Diskussion:Wahlschablone

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wi-luc-ky in Abschnitt Gesetz zur Kostenerstattung
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GiftBot (Diskussion) 03:02, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Gesetz zur Kostenerstattung

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Verschoben von der Vorlagenwerkstatt. --mfb (Diskussion) 19:22, 4. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Begriff "Wahlschablone" schreiben Sie: "Zudem werden laut Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen die Kosten zur Herstellung der Schablonen erstattet."

Diese Information ist mir neu und ich finde in o.g. Gestz auch keine Anspruchgrundlage hierzu.

Jedoch ist im Bundeswahlgesetz im §50(4) geregelt, dass die "notwendigen" Kosten für Wahlschablonen erstattet werden.

Sie müssten also hier die Namen der Gestze austauschen.


Wenn eine Frage zu Wahlschablonen offen geblieben ist, beantworte ich diese gerne !


Viele Grüße

Torsten Resa

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) e.V. - Sozialreferat Rungestraße 19 – 10179 Berlin Tel: (030) 285387-281 – Fax: (030) 285387-273 Mail: T.Resa@dbsv.org

Sehr geehrter Herr Resa, Sie haben recht; ich habe den Text dementsprechend geändert und mit Belegen versehen – neben anderen notwendigen Änderungen. Der angesprochene Fehler ist vermutlich durch eine Verwechslung geschehen, da beide (und noch mehr) Gesetze(sänderungen) im Paket verabschiedet und im BGBl. veröffentlicht wurden. Bitte sehen Sie nun alles durch und melden Sie sich, falls noch etwas verbesserungs- und ergänzungsbedürftig ist. Dank für Ihren Hinweis. PS: Hätten Sie vielleicht ein gemeinfreies Bild einer Schablone zum Upload auf Wikimedia Commons? --Wi-luc-ky (Diskussion) 01:43, 5. Aug. 2017 (CEST)Beantworten