Zum Inhalt springen

Punitivität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der kriminologische Begriff Punitivität stammt vom lateinischen Wort punire ab und steht für die Bereitschaft und den Wunsch, Normabweichungen hart zu sanktionieren, und kann frei mit Straflust übersetzt werden. Punitivität bildet einen Gegensatz zu bessernden, resozialisierenden oder versöhnenden Reaktionen auf Delinquenz. In der kriminologischen Forschung kann zwischen dem gesellschaftlichen und dem individuellen Strafbedürfnis unterschieden werden. Ersteres kann z. B. durch Anzahl der Strafgefangenen gemessen werden. Individuelle Punitivität wird meist als „relativ stabile, abstrakte und situationsübergreifende Einstellung“[1] verstanden.

In der kriminologischen Literatur wird eine deutliche Zunahme der Punitivität seit Anfang der 1990er Jahre registriert – insbesondere in den USA und in Großbritannien. Für Deutschland hat Wolfgang Heinz die These von einer Entwicklung hin zu mehr Punitivität hingegen auf Basis einer empirischen Untersuchung der Strafrechtspflegestatistiken (Untersuchungszeitraum: bis einschließlich 2008) zurückgewiesen. Die These sei Ausdruck eines dem Zeitgeist entsprechenden Mythos, der sich empirisch jedoch nicht erhärten lasse.[2]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Eva Groß, Stefanie Kemme, Joachim Häfele, Jasper Bendler: Kriminalitätsfurcht, Punitivität und Fremdenfeindlichkeit. In: Deliah Wagner, Jennifer Laura Führer, Frank Asbrock (Hrsg.): Von Kriminalitätsfurcht zu Feindseligkeit. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2024, ISBN 978-3-7560-1771-3, S. 105–108, doi:10.5771/9783748948445.
  2. vgl. Wolfgang Heinz, Neue Straflust der Strafjustiz – Realität oder Mythos?. In: Neue Kriminalpolitik, 23. Jahrgang, Heft 1/2011, S. 14–27, S. 27 ([1], abgerufen am 21. Februar 2024).