Oberleutnant
Oberleutnant bezeichnet den zweitniedrigsten Offizierdienstgrad in der Bundeswehr (Abk. OLt), sowie im Österreichischen Bundesheer und der Schweizer Armee (wobei in der Schweizer Armee die Abkürzung Oblt ist) bzw. den drittniedrigsten Offizier in Armeen, die noch einen Unterleutnant kennen.
Der Oberleutnant entspricht einem „Leutnant 1. Klasse“ (Lieutenant First Class/First Lieutenant/1LT) oder schlicht dem „Leutnant“ (Lieutenant). Früher wurde der Oberleutnant als Premierlieutnant bezeichnet (in der franz. Schweiz noch heute gültig). In der NATO hat der Oberleutnant den Rangcode OF-1 (wobei OF für officer steht).
Deutschland
Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Oberleutnant zur See. Sanitätsoffiziere (bzw. Sanitätsoffizieranwärter) der Bundeswehr durchlaufen ihn in der Regel nicht. Sie werden direkt mit dem Erhalt der Approbation zum Stabsarzt (ranggleich dem Hauptmann) befördert.
Die Beförderung zum Oberleutnant ist in der Bundeswehr nach frühestens 2 1/2 Jahren Dienstzeit als Offizier (vorher: drei Jahre Ausbildung bis zur Beförderung zum Leutnant, also insgesamt mind. 5 1/2 Jahre bis zum OLt) möglich. Verwendung findet er in der Regel als Zugführer oder stellvertretender Kompaniechef, aber auch als Pilot von Transport- und Kampfflugzeugen (Luftwaffe).
Die Ausbildung zum Oberleutnant ist eine Mischung aus Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung richtet sich nach der Verwendung (z. B. Pilot bei der Luftwaffe). Vor der Offiziersprüfung kann zuvor die Versetzung u. a. zu den Bundeswehr-Universitäten in Hamburg und München erfolgt sein. Oberleutnante sind daher oft Akademiker mit einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss.
Das Dienstgradabzeichen zeigt bei der Bundeswehr zwei silberne vierzackige Sterne (auch Pickel genannt; Abzeichen der Marine: zwei mittelbreite Streifen), beim Bundesheer zwei goldene sechszackige Sterne.
Im Bundeswehralltag verkehren Offiziere getrennt von den Truppen in eigenen Gaststätten (Offizierheime, OHG) und schlafen manchmal nicht in Truppenunterkünften, sondern in Offizier-Wohnheimen. Den Umgang untereinander bestimmt auch ein - weitgehend - unbeschriebener Kodex, der das soziale Verhalten bestimmt und regelt. Dieser Kodex ergänzt die Bestimmungen im Soldatengesetz (z. B. „Pflicht zur Kameradschaft“).
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee und Unteroffizieren mit Portepee Befehle erteilen.
Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Leutnant | Oberleutnant | Hauptmann |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Schweiz
Die Beförderung zum Oberleutnant erfolgt in der Schweiz nach Armee XXI nach Absolvierung der gesamten Ausbildung zum Leutnant (inkl. des Praktischen Dienstes) und 2 WK als Leutnant bzw. nach 4 Gradjahren als Leutnant.[2]
Er hat anschliessend die Funktion eines Zugführers, eines Stellvertreter des Kompaniekommandanten oder ist in einem Stab als Quartiermeister eingesetzt. In seltenen Fällen kann ein Oberleutnant auch eine Funktion als Dienstchef in einem Bataillonsstab einnehmen. Der Dienstgrad Oberleutnant ist Voraussetzung zur Weiterausbildung zum Kommandanten.
Das Dienstgradabzeichen zeigt bei der Schweizer Armee zwei schmale Streifen.
In Auslandeinsätzen wird er als First Lieutenant bezeichnet (1Lt). NATO-Code: OF-1.
Niedrigerer Grad Leutnant |
Offiziersgrad Oberleutnant |
Höherer Grad Hauptmann |
Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Höhere Unteroffiziere – Subalternoffiziere – Hauptleute – Stabsoffiziere – Höhere Stabsoffiziere – Oberbefehlshaber der Armee Alle Grade auf einen Blick: Grade der Schweizer Armee |
Quellen
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
- ↑ Verordnung über die Militärdienstpflicht (pdf)