Lobith

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Lobith
Provinz  Gelderland
Gemeinde Flagge der Gemeinde Zevenaar Zevenaar
Fläche
 – Land
 – Wasser
0,83 km2
0,83 km2
0 km2
Einwohner 3.065 (1. Jan. 2022[1])
Koordinaten 51° 52′ N, 6° 7′ OKoordinaten: 51° 52′ N, 6° 7′ O
Bedeutender Verkehrsweg N811
Vorwahl 0313
Postleitzahlen 6986
Lobith
Lobith
LobithVorlage:Infobox Ort in den Niederlanden/Wartung/Bild1

Lobith ist ein Dorf in der Gemeinde Zevenaar in der niederländischen Provinz Gelderland. Es liegt an der deutschen Grenze und nahe dem Rhein.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lobith wurde bereits Anfang des 13. Jahrhunderts als Zollstelle der Grafen von Geldern erwähnt. In einer Urkunde vom März 1222 ermächtigt der Kaiser Friedrich II. Graf Gerhard von Geldern den Rheinzoll von Arnheim nach Lobith zu verlegen. Da der Erzbischof von Köln gegen diese Verlegung war, wurde die Erlaubnis vom Kaiser in einer weiteren Urkunde im März des gleichen Jahres nochmals bekräftigt. Darauf bestätigte nun auch der Erzbischof Engelbert I. von Köln schriftlich sein Einverständnis mit dieser Verlegung nach Lobith.[2] Lobith war später auch von Bedeutung wegen der Grenzabfertigung der Rheinschifffahrt.

Lobith war 1817 nach der preußisch-niederländischen Grenzregulierung kurzzeitig provisorisch eine eigenständige Gemeinde, wurde aber 1818 in die Gemeinde Herwen en Aerdt eingegliedert. 1985 bis 2017 gehörte Lobith zur Gemeinde Rijnwaarden als Sitz der Gemeindeverwaltung, zum 1. Januar 2018 wurden deren Gemeindeteile in Zevenaar eingegliedert.

Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Evangelische Kirche von 1660
  • Marienkirche von 1887
  • Getreidemühle von 1888

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Lobith – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kerncijfers wijken en buurten 2022. In: StatLine. CBS, 22. Dezember 2022, abgerufen am 25. Dezember 2022.
  2. Theodor Joseph Lacomblet, in: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Köln, Urkunden 99, 100 + 101, 1846, Band 2, 1201 bis 1300, S. [92–94]54–56.