Diskussion:Wilde Ehe

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gesetzesfreak
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Onkelehe[Quelltext bearbeiten]

Dieser Begriff wird hier synonym für "Wilde Ehe" verwendet. Meines Wissens war es jedoch die Bezeichnung für das Verhältnis einer Kriegerwitwe zu einem (meist älteren) Mann, der nicht geheiratet wurde, weil sonst die Rente entfallen wäre. Weiter war diese Spezialform der "Wilden Ehe" wohl schon in den fünfziger Jahren durchaus gesellschaftlich akzeptiert. Sollte man das nicht gesondert behandeln? --79.193.10.142 15:15, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

In der Einleitung war das missverständlich. Es ging nicht nur um die Rente, sondern um die Versorgung der Kinder, daher auch der Begriff. Der Begriff ist veraltet. Gibt es Quelle dazu? --House1630 (Diskussion) 09:18, 13. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Diskussion hierher[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte, ein Bratkartoffelverhältnis steht für eine beendete und wiederaufgenommene Liebesbeziehung. Genauso wie Bratkartoffeln durch Wiederaufwärmen ihre Knusprigkeit verlieren, soll es eben mit wiederaufgenommenen Liebsbeziehungen passieren. Deswegen würden sie nicht funktionieren und seien zum Scheitern verurteilt. Dies habe ich von meiner Grossmutter übernommen. --89.236.132.188 22:20, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Negativ, die im Artikel beschriebene Definition des Begriffes ist m.E. die richtige.--Quintero 22:36, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Da hat dir die Oma wohl einen Bären aufgebunden oder selbst eine falsche Vorstellung gehabt. Rainer Z ... 14:46, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Löschung[Quelltext bearbeiten]

Ich werde diesen Artikel zur Löschung vorschlagen. Er ist imo überflüssig. Google gibt 450 Ergebnisse (nicht viel) und man kann ihn ohne Probleme und auch ausreichend in dem Beitrag zu Bratkartoffeln unterbringen 78.49.114.87 20:35, 10. Nov. 2009 (CET) (von dafhgier) Dafhgier 20:36, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nicht Löschen[Quelltext bearbeiten]

"Bratkartoffelverhältnis", ein Wort mit Humor und historischer Bedeutung. Erlangt es doch in den Nachkriegszeiten immer wieder traurige Bedeutung und spielt damit im Leben vieler Menschen eine traurige, ablenkende, lebenserhaltende, lustvolle Rolle. Es ist ein Wort, welches ich bislang nicht kannte. Es wäre schade und nicht angemessen, wenn es aussterben würde. Für mich hat dieses "Bratkartoffelverhältnis" im Lebenjargon eine höhere Bedeutung, als die Hype der "Turnbeutelvergesser", "Duschgelvorwärmer", oder "Randbeetbepflanzer". Im "Bratkartoffelverhältnis" steckt ein Stücke Überlebenswille der Menschen. "-- RabeRudi - der Rudi unter den Raben - dahingedacht.de 09:02, 14. Nov. 2009 (CET)"Beantworten

Bratkartoffelverhältnis und Onkelehe[Quelltext bearbeiten]

Ein "Bratkartoffelverhältnis" hat einen "zweifelhaften aber sinnlichen Grund", nämlich den des Essens. Es war mit dem biblischen Gleichnis von Isaak und Esau konnotiert, wo Esau sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht aufgibt. Der zugehörige soziale Kampfplatz in den Endvierzigern des Zwanzigsten Jahrhunderts war die Knappheit der Männer und die "Unverschämtheit", dass sich in dieser Situation "unattraktive aber küchenkompetente Frauen" durch ihre Tatkraft Vorteile verschafften, die "attraktive aber küchentechnisch inkompetente" Frauen für eine Schamlosigkeit hielten. Die ebenfalls "zweifelhafte, dabei aber nicht sinnlich sondern ökonomisch-witwenrententechnisch begründete Verbindung" hieß demgegenüber nicht "Bratkartoffelverhältnis" sondern "Onkelehe". --84.142.141.76 20:01, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Im Artikel habe ich das erst mal wieder gelöscht. Das sollte schon mit Quellen belegt werden. Rainer Z ... 23:03, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, natürlich, sorry. Da sollte das auch nicht hin --84.142.144.3 13:42, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Auf den Punkt[Quelltext bearbeiten]

Ein "Bratkartoffelverhältnis" ist eine nicht reguläre oder offizielle (sexuelle) Beziehung, bei der man eben nicht zur Hauptmahlzeit erscheint, sondern später am Abend, und nur (aber immerhin) die "Resteverwertung" Brartkartoffeln zu essen bekommt. -- Ede Wolf 04:17, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten


Früher - Heute[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Beobachtung ist der Begriff "Wilde Ehe" umgangssprachlich für unverheiratete Paare absolut aktuell. Er hat seine negative Bedeutung verloren. --Siehe-auch-Löscher 08:52, 22. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Das kommt ganz darauf an, wie wichtig „Ordnung“ für das Leben des Sprechers / Schreibers ist. „Geordnete Verhältnisse“ sind für Konservative auch heute noch wichtig. --CorradoX (Diskussion) 11:54, 25. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

§ 180 Abs. 3 StGB im Jahr 1927[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "...war auch in Bundesländern, ..., bis zur Einführung des § 180 Abs. 3 StGB im Jahr 1927". Vor 1949 gab es doch meines Wissens gar keine Bundesländer, ein StGB zwar schon, aber trotzdem... Weiß da jemand was dazu?

bin auch beim Lesen darüber gestolpert: 1927 gab es keine Bundesländer und kein StGB, sondern es galt das Reichsstrafgesetzbuch von 1872. Zudem betrifft § 180 Abs. 3 sowohl RStGB also auch StGB die Förderung sexueller Handlung Minderjähriger, insbesondere Abs. 3 gegenüber Dritten, wäre also auch aus diesem Grund kontextuell doppelt unsinnig. Satz gelöscht. Viele Grüße Brandherd --Brandherd (Diskussion) 12:20, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Länder gab es in Deutschland schon immer. Das Deutsche Reich entstand 1871 aus deren Zusammenschluss. Damals wurden die Länder Bundesstaaten genannt. In der Weimarer Verfassung von 1919 wird ebenso wie im Grundgesetz von Ländern gesprochen. In der NS-Zeit wurden die Länder zwar gleichgeschaltet, aber nicht aufgelöst (in der DDR wurden sie aufgelöst; da dort aber nirgendwo ein Konkubinatsverbot bestand, braucht das hier nicht weiter ausgeführt zu werden). Ein Konkubinatsverbot (also eine Strafdrohung für die in außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft lebenden Personen) gab es nicht in allen Ländern. Dagegen war die Kuppelei einheitlich geregelt. Und der § 180 Absatz 3 in der Fassung von 1927, den ich inzwischen verlinkt hatte, hatte einen anderen Inhalt als in der Fassung von 1973 bzw. 2021. --Gesetzesfreak (Diskussion) 22:17, 20. Feb. 2023 (CET)Beantworten

„Verheiratete“ Paare ohne Trauschein[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel Common-law marriage in der deutschsprachigen wie in der englischsprachigen Wikipedia ist von Paaren die Rede, die nie offiziell getraut wurden, sich aber dennoch als „verheiratetes Paar“ bezeichnen.
Gibt man aber, dem Juraforum misstrauend, in einer Suchmaschine „verheiratet sein definition“ ein, findet man auf 20 Trefferseiten nur Seiten, bei denen „verheiratet“ „mit Trauschein“ oder „mit kirchlichem Segen“ bedeutet. Dieses Merkmal wird offensichtlich ganz selbstverständlich zum Begriffskern des Wortes „verheiratet“ gerechnet.
Noch nicht herausgefunden habe ich, ob diejenigen, die ihren Partner als „meinen Mann“ oder „meine Frau“ vorstellen, wirklich im Englischen "my husband" oder "my wife" sagen würden. George Gershwin hat für seine Oper Porgy und Bess die wunderschöne Arie "Bess, you is my woman now" geschrieben. --CorradoX (Diskussion) 18:55, 2. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

gemeinsamer Haushalt ?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Jurist, aber ich weiß aus eigener Erfahrung (von meinem Stiefvater), dass ein offzielles Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt bis 1970 in Westdeutschland wg. des sogenannten Kuppeleiparagraphen nicht möglich war. Der Vermieter hätte sich strafbar gemacht. Das galt übrigens auch für Urlaubsreisen und Übernachtungen in Hotels. Die betreffenden Paare mussten sich so anmelden, dass ein Partner (meist die Frau) den Nachnamen des Mannes verwendete um eine Ehe vorzutäuschen. Das war ja an fremden Orten problemlos möglich und fiel meist nicht auf. Ich habe daher die Sache mit dem Haushalt herausgenommen. Es wurde offiziell im jeweiligen Haushalt weitergelebt, obwohl sich tatsächlich das gemeinsame Leben immer in einer der beiden Wohnungen abspielte. --Kulturkritik (Diskussion) 23:26, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Danke für diese Anmerkung. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das Sinn ergibt: "unverheiratet zusammenleben" ohne "in einem Haushalt"? Es heißt ja auch "in einer wilden Ehe" leben, also beide am selben Ort. Kannst du das vielleicht genauer recherchieren, denn erstmal bin ich mit der Entfernung nicht einverstanden. Gruß --Chiananda (Diskussion) 03:57, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ein Hotelbetreiber hätte sich bei Vermietung an ein unverheiratetes Paar bis 1973 strafbar gemacht. Für Wohnungsvermietung wurde allerdings schon 1927 die Ausnahme des § 180 Abs. 3 StGB alter Fassung eingeführt. Ziel dieser Regelung war es, die Vermietung an Prostituierte zu ermöglichen, um die Straßenprostitution zurückzudrängen. Allerdings wurde bis 1970 ein solcher Mietvertrag zivilrechtlich als unwirksam angesehen, in Bayern bestand sogar ein strafbewehrtes Konkubinatsverbot. Siehe auch Artikel "Kuppelei"!--Gesetzesfreak (Diskussion) 22:17, 20. Feb. 2023 (CET)Beantworten