Diskussion:Viktor Schröter

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Martinus KE in Abschnitt Adelsstand
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Interwikilinks[Quelltext bearbeiten]

Rausgenommen, da im Text nicht gern gesehen. Siehe Hilfe:Internationalisierung#Inline-Link-- Ben Ben 17:31, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 16:57, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Adelsstand[Quelltext bearbeiten]

In einem Einzelnachweis merkte einer der Artikelautoren an:

Hier wird er Victor von Schroeter genannt. Nachweise einer Nobilitierung konnten bisher allerdings nicht gefunden werden; er selbst unterschrieb seine Pläne 1898 schlicht als V. Schröter.

Im englischen Artikel Victor Schröter findet sich gewissermaßen die Antwort:

He was in public service from 1867, and on 30 August 1886, he was given the rank of Actual State Councillor, which gave him the privilege of hereditary nobility. Later he was given the rank of Actual Privy Councillor, which entitled him to be addressed as Your High Excellency.

Die deutschen Titel: ab 1886 Wirklicher Staatsrat, später Wirklicher Geheimer Rat, siehe auch Table of Ranks und Rangtabelle:

Ab 1856 wurde der Erbadel erst mit Erreichen der vierten Zivilklasse (Wirklicher Staatsrat) (...) erreicht. Zivil- und Hofämter der Ränge neun bis vierzehn waren mit dem persönlichen Adel verbunden. Die Inhaber genossen eine Reihe von Vorrechten, so waren sie von körperlichen Strafen, Kopfsteuern und Rekrutierung befreit. Im Gegensatz zu Inhabern des erblichen Adels und des erblichen Verdienstadels konnten sie ihre Vorrechte nicht vererben.

Den persönlichen Adel hatte Schröter demnach schon lange vor 1886 (bereits seit 1867?). Ab der Beförderung von 1886 hatten aber auch seine Kinder etwas davon.

Vielleicht schlug sich die Nobilitierung nach russischer Gepflogenheit einfach nicht im Namen ("von") nieder? – Auf dem Grabstein steht "Victor Joh. Gottlieb Schröter" (ohne "von").

Schröters Wappen (mit dem Schröter (Käfer) als sprechendem Wappentier) trägt jedenfalls im Oberwappen einen Helm und eine Rangkrone. Letztere hat, wenn ich recht sehe, die Form einer einfachen Adelskrone (also keine Freiherren- oder Grafenkrone). -- Martinus KE (Diskussion) 15:58, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten