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Ethikrat

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Ethikrat und die verwandten Begriffe Ethikbeirat, Ethikkommission, Ethikkomitee bezeichnen verschiedene Gremien, welche Organisationen, Institutionen oder auch Forschungsgruppen in speziellen ethischen Fragen beraten können oder auch, entsprechend gesetzlichen Vorgaben (z. B. §41 Arzneimittelgesetz), beraten sollen. Dabei geben sie in der Regel Empfehlungen ab, treffen aber keine rechtskräftigen Entscheidungen wie z. B. ein Gericht. Der Grad der Unabhängigkeit solcher Gremien hängt wesentlich von der Art und Weise der Berufung ihrer Mitglieder ab und ist für die oben genannten Beispiele unterschiedlich. In diesem Zusammenhang spielt auch die Etablierung von Verfahren zum Ausschluss individueller Interessenkonflikte der Mitglieder eine wichtige Rolle. Letztlich ist die fachliche Qualifikation auch für das zu bewertende Fachgebiet für die Mitglieder des Gremiums wichtige Voraussetzung für die kompetente Einschätzung ethischer Fragen in speziellen Wissens- beziehungsweise Wirkungsgebieten. Medizinische Ethikkommissionen haben sich in Deutschland zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards in einem landesweiten Arbeitskreis zusammengeschlossen.[1]

Solche Gremien bestehen in einer Reihe von Fachgebieten, darunter:

Einzelnachweise

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  1. https://www.akek.de/ , Zugriff am 20. März 2026
  2. World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology (COMEST), unesco.org
  3. 1 2 Ethikkommissionen in Österreich. openscience.or.at (abgerufen am 26. Januar 2017).
  4. Abkommen von der Schweiz, noch nicht aber Deutschland, Österreich und Liechtenstein unterzeichnet; Bioethics at the Council of Europe. coe.int (abgerufen am 26. Januar 2017);
  5. NEK auf nek-cne.ch
  6. prethikrat.at