Ortskontrollfahrt

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Unter einer Ortskontrollfahrt, kurz OKF, versteht man vor allem im Jugendjargon das ziellose Herumfahren als Freizeitbeschäftigung mit dem Auto oder Motorrad durch eine Stadt beziehungsweise einen Ort. Vor allem bei Jugendlichen aus ländlichen Regionen und Dörfern ist eine OKF mangels alternativer Freizeitaktivitäten eine beliebte Beschäftigung gegen Langeweile.[1]

Besonders im Osten Deutschlands war und ist die OKF sehr beliebt.[2] Gerade Jugendliche, die frisch im Besitz eines Führerscheines sind, fahren oftmals ziel- und grundlos durch die ländliche Region und durch Dörfer, um Zeit zu vertreiben. Entgegen des Namens handelt es sich jedoch nicht um einen offiziellen, amtlichen Akt, sondern um eine private, bedeutungslose Fahrt. Bei einer OKF sind mehrere Freunde gemeinsam unterwegs und sehen besonders in kleinen Orten nach dem Rechten.[3] Meistens startet eine Ortskontrollfahrt nach 18 Uhr und wird mit Snacks, Getränken und Musik ergänzt.[4]

Eine ähnliche Beschäftigung, die vornehmlich in den USA bekannt ist, ist das Cruisen. Allerdings geht es bei einer OKF nicht um das Protzen mit einem Sportwagen, da meistens klassische Fahranfängerautos wie der VW Golf, der Opel Corsa oder der Peugeot 108 benutzt werden.[5][6]

Rechtliche Situation

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Rechtlich ist die Ortskontrollfahrt umstritten. In der Straßenverkehrsordnung heißt es im Wortlaut: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“[7] Da in der Praxis aber schwer zwischen einer sinnlosen und einer sinnvollen Autofahrt unterschieden werden kann, ist die OKF weiterhin weit verbreitet. Eine Notwendigkeit ist bei einer Ortskontrollfahrt nicht gegeben. Sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen und es kann keine Notwendigkeit nachgewiesen werden, kann es zu einem Bußgeld von bis zu 100 € kommen.[8]

In der Vergangenheit gab es bereits Kritik an der Vorschrift, da die Verkehrsfreiheit eingeschränkt werden würde. 1986 sah das Amtsgericht Cochem in der Vorschrift eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).[9]

Einzelnachweise

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  1. OKF – die Lösung der Langenweile - Magdeburg Kompakt. Abgerufen am 27. Juli 2024.
  2. OKF – Ortskontrollfahrt. In: ARD Audiothek. Abgerufen am 27. Juli 2024.
  3. Laura Larsson – OKF – Ortskontrollfahrt. Abgerufen am 27. Juli 2024.
  4. "OKF – Ortskontrollfahrt": neuer Talk-Podcast von Fritz vom rbb. 18. Juli 2024, abgerufen am 27. Juli 2024.
  5. Der neue fritz-Podcast "OKF - Ortskontrollfahrt". 18. Juli 2024, abgerufen am 27. Juli 2024.
  6. Die besten Autos für Fahranfänger. In: ADAC. Abgerufen am 27. Juli 2024.
  7. § 30 StVO 2013 - Einzelnorm. Gesetze im Internet, abgerufen am 27. Juli 2024.
  8. BMDV - Informationen zum Bußgeldkatalog. Abgerufen am 27. Juli 2024.
  9. Amtsgericht Cochem, Urteil vom 3. Februar 1986, Az. 109 Js (a) 71792/85; NJW 1986, 3218.