Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 18. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Weblink: recht.nrw.de
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon war ein Gesetz zur kommunalen Neugliederung einiger Gemeinden des Landkreises Brilon. Neun Gemeinden und die Stadt Medebach wurden zur neuen, amtsfreien Stadt Medebach zusammengeschlossen, das Amt Medebach aufgelöst sowie die Gemeinden Bigge und Olsberg zur neuen Stadt Bigge-Olsberg zusammengeschlossen.

Das Gesetz wurde am 10. Juni 1969 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet, am 18. Juni 1969 von der Landesregierung ausgefertigt und trat am 1. Juli 1969 in Kraft. Das Gesetz bestätigt im Wesentlichen die Gebietsänderungsverträge zwischen den Gemeinden.[1][2]

Der Landkreis Brilon hieß ab dem 1. Oktober 1969 Kreis Brilon,[3] die Stadt Bigge-Olsberg wurde bei der Auflösung des Amtsgerichts Bigge zum 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Brilon zugeordnet.[4] Durch das Sauerland/Paderborn-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1975 eine weitere Neugliederung von Gemeinden des Kreises Brilon. Die Stadt Medebach blieb dabei in der Form von 1969 bestehen. Die Stadt Bigge-Olsberg wurde mit weiteren Gemeinden zur Stadt Olsberg zusammengeschlossen. Der Kreis Brilon wurde aufgelöst und das bisherige Kreisgebiet dem neuen Hochsauerlandkreis zugeordnet.[5]

Gesetzesinhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Paragraph Inhalt
§ 1 Zusammenschluss der Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen zur neuen Stadt Medebach, Auflösung des Amtes Medebach
§ 2 Zusammenschluss der Gemeinden Bigge und Olsberg zur neuen Stadt Bigge-Olsberg
§ 3 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und -bestimmungen
§ 4 Zuordnung zu Amtsgerichten
§ 5 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgabe A. 23. Jahrgang, Nr. 29, 25. Juni 1969, S. 284 (landtag.nrw.de [PDF; 1,9 MB; abgerufen am 25. Mai 2013]).
  2. SGV. NRW: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon
  3. GV. NRW: Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1969. Artikel VIII (S. 519); landtag.nrw.de (PDF)
  4. GV. NRW: Erstes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 24. Juni 1969; landtag.nrw.de (PDF)
  5. SGV. NRW: Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn