Klubgut
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Rivalitätsgrad = 0 |
Rivalitätsgrad = 1 | |
---|---|---|
Exklusionsgrad = 0 |
öffentliches Gut (z. B. Deich) |
Allmendegut (z. B. überfüllte Innenstadtstraße) |
Exklusionsgrad = 1 |
Klubgut (z. B. Pay-TV) |
Privates Gut (z. B. Speiseeis) |
Als Klubgut, Klubkollektivgut oder Mautgut werden Güter bezeichnet, bei denen Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung möglich ist und keine oder eine nur geringe Rivalität im Konsum vorliegt.[1]
Beispiele für Klubgüter sind Fitnessstudios oder Golfklubs. Hier ist ein Ausschluss (Exklusion) für Nichtmitglieder grundsätzlich möglich. Normalerweise besteht hier keine Rivalität, weil diese Güter von mehreren Konsumenten gleichzeitig genutzt werden können. Bei steigender Mitgliederzahl kann allerdings bei derartigen Klubs durch Kapazitätsgrenzen Rivalität im Konsum auftreten.
Auch Pay-TV gilt als Beispiel für Klubgüter.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Föderalismus aus der Sicht der ökonomischen Theorie des Klubs (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.