Diskussion:Wahlhelfer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Frupa in Abschnitt Artikel in Wahlvorstand (Deutschland) umbenennen
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Wahlkampfhelfer?[Quelltext bearbeiten]

Als Wahlhelfer werden traditionell, aber ungenau, auch WahlkampfHelfer bezeichnet, die für eine Partei freiwillig deren Informationsstände und Veranstaltungen betreuen, Werbung verteilen und Plakate kleben.“ - Welche Tradition soll das denn sein? Lässt sich diese Behauptung belegen? --Dullnraamer 14:21, 31. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Wahlkampfhelfer (oder wie auch immmer) gibt es mit diesen Aufgaben. Sind wahrscheinlich bei kleineren Parteien diejenigen, die sich noch hocharbeiten müssen (Ochsentour). --93.133.161.70 18:20, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Wahlhelfer laut Duden:

„1. jemand, der sich als Helfer im Wahlkampf für eine Partei, einen Politiker einsetzt“ [1]

--79.214.80.152 12:14, 10. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

toter Weblink - Löschen? --Politikaner 21:24, 27. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

hmm gute Frage, aber woher dann die nächste Quelle nehmen?--Sanandros 10:58, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Leitung eines Wahllokals[Quelltext bearbeiten]

Hab folgenden Satz aufgenommen: "Der Wahlvorsteher leitet die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes; in seiner Abwesenheit übernimmt dies der Stellvertreter des Wahlvorstehers. Bei Beschlüssen des Wahlvorstandes entscheidet die Mehrheit aller anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Wahlvorstehers." Nachzulesen für die verschiedenen Wahlen in: Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO) Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO) Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung (LWG, LWO) Stadtrats- und OB-Wahlen, Kommunalwahlen (GLKrWG, GLKrWO) (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.202 (Diskussion) 10:03, 8. Mär. 2014 (CET)) z.B. §6 BWO, § 5 LWO, § 6 GLKrW0, § 6 EuWO --ErasmusX (Diskussion) 10:12, 8. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das ist korrekt und ich frage mich, weshalb diese Information wieder rausgeflogen ist. --Frupa (Diskussion) 10:32, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wahlvorstand[Quelltext bearbeiten]

Die Aufspaltung in die beiden Artikel Wahlhelfer und Wahlvorstand halte ich für unglücklich. Denn die Wahlhelfer unterstützen nicht den Wahlvorstand, sondern sie bilden ihn. Man kann daher nicht sinnvoll das eine ohne das andere erklären. -- Framhein (Diskussion) 23:08, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Framhein, da war ich vielleicht gestern etwas voreilig gewesen und da ich dann noch kurzfristig weg musste, konnte ich das ganze gestern Abend nicht mehr "grade biegen". Dafür ein Entschuldigung. Im Prinzip hast Du Recht, dass die beiden irgendwie zusammengehören. Ich finde nur dann hätte der Artikel eigentlich Wahlvorstand heißen müssen in dem es einen Abschnitt Wahlhelfer gibt (vom größeren zum kleineren) und nicht einen Artikel Wahlhelfer in dem dann auch der ganze Wahlvorstand erklärt wird. Ich werde versuchen, gerne auch mit eurer Hilfe, den Artikel auszubauen, dass der eine eben den Wahlvorstand als ganzes und den Wahlhelfer eher die einzelne Person bzw. deren Aufgabe erklärt. Des weitern werde ich für das Erfrischungsgeld mal einen Artikel anlegen. Den werde ich dann aber in Ruhe vorbereiten. Zumal es für Deutschland mindestens gefühlte 18 entsprechende Gesetze / Verordnungen gibt. Gruß kandschwar (Diskussion) 14:55, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Kandschwar, Deine Überlegung, dass die Darstellung vom Wahlvorstand zum Wahlhelfer verlaufen müsste und nicht umgekehrt, klingt plausibel. Mir erscheint allerdings wichtig, dass am Ende Wahlhelfer und Wahlvorstand gemeinsam in einem Artikel abgehandelt werden. Kann man in dem Zusammenhang nicht auch gleich zur besseren Übersicht das Erfrischungsgeld unterbringen? Gruß -- Framhein (Diskussion) 17:39, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Gestatten, dass ich mich kurz einmische? Ich habe persönlich Erfahrungen als Wahlvorstands(mitglied) für Bundestags- und Personalratswahlen. Ersteres ist allerdings schon etwas her. Meiner Erinnerung nach sind bei der Bundestagswahl die Wahlhelfer Mitglieder im Wahlvorstand mit vollen Rechten und Pflichten. Bei den Personalratswahlen sind die Wahlhelfer jedoch bloße „Hiwis“, die im Gegensatz zu den Wahlvorstandsmitgliedern keine Befugnisse haben. Vielleicht sollte man das im Artikel noch deutlicher herausstellen. Gruß --Forevermore (Diskussion) 18:11, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Klar darfst Du Dich einmischen. An das was Forevermore geschrieben hat, kann ich mich selbst erinnern. Wahr selbst mal Wahlvorstand für eine Personalrats- / JAV-Wahl. Da gibt es einen unterschied zwischen Vorstand und den Wahlhelfern. Der Wahlvorstand (mehrere Personen, mind. 3 oder 4) ist für den kompletten Ablauf der Wahl (Bekanntmachung vor der Wahl, Aushänge, Annahme und Prüfung der Listen, Anlegen des Wählerverzeichnisses, usw. zuständig). Am Wahltag selbst stehen dann je nach Größe des Betriebes oder bei mehreren Filialen / Zweigstellen Wahlhelfer zur Verfügung, die nur bei der Wahl und der Auszählung helfen. Gerade auch deshalb finde ich es besser, dass es zwei Artikel gibt. Bezüglich Erfrischungsgeld, siehe Benutzer:Kandschwar/Erfrischungsgeld. Achja noch was: Ähnliches stelle ich mir auch für die anderen politischen Wahlen vor. Da ich vorgestern einen Brief erhalten habe, in dem ich zum Wahlhelfer berufen wurde. Der eigentliche Wahlvorstand aber mit Sicherheit schon sich öfters getroffen hat. Gruß kandschwar (Diskussion) 19:01, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Es ist sinnvoll den Artikel Wahlvorstand zu nennen. Dafür muss der alte Artikel aber erst mal gelöscht werden und die ganzen Verschlimbesserungen der letzten Tage wieder beseitigt werden. dan n kann der bisherige Artikel Wahlhelfer auf Wahlvorstand verschoben werden.--Lutheraner (Diskussion) 19:13, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Lutheraner, von mir aus vorerst okay. Ich werde mich jetzt erstmal dem Erfrischungsgeld widmen und dann für die Helfer eventuell einen eigenen Artikel vorbereiten. Gruß kandschwar (Diskussion) 19:25, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Artikel in Wahlvorstand (Deutschland) umbenennen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Artikel in Wahlvorstand (Deutschland) umzubenennen und Wahlhelfer (Deutschland) als Weiterleitung darauf beizuhalten.--Albatros 58 (Diskussion) 23:50, 4. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Danke für deine Initiative bei der Überarbeitung des Artikels!
Warum genau möchtest du Wahlhelfer (Deutschland) in Wahlvorstand (Deutschland) umbenennen? Wo ist der Gewinn? Alle Mitglieder des Wahlvorstands sind Wahlhelfer und es gibt schon Wahlvorstand, der sehr deutschlandspezifisch ist.
Ich sehe eher eine problematische Überschneidung zwischen Wahlhelfer (Deutschland) und Wahlvorstand und überlege hier einen Redundanz-Baustein zu setzen und das aufzuräumen.
--Frupa (Diskussion) 10:09, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Wie man sieht, habe ich die vorherige Diskussion nicht gelesen, bevor ich geantwortet habe. Das Problem ist also seit mindestens 2014 präsent, aber noch nicht gelöst. --Frupa (Diskussion) 10:32, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Neben den Artikeln Wahlhelfer (Deutschland) und Wahlvorstand existiert auch noch der Artikel Wahlhelfer. Der Artikel Wahlvorstand ist zwar deutschlandspezifisch, aber er muss dies nicht bleiben. Der Begriff scheint auch in Österreich und der Schweiz gebräuchlich zu sein, zumindest bei Betriebsratswahlen. Was hier in diesem Artikel beschrieben wird, ist in erster Linie der Wahlvorstand. In den Wahlgesetzen und Wahlordnungen existiert nur dieser Begriff Wahlvorstand und der Oberbegriff Wahlorgan.--Albatros 58 (Diskussion) 11:01, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Gute Argumentation, dass Wahlvorstand der offizielle Begriff ist und daher der Artikel besser so hieße. Ich finde, die aktuell 3 Artikel müssten dazu in 1 oder maximal 2 Artikel zusammengefasst werden. --Frupa (Diskussion) 12:05, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten