Friedrich Wilhelm Kritzinger (Ministerialdirektor)

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Friedrich Wilhelm Kritzinger (* 14. April 1890 in Grünfier (Filene); † 25. April 1947 in Nürnberg) war deutscher Ministerialdirektor in der Reichskanzlei während der Zeit des Nationalsozialismus.

Kritzinger war nach Hans Heinrich Lammers, dem Chef der Reichskanzlei, die zweite Führungsperson dort. Er verfügte über Kenntnisse von allen antijüdischen Maßnahmen und war innerhalb der Reichskanzlei selbst mit „Judenproblemen“ befasst. So beteiligte er sich im Jahre 1939/40 an der Erarbeitung der so genannten Verordnung gegen Volksschädlinge und an der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, der Grundlage für den Einzug des Vermögens der deutschen Juden vor deren Deportation.

Leben

Geboren als Sohn eines Pfarrers in Grünfier (Netzekreis). Abitur 1908, Jurastudium. 1914-1918 Fronteinsatz, zuletzt als Leutnant der Reserve. 1921 Assessorexamen, danach als Hilfskraft im Reichsjustizministerium tätig. 1925/26 Landgerichtsrat im Preußischen Handelsministerium. 1926 wieder im Reichsjustizministerium. 1938 Eintritt in die NSDAP. Februar 1938 Übertritt in die Reichskanzlei als Leiter der Abteilung B mit der Amtsbezeichnung eines Ministerialdirektors, Anfang 1942 Unterstaatssekretär und am Ende des gleichen Jahres Staatssekretär. Als Staatssekretär beschäftigte er sich 1942/43 mit der Ausarbeitung von Verordnungen zur Rechtsmittelbeschränkung für Juden. Während der Vernehmungen nach 1945 räumte Kritzinger seine Teilnahme an der Wannsee-Konferenz ein, deren verbrecherischen Charakter er zugab.

April 1945 floh Kritzinger aus Berlin. Im Mai 1945 wurde er Staatssekretär in der Regierung Dönitz in Flensburg, anschließend in Bruchsal interniert. Im April 1946 entlassen, im Dezember erneut inhaftiert, erhielt Kritzinger bald Haftverschonung wegen Krankheit.

Weblinks