Diskussion:Waldfrevel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 77.4.113.220 in Abschnitt Leseholz
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Leseholz[Quelltext bearbeiten]

Waldfrevel (Holzfrevel) meint auch die unerlaubte Aneignung von herrenlosem Fall-Holz ("Unerlaubtes Auflesen toten Holzes").

Wäre zu klären bis wann das verboten war.--Itu (Diskussion) 12:16, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Im Grundsatz ist das immer noch verboten. Am Boden liegendes Holz ist nicht herrenlos! Wer das in größerem Ausmaß sammeln will (z.B. als Brennholz) braucht einen Leseschein. Wenn einer einzelne Äste mit nimmt, wird aber vermutlich niemand etwas sagen. --Of (Diskussion) 12:34, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
In Leseholz steht dass es grundsätzlich erlaubt sei - mit Pseudobeleg! --Itu (Diskussion) 18:30, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mit Quelle "Grimm, Deutsches Wörterbuch" und dem Hinweis, dass es nur arme Leute dürfen. Das ist noch aus der Zeit als es kein Harz 4 gab. Einige Waldgesetze scheinen wirklich das Sammeln im Staatswald zu erlauben, aber spätestens im Privatwald ist ein Leseschein notwendig.Das ist ähnlich wie beim Stoppeln. In erster Linie gehört alles erst einmal dem Eigentümer des Landes. --Of (Diskussion) 21:11, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nachtrag: sehe gerade, dass Leseholz-Sammeln z.B. im Staatswald MeckPom erlaubt ist. --Of (Diskussion) 12:40, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Unter Reisig #Rechtliches steht, daß zumindest heutzutage das Verbot nicht mehr so weitreichend ist und Kleinzeug in geringen Mengen meist mitgenommen werden darf.--77.4.113.220 00:19, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

nur in Österreich[Quelltext bearbeiten]

"als Waldfrevel wurde in Österreich ..." -- für mich ist das auch in Deutschland ein Begriff. Bitte ändern. --217.228.126.143 18:45, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Abschaffung in Österreich[Quelltext bearbeiten]

"In Österreich wurde der Waldfrevel wurde erst während der Regierungszeit von Bundeskanzler Bruno Kreisky durch die Öffnung aller Wälder für die Bevölkerung abgeschafft." Erst seit Kreisky darf in Österreich offiziell gewildert werden? ;-) Oder was soll dieser Satz aussagen? Der Satz müsste näher erläutert oder gelöscht werden. --Of 11:42, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

..ich habs mal geaendert, wenn mehr Zeit bau ich den Artikel weiter aus. Gruss --MK P:W 18:54, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich hatte mal im Portal_Diskussion:Recht um Hilfe gebeten. Vielleicht kann einen etwas umfangreicheren Artikel unter dem Oberbegriff "Forststrafrecht" erstellen? --Of 19:39, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
nur zu ;-).--MK P:W 20:07, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Getreide binden[Quelltext bearbeiten]

Was ist das? Erklärung? Link? --Itu (Diskussion) 03:22, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Erklärung --Of (Diskussion) 09:27, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Äh. Binden. Mit einer Schnur=klar. Mit einem Baumgewächs=schwer unklar. --Itu (Diskussion) 13:07, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dass man Gerten auch zum Binden verwenden kann war mir schon klar, aber dass das früher in so starkem Ausmaß gemacht wurde, wusste ich auch nicht. Die Eintragung erfolgte mit diesem Edit, in dem als Quelle "Christian Peter Laurop: Die Grundsätze des Forstschutzes in nöthiger Verbindung mit der Forstpolizeilehre, Mohr, 1833" angegeben wird. Das war in einer Zeit, als Bindfäden vermutlich als Meterware noch sehr teuer waren. --Of (Diskussion) 13:21, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hm, Gerte? Du meinst dünne Äste als Schnur? Immer noch schwer nachvollziehbar für mich. --Itu (Diskussion) 19:09, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Zweige als Bindematerial ist ewig bekannt. Und Gerte ist ein Synonym für dünne Zweige, da musst du mal in alten Wörterbüchern suchen. --Of (Diskussion) 21:00, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wenn man mit dem Zeug Körbe flechten kann, kann man damit auch schnüren... --Terminallyuncool2 (Diskussion) 20:53, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten