichte: verwirrende Stelle[Quelltext bearbeiten]

Der Einschub "des Gesamtministeriums (= der gesamten k.k. Regierung) " im Satz

"Ein weiteres Gesetz und zwei Verordnungen des Gesamtministeriums (= der gesamten k.k. Regierung) regelten im gleichen Jahr das Vorgehen bei Kompetenzkonflikten, die Geschäftsordnung und Personalangelegenheiten"

ist verwirrend. Mit Gesammtministerium ist im Gesetz tatsächlich einfach die Regierung gemeint, das ist normal und nicht erwähnenswert. Dieser Einschub erweckt aber den Eindruck, es wäre etwas ungewöhnliches gewesen oder es sei gar der gemeinsame k.u.k Ministerrat gemeint gewesen.

Schlage vor, das zu löschen.

--Z. 15:45, 14. Jan. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Zelothes (Diskussion | Beiträge) )

Hallo Zelothes, danke für den Hinweis. Das war tatsächlich etwas missverständlich formuliert, weshalb ich den Klammereinschub nun entfernt und stattdessen einen Wikilink auf Gesamtministerium platziert habe. Besten Dank und Grüße, Plani (Diskussion) 15:57, 14. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Immer gerne. Z. 20:14, 17. Jan. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Zelothes (Diskussion | Beiträge) )