Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb

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Der Mendelssohn-Preis, von 1879 bis 1936 vom Preußischen Staat verliehen, wurde 1963 durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu neuen Leben erweckt. Die Stiftung vergibt den Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis jährlich pro Wettbewerbsfach einmal an besonders begabte Studierende einer der 23 anerkannten Musikhochschulen Deutschlands. Die Vergabe wird in einem Wettbewerb mit jeweils zwei jährlich wechselnden Wettbewerbsfächern entschieden, an dem jede Hochschule für jedes Fach nur einen Kandidaten oder Kandidatin bzw. ein Ensemble benennen darf. Es können auch Ensembles benannt werden, die sich aus Studierenden verschiedener Hochschulen zusammensetzen (die an den gemischten Ensembles beteiligten Hochschulen einigen sich darauf, welche Hochschule die Nennung für dieses Ensemble abgibt).

Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen beruft die Mitglieder der Jurys. Sie setzen sich pro Wettbewerbsfach zusammen aus einem Rektor als Vorsitzendem, vier Fachjuroren und zwei fachfremden Juroren.

Preisträger (Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis)

Staat Preußen

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Weitere Preisträger (Stipendium des Bundespräsidenten)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Gewinner des Wettbewerbs 2009 (Memento des Originals vom 21. Juni 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fmbw.de auf der Webseite des Felix Mendelssohn Bartholdy Wettbewerbs, www.fmbw.de (abgerufen am 4. Februar 2009).
  2. Leipziger Mendelssohn-Preis. Abgerufen am 10. Februar 2009.