Gerichtsbezirk Innere Stadt Wien
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Gerichtsbezirk Innere Stadt Wien | |
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Lage im Bundesland | |
Gerichtsbezirk Innere Stadt Wien Landesgericht Wien | |
Basisdaten | |
Bundesland | Wien |
Gemeindebezirke | |
Sitz des Gerichts | Landstraße |
Kennziffer | 900A |
zuständiges Landesgericht | Wien |
Fläche | 40,06 km2 (31. Dezember 2019) |
Einwohner | 344.436 (1. Jänner 2024) |
Der Gerichtsbezirk Innere Stadt Wien ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst die Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt, Landstraße, Wieden, Margareten, Mariahilf und Simmering. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien.
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Wien umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet.[1] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938)
- ↑ StGBl. Nr. 47/1945, vom 9. Juli 1945, S. 67–70.