Ehebach (Naturschutzgebiet)
Naturschutzgebiet „Ehebach“
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Lage | Riedlingen, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 11,2 ha | |
Kennung | 4.170 | |
WDPA-ID | 162853 | |
Geographische Lage | 48° 13′ N, 9° 31′ O | |
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Einrichtungsdatum | 17. Juli 1990 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Das Naturschutzgebiet Ehebach wurde am 17. Juli 1990 vom Regierungspräsidium Tübingen durch Verordnung ausgewiesen. Es befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Riedlingen.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet befindet sich nördlich der Ortschaft Zwiefaltendorf am Ehebach, einem linken Zufluss der Donau. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Donau-Ablach-Platten.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung des natürlichen Bachlaufs, der ihn umgebenden feuchten Wiesen und des Hangwaldes als Brut‑ und Nahrungsrevier für zahlreiche geschützte Vogelarten.“[1]
Landschaftscharakter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]im Norden des Gebiets befindet sich die Ehehalde, ein steiler bewaldeter Hang. Das Gebiet wird von Westen nach Osten vom Ehebach durchflossen. Er fließt durch ein flächiges Feuchtbiotop mit Tümpeln, Großseggenbeständen und Röhrichten. Die Tümpel wurden im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens angelegt.
Zusammenhängende Schutzgebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets Donau zwischen Munderkingen und Riedlingen. Im Osten und Süden schließt das Naturschutzgebiet Flusslandschaft Donauwiesen zwischen Zwiefaltendorf und Munderkingen an.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes Ehebach im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Ehebach« vom 17.Juli 1990. Abgerufen am 25. Januar 2021.