Leistungssportbeschluss

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Der Leistungssportbeschluss („Grundlinie der Entwicklung des Leistungssports in der DDR bis 1980“) ist ein Beschluss des SED-Politbüros vom 8. April 1969, bestimmte Olympische Sportarten stärker zu fördern. Ziel des Beschlusses war es, bei Olympischen Spielen, insbesondere bei den Olympischen Sommerspielen 1972 in München, erfolgreicher abzuschneiden als die BRD. Die Höhe des ökonomischen Aufwandes je Medaille wurde der Maßstab für die Bewertung der Sportarten.

Das angestrebte Ziel für 1972 wurde erreicht: im Medaillenspiegel von München belegte die DDR mit 20 Goldmedaillen den dritten, die BRD mit 13 den vierten Platz.

Als förderungswürdig eingestuft wurden

Alle anderen Sportarten mussten eine Reduzierung oder gar eine Einstellung der Förderung hinnehmen, betroffen waren hiervon auch olympische Sportarten:

Die nichtolympischen Sportarten wurden generell aus der Förderung entfernt und hatten keine Basis mehr für adäquate Leistungssport-Ausübung. Dies betraf z. B.:

Diese Sportarten wurden aus den besonders geförderten Sportclubs und den Kinder- und Jugendsportschulen ausgegliedert, der internationale Sportverkehr eingeschränkt, die finanziellen Mittel und das Personal zu Gunsten der geförderten Sportarten umgelenkt.[1]

Quellen

  1. Der Einfluss des DTSB-Leistungssportbeschluss von 1996 auf das Sportartenspektrum im DDR-Fernsehen. (PDF; 545 kB) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. September 2004; abgerufen am 22. Dezember 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.uni-leipzig.de, S. 17 + 18