Josef von Maschka

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Josef von Maschka (* 3. März 1820 in Prag; † 5. Februar 1899 ebenda) war ein böhmischer Mediziner.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Josef von Maschka war der Sohn eines dirigierenden Stabsarztes aus Böhmen. Er studierte an der Karls-Universität Medizin und schloss das Studium 1842 mit der Promotion ab. Ab dem Folgejahr praktizierte er mehrere Jahre als Sekundararzt in einem Prager Kranken- und Irrenhaus. Anschließend arbeitete er als Assistent bei der Lehrkanzel für Gerichtsmedizin in Prag, wo er sich auch habilitierte. Ab 1852 war er als Gerichtsarzt tätig. 1857 folgte er in Prag einem Ruf als Professor für gerichtliche Medizin. Darüber hinaus wirkte er als kaiserlich-königlicher Landesgerichtsarzt. Er gehörte als ordentliches Mitglied dem Landes-Sanitäts-Rat an und wurde in den Ritterstand erhoben.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • mit Wenzel Belohradsky: Handbuch der gerichtlichen Medicin. Tübingen 1881/82.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Alma Kreuter: Josef von Maschka. in: Deutschsprachige Neurologen und Psychiater: Ein biographisch-bibliographisches Lexikon von den Vorläufern bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, Mitwirkende: Hanns Hippius, Paul Hoff. Walter de Gruyter, 2013. Band 2, Seite 922.