Diskussion:Wählergruppe

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Ich habe jetzt - wie die meisten wohl gemerkt haben dürften - die Aufspaltung der Artikel Freie Wähler und Wählergruppe vollzogen. Unklar ist mir nach wie vor, ob der Artikel Freie Wähler ein reiner Artikel über den Bundesverband und die angeschlossenen Ortsgruppen werden soll oder ob alle Gruppierungen dort drin bleiben sollen, die sich Freie Wähler (oder ähnlich) nennen und wo diese sonst einzuordnen sind - hier oder andersw. --HyDi Sag's mir! 23:59, 7. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

"Wählergemeinschaften, die Gruppen „von mitgliedschaftlich organisierten Wahlberechtigten“ (§15 Abs. 1 KWahlG) sind"

Das bezieht sich offenbar auf ein bestimmtes, nicht angegebenes Bundesland ... --JensMueller 19:30, 22. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

+1, welches? -- Achates Boom-De-Yada! 06:47, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Freie Wähler: Unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

"Bei Kommunalwahlen erreichten diverse verschiedene Wählergemeinschaften die zu 95 % nicht den Freien Wählern in Schleswig-Holstein angehören, in Schleswig-Holstein 2008 6784 Mandate und 51,8 % (CDU: 3400 Mandate, 26 %/SPD: 2141 Mandate, 16,4 %)."

Versteht jemand den Satz? (Zumindest fehlt ein Komma nach Wählergemeinschaften.) Und was hat er mit "Freie Wähler" zu tun, wenn die Wählergemeinschaften zu 95% nicht den Freien Wählern angehören? Kann das jemand mit Einblick in die Materie verständlich umformulieren? Danke. --Tobias b köhler 16:13, 7. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die #Ausgliederung damals™ war und ist gut, nur ist heute™ festzustellen, was dem Artikel noch fehlt:

  • Einleitung: Das EuWG gilt auch in Österreich: parteifrei ist als Partei(!) da kein gutes Beispiel. Kurze Erklärung der anderen Verhältnisse in der Schweiz ist auch nötig.
  • Der wahlrechtliche Unterschied zwischen "Freie Wählergruppe" und "Parteien" in DE ist deutlicher herauszuarbeiten: Auf EU-Ebene sind SPV wählbar, nach Bundeswahlgesetz nicht(!), in den Ländern kommts drauf an.
  • Bis 2009 war der Bundesverband Freie Wähler Deutschland der einzige deutschlandweite Zusammenschluß vieler FW/FWG. Die anderen nannten sich oft "unabhängige" o.s.ä., genau für die muß in der de.WP hierher verlinkt werden können.
  • Die Unterscheidung zwischen Landesverbänden des Bundesverbandes und denen der (seit 2009) Partei Freie Wähler (Bundesvereinigung) ist diffizil. Schlimmstenfalls sind 2*16 Verbände zu unterscheiden. Und dann kommen noch die dazu, die keinem (oder nur einem?) Zusammenschlüsse angehören
  • Der Abschnitt zu den Grünen ist ziemlich mau. Für die meisten (grün-)alternativen Listen stimmen wahrscheinlich die Wikilinks nicht: Schließlich gab's da auch mal "Fundis" und "Realos"

Momentan ist sehr schwer, statt auf Freie WählerBKL hierher oder eben doch woanders hin zu verlinken. --grixlkraxl (Diskussion) 04:46, 5. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Freie Wähler (Bundesvereinigung) hat hier sowieso nichts zu suchen, denn sie ist eine Partei. Lediglich der als Wählergruppe angetretene Verein Freie Wähler e.V. war eine Wählergruppe auf Landesebene, ist aber in der Bundesvereinigung aufgegangen. Der Bundesverband Freie Wähler hat 12 Mitgliedsverbände auf Landesebene, wobei die Landesverbände der Bundesländer, in denen die Freien Wähler Gruppen am stärksten vertreten sind, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, nicht Mitglied sind. --80.226.24.4 22:35, 26. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Wählergruppe = Freie Wähler???[Quelltext bearbeiten]

Beim Lesen des Artikels habe ich den Eindruck als könne/müsse man die Gruppen die sich Freie Wähler nennen mit allen Wählergruppen gleich setzen. Dabei gibt es von links bis rechts so viele unabhängige kleine örtliche Wählergruppe. In diesem Artikel wird aber nicht einmal der Versuch gemacht sie aufzulisten, sondern nur willkürlich einzelne rausgepickt. Wenn schon eine objektive Übersicht nicht gelingt, sollte man wenigsten einen interessanten externen Link setzten ... (nicht signierter Beitrag von 87.79.96.9 (Diskussion) 08:14, 25. Mär. 2014 (CET))[Beantworten]

Der Artikel ist ja teils D-bezogen, teils CH-bezogen. Wie soll das gehandhabt werden? -- UKoch (Diskussion) 21:44, 22. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Kategorien: Freie Wählergemeinschaften nehmen in manchen deutschen Bundesländern auch an Landtagswahlen teil, ohne jedoch Parteien sein zu wollen. Die Kategorie "Kommunalpolitik" scheint mir daher zu eng. Oder? --Peewit (Diskussion) 07:46, 26. Mai 2016 (CEST) Und, übrigens, eine "Partei" im strengen Sinn sind die Freien Wähler natürlich nicht, auch wenn die IP oben was anderes behauptet. Ein wenig flexibel muss ein Kategoriensystem schon sein. (man fühlt sich hier an Hegel erinnert)--Peewit (Diskussion) 08:05, 26. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Spenden an kommunale Wählergruppen sind nicht von der Steuer abziehbar[Quelltext bearbeiten]

Es gibt ein aktuelles Urteil vom Bundesfinanzhof (Az.: X R 55/14)vom Sommer 2017, wonach Spenden an kommunale Wählervereinigungen nicht von der Steuer abziehbar sind. Nur Spenden an Wählervereinigungen, die ein gewisse Zeit auf Landes- oder Bundesebene an Wahlen teilnehmen und somit wie Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken, sind von der Steuer abziehbar. Könnte bitte jemand den Wikipediatext entspr. überarbeiten.

Der Text ist aktuell. Das Urteil bezieht sich auf Abzug als Sonderausgabe, nicht als Spende.

(nicht signierter Beitrag von 217.226.245.89 (Diskussion) 00:46, 27. Jan. 2018 (CET))[Beantworten]

Aufzählung aller möglichen Wählergruppen[Quelltext bearbeiten]

Macht es Sinn, alle möglichen Wählergruppen in Köln, Duisburg, Nürnberg, sonstwo aufzuzählen? Beispiel: bei der Kommunalwahl 2020 traten in Augsburg allein schon 6 Listen an, die den Status eines e.V. hatten. Bei 107 kreisfreien Städten sowie 294 Landkreisen mit ich weiß nicht vielen Gemeinden kommt da mindestens was Dreistelliges zusammen. Ich bin für ersatzlose Streichung. -- Wassermaus (Diskussion) 13:44, 10. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich gebe Wassermaus recht, dass die Aufzählung sehr willkürlich wirkt und auch Potential hat, auszuufern. Ich finde die Freien Wähler und Anfänge der Grünen durchaus relevant, weil sie in der Folge an Einfluss gewonnen haben. Auch würde ich die Klimalisten erwähnen. Also ich schlage den Grundsatz vor, Bewegungen aufzuführen, die an mind.3 Wahlen in unterschiedlichen Bundesländern teilgenommen haben oder anderweitig besonders relevant sind, was das auch immmer heißen mag... --Fan-von-mir (Diskussion) 12:35, 14. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

"rechtmäßig, ordnungsgemäß, mitgliedschaftlich organisiert"– was bedeutet das für Wählergruppen?[Quelltext bearbeiten]

"Wählergruppen müssen im Allgemeinen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben..." - heißt es im Artikel. Dabei bleibt aber offen, wo bestimmt wird was rechtmäßig und was ordnungsgemäß ist, und welches die Stelle ist, der gegenüber man etwas "beweisen" muss. Könnte also bitte die Rechtsgrundlage bzw. die institution genau benannt werden?

im "§ 8 Wahlvorschlagsrecht" des EuWG ist von "sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen" die rede. Was für Anforderungen werden an eine "mitgliedschaftliche Organisation" gestellt und wer prüft? Ein Europäischer Wahlleiter? Bitte im Artikel benennen.

Auch wirft die Wendung "im Allgemeinen" nur die Frage auf, was denn dann spezielle Fälle sind?

im § 9 EuWG heißt es: "(5) 1 Listen für einzelne Länder von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen außerdem von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des betreffenden Landes bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament, jedoch höchstens 2 000 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2 Gemeinsame Listen für alle Länder von Wahlvorschlagsberechtigten im Sinne des Satzes 1 müssen außerdem von 4 000 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein." demnach, wenn ich recht verstehe, müssen in der praxis für wählervereinigungen mit nationalen listen 2000 unterschriften, bei internationalen listen 4000 unterschriften vorgelegt werden. das konstituiert dann wohl eine SPV.

weiter: "3 Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen." völlig unklar, wie man 2000 bzw. 4000 "Wahlberechtigungen" (was wäre das betreffende dokument?) von entsprechend vielen unterzeichnern einsammeln und vorlegen soll...??

wieso SPV'n, die in einem einzelnen land der EU tätig sind, "Listen für alle (EU-)Länder" einreichen dürfen, wieso also z.b. ein Deutscher auf diese weise in der politik anderer EU-länder mitmischen bzw. sich einmischen darf, scheint mir unerklärlich...

Bitte klären! Danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 23:03, 24. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Keine Artikelverbesserung[Quelltext bearbeiten]

„aber auch beispielsweise in der gesamtstaatlichen Politik mit der Liste Martin oder dem Team Stronach in Österreich.“ in „aber auch beispielsweise in der gesamtstaatlichen Politik, z.B. die Liste Martin oder das Team Stronach in Österreich.“ zu ändern [1] ist ganz sicher keine Verbesserung, weil beisopielsweise und z. B. die gleiche Bedeutung haben und es sinnlos ist, beide Wörter im gleichen Satz zu verwenden. --87.162.175.189 22:22, 25. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Verbreitung und Organisation[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt gehört dringend überarbeitet. Er ist nicht nur teilweise unverständlich, sondern ist auch noch in schlechtem Deutsch geschrieben. --109.250.221.220 14:18, 23. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]