„Landgericht Erfurt“ – Versionsunterschied

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Der Landgerichtsbezirk des LG Erfurt umfasst die Bezirke der ihm untergeordneten [[Amtsgericht]]e [[Amtsgericht Apolda|Apolda]], [[Amtsgericht Arnstadt|Arnstadt]], [[Amtsgericht Erfurt|Erfurt]], [[Amtsgericht Gotha|Gotha]], [[Amtsgericht Sömmerda|Sömmerda]] und [[Amtsgericht Weimar|Weimar]]. Übergeordnet ist dem Landgericht Erfurt das [[Thüringer Oberlandesgericht]] in [[Jena]], dem wiederum der [[Bundesgerichtshof]] übergeordnet ist.
Der Landgerichtsbezirk des LG Erfurt umfasst die Bezirke der ihm untergeordneten [[Amtsgericht]]e [[Amtsgericht Apolda|Apolda]], [[Amtsgericht Arnstadt|Arnstadt]], [[Amtsgericht Erfurt|Erfurt]], [[Amtsgericht Gotha|Gotha]], [[Amtsgericht Sömmerda|Sömmerda]] und [[Amtsgericht Weimar|Weimar]]. Übergeordnet ist dem Landgericht Erfurt das [[Thüringer Oberlandesgericht]] in [[Jena]], dem wiederum der [[Bundesgerichtshof]] übergeordnet ist.


==Geschichte==
8==Geschichte==


[[Erfurt]] war bereits im 14. Jahrhundert Gerichtssitz. Ein eigenes Gerichtsgebäude bestand allerdings nicht, es wurden vielmehr mehrere Gerichtsstuben genutzt. Öffentliche Verhandlungen fanden auf dem Domplatz statt.
[[Erfurt]] war bereits im 14. Jahrhundert Gerichtssitz. Ein eigenes Gerichtsgebäude bestand allerdings nicht, es wurden vielmehr mehrere Gerichtsstuben genutzt. Öffentliche Verhandlungen fanden auf dem Domplatz statt.
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Mit dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] wurde Erfurt, mit einer Unterbrechung durch napoleonische Besetzung nach der [[Schlacht von Jena und Auerstedt]] von 1806 bis 1814, preußisch. Es gehörte der [[Provinz Sachsen]] an. 1821 wurde dann das erste [[Landgericht]] in Erfurt gegründet. Dem Gericht werden 13 Gerichtsämter (z.B. Erfurt, [[Langensalza]], [[Sömmerda]], [[Schleusingen]] und [[Suhl]]) unterstellt und das ''Inquisitoriat Erfurt'' als Stafverfolgungsbehörde angegliedert. Bereits 1839 erfolgt eine Gerichtsreform in Preußen, bei der die unteren Gerichtsbehörden umbenannt und neu geordnet werden. Hierbei wird das bisherige Landgericht in Erfurt zum [[Stadtgericht]] Erfurt. Unterstellt werden diesem Stadtgericht die Gerichtsbezirke von Erfurt, Langensalza, [[Weißensee (Thüringen)|Weißensee]], Schleusingen und Suhl. Mit der 1849 in Kraft tretenden neuen preußischen [[Gerichtsverfassung]] wird das Stadtgericht zum Kreisgericht Erfurt umbenannt. Es verfügt über eine Abteilung für [[strafrecht]]liche und [[privatrecht]]liche Angelegenheiten und eine zweite für sonstige Angelegenheiten der [[Rechtspflege]]. Der Gerichtsbezirk des Kreisgerichtes umfasst [[Ranis]], [[Ziegenrück]], [[Gefell]], Weißensee und Sömmerda. Unterstellt ist das Gericht dem [[Appellationsgericht]] in [[Naumburg (Saale)]], dem Vorläufer des [[Oberlandesgericht Naumburg|Oberlandesgerichts Naumburg]].
Mit dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] wurde Erfurt, mit einer Unterbrechung durch napoleonische Besetzung nach der [[Schlacht von Jena und Auerstedt]] von 1806 bis 1814, preußisch. Es gehörte der [[Provinz Sachsen]] an. 1821 wurde dann das erste [[Landgericht]] in Erfurt gegründet. Dem Gericht werden 13 Gerichtsämter (z.B. Erfurt, [[Langensalza]], [[Sömmerda]], [[Schleusingen]] und [[Suhl]]) unterstellt und das ''Inquisitoriat Erfurt'' als Stafverfolgungsbehörde angegliedert. Bereits 1839 erfolgt eine Gerichtsreform in Preußen, bei der die unteren Gerichtsbehörden umbenannt und neu geordnet werden. Hierbei wird das bisherige Landgericht in Erfurt zum [[Stadtgericht]] Erfurt. Unterstellt werden diesem Stadtgericht die Gerichtsbezirke von Erfurt, Langensalza, [[Weißensee (Thüringen)|Weißensee]], Schleusingen und Suhl. Mit der 1849 in Kraft tretenden neuen preußischen [[Gerichtsverfassung]] wird das Stadtgericht zum Kreisgericht Erfurt umbenannt. Es verfügt über eine Abteilung für [[strafrecht]]liche und [[privatrecht]]liche Angelegenheiten und eine zweite für sonstige Angelegenheiten der [[Rechtspflege]]. Der Gerichtsbezirk des Kreisgerichtes umfasst [[Ranis]], [[Ziegenrück]], [[Gefell]], Weißensee und Sömmerda. Unterstellt ist das Gericht dem [[Appellationsgericht]] in [[Naumburg (Saale)]], dem Vorläufer des [[Oberlandesgericht Naumburg|Oberlandesgerichts Naumburg]].


Zwischen 1874 und 1979 wird das heutige Gerichtsgebäude für 1.017.452,25 [[Reichsmark|Mark]] errichtet. Genutzt wurde das durch preußischen Beschuss 1813 zerstörte Gelände des ''Louisenthals''. Vorgesehen war das Gerichtsgebäude für die Nutzung durch einen Präsidenten, zwei Direktoren, sieben Räte und drei Staatsanwälte.
Zwischen 1874 und 1879 wird das heutige Gerichtsgebäude für 1.017.452,25 [[Reichsmark|Mark]] errichtet. Genutzt wurde das durch preußischen Beschuss 1813 zerstörte Gelände des ''Louisenthals''. Vorgesehen war das Gerichtsgebäude für die Nutzung durch einen Präsidenten, zwei Direktoren, sieben Räte und drei Staatsanwälte.


Mit dem Inkrafttreten der [[Reichsjustizgesetze]] am 1. Oktober 1879 erfolgte eine erneute Umstrukturierung der Gerichtsbarkeit in [[Amtsgericht|Amts-]], Land- und [[Oberlandesgericht]]e. Das Bezirksgericht Erfurt wurde erneut zum Landgericht Erfurt. Die örtlichen Zuständigkeiten blieben weiter bestehen.
Mit dem Inkrafttreten der [[Reichsjustizgesetze]] am 1. Oktober 1879 erfolgte eine erneute Umstrukturierung der Gerichtsbarkeit in [[Amtsgericht|Amts-]], Land- und [[Oberlandesgericht]]e. Das Bezirksgericht Erfurt wurde erneut zum Landgericht Erfurt. Die örtlichen Zuständigkeiten blieben weiter bestehen.

Version vom 17. Juni 2009, 17:37 Uhr

Gebäude des Landgerichtes Erfurt am Domplatz

Das Landgericht Erfurt ist ein deutsches Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen.

Gerichtsgebäude und -sitz

Gerichtssitz ist Erfurt, untergebracht ist das Gericht in dem zwischen 1874 und 1879 errichteten Gerichtsgebäude am Domplatz 37. Das Gebäude wurde im Stil der Neugotik durch den preußischen Regierungsbaumeister Adolf Borchers errichtet.

Gerichtsbezirk und Instanzenzug

Der Landgerichtsbezirk des LG Erfurt umfasst die Bezirke der ihm untergeordneten Amtsgerichte Apolda, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Sömmerda und Weimar. Übergeordnet ist dem Landgericht Erfurt das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, dem wiederum der Bundesgerichtshof übergeordnet ist.

8==Geschichte==

Erfurt war bereits im 14. Jahrhundert Gerichtssitz. Ein eigenes Gerichtsgebäude bestand allerdings nicht, es wurden vielmehr mehrere Gerichtsstuben genutzt. Öffentliche Verhandlungen fanden auf dem Domplatz statt.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss wurde Erfurt, mit einer Unterbrechung durch napoleonische Besetzung nach der Schlacht von Jena und Auerstedt von 1806 bis 1814, preußisch. Es gehörte der Provinz Sachsen an. 1821 wurde dann das erste Landgericht in Erfurt gegründet. Dem Gericht werden 13 Gerichtsämter (z.B. Erfurt, Langensalza, Sömmerda, Schleusingen und Suhl) unterstellt und das Inquisitoriat Erfurt als Stafverfolgungsbehörde angegliedert. Bereits 1839 erfolgt eine Gerichtsreform in Preußen, bei der die unteren Gerichtsbehörden umbenannt und neu geordnet werden. Hierbei wird das bisherige Landgericht in Erfurt zum Stadtgericht Erfurt. Unterstellt werden diesem Stadtgericht die Gerichtsbezirke von Erfurt, Langensalza, Weißensee, Schleusingen und Suhl. Mit der 1849 in Kraft tretenden neuen preußischen Gerichtsverfassung wird das Stadtgericht zum Kreisgericht Erfurt umbenannt. Es verfügt über eine Abteilung für strafrechtliche und privatrechtliche Angelegenheiten und eine zweite für sonstige Angelegenheiten der Rechtspflege. Der Gerichtsbezirk des Kreisgerichtes umfasst Ranis, Ziegenrück, Gefell, Weißensee und Sömmerda. Unterstellt ist das Gericht dem Appellationsgericht in Naumburg (Saale), dem Vorläufer des Oberlandesgerichts Naumburg.

Zwischen 1874 und 1879 wird das heutige Gerichtsgebäude für 1.017.452,25 Mark errichtet. Genutzt wurde das durch preußischen Beschuss 1813 zerstörte Gelände des Louisenthals. Vorgesehen war das Gerichtsgebäude für die Nutzung durch einen Präsidenten, zwei Direktoren, sieben Räte und drei Staatsanwälte.

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1. Oktober 1879 erfolgte eine erneute Umstrukturierung der Gerichtsbarkeit in Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Das Bezirksgericht Erfurt wurde erneut zum Landgericht Erfurt. Die örtlichen Zuständigkeiten blieben weiter bestehen.

1933 tritt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft und am Landgericht Erfurt wird ein Erbgesundheitsgericht eingerichtet. 1940 wird außerdem ein Sondergericht an dem Gericht eingesetzt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland der Regierungsbezirk Erfurt dem Land Thüringen zugeordnet und das Landgericht Erfurt dem Oberlandesgericht Jena unterstellt. Das übergeordnete Oberlandesgericht wird im August 1945 nach Gera und im Februar 1950 nach Erfurt verlegt. Mit der Verwaltungsreform 1952 wurden in der Deutschen Demokratischen Republik die Bezirke eingerichtet und die Länder aufgelöst. Diese Reform hat auch Auswirkungen auf die Struktur der DDR-Justiz. Das Landgericht Erfurt wurde im Rahmen der Reform von 1952 zum Bezirksgericht mit örtlicher Zuständigkeit für den gesamten Bezirk Erfurt.

Nach der Wiedervereinigung befanden sich zunächst bis zum Aufbau der neuen Gerichtsstruktur sämtliche Fachgerichte, das spätere Oberlandesgericht und das Kreisgericht noch unter dem Dach des Bezirksgerichtes Erfurt, erst 1993 wurde das Landgericht Erfurt wiedererrichtet. Erster Präsident des wiedererrichten Landgerichts Erfurt war der jetzige Thüringer Innenminister Manfred Scherer. Zu seiner Nachfolgerin wurde im Jahre 2000 Renate Schwarz ernannt.

Siehe auch

Koordinaten: 50° 58′ 40″ N, 11° 1′ 23″ O